Bei Parkverboten muss zwischen “reinen” Parkverboten und Parkverboten, bei denen das Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen erlaubt ist, unterschieden werden. In einem “reinen” Parkverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Wo findet man “reine” Parkverbote?
Parkverbote gelten an Kreuzungen und Einmündungen, neben gekennzeichneten Parkflächen, vor Zufahrten, über Schachtdeckeln, vor Bordsteinabsenkungen, an Haltestellen, vor und hinter Andreaskreuzen, auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen und in Engstellen.
In diesem Beitrag habe ich zu den einzelnen Parkverboten alle relevanten Urteile zusammengetragen und an der passenden Stelle eingefügt. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
Los geht’s!
Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).
Sowohl das VG Schwerin, als auch das OLG Karlsruhe, sind der Ansicht, dass das Parkverbot aus § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO nicht auf der gegenüberliegenden Seite der Einmündung gilt (VG Schwerin, Urteil vom 14.09.2016 – 7 A 31/16 SN; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.1988 – 2 Ss 190/88).
Das Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist zum gefahrlosen Abbiegen und zur Gewährleistung der Übersicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich notwendig (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2000 – 5 A 5135/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.1988 – 2 Ss 190/88; OLG Köln, Beschluss vom 13.12.1985 – 1 Ss 763/85).
Natürlich könnte man sich jetzt denken:
Falls ich einmal erwischt werde, zahle ich eben das Verwarngeld und gut. Das sind doch sowieso nur ein paar Euro.
Dass das nicht gerade die intelligenteste Herangehensweise ist, zeigen die Urteile des OLG Frankfurt und des KG:
Kommt es aufgrund von sichtbehinderndem Parken an einer Kreuzung zu einem Unfall, muss sich der Falschparker auf eine Mithaftung einstellen (KG, Urteil vom 18.10.1976 – 12 U 1878/76; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.1973 – 18 U 160/72).
In den meisten Fällen haben Kreuzungen und Einmündungen Eckausrundungen.
Eine Eckausrundung an einer versetzten Kreuzung sieht zum Beispiel so aus:
Bei Eckausrundungen wird ebenfalls von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gemessen.
Dabei ist der gedachte Schnittpunkt maßgebend (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.1988 – 2 Ss 190/88; OVG Berlin, Urteil vom 10.03.1982 – OVG 1 B 69.80; BayObLG, Beschluss vom 03.09.1980 – 1 Ob OWi 417/80; OLG Hamm, Urteil vom 10.05.1954 – (2) 2a Ss 158/54, VRS 7, 227, 228).
Nach Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist das Parken am Anfang der Biegung einer Eckausrundung erlaubt, wenn der gedachte Schnittpunkt mehr als 5 m vom Beginn des Bogens entfernt ist (BayObLG, Beschluss vom 03.09.1980 – 1 Ob OWi 417/80).
Wie hilft das aber jetzt in der Praxis? Wie kann man ermitteln, wo sich der 5 m-Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen befindet?
Sollte man den Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen mit großen Schritten abschreiten, oder mit einem Meterstab oder einem Messrad herumrennen?
Falls du nicht des Öfteren gefragt werden willst, ob du vom Ordnungsamt bist, solltest du davon lieber absehen. Mir ist das bis heute bestimmt schon ein Dutzend Mal passiert.
Was ist also die Alternative?
In der Fahrschule hat mir mein Fahrlehrer damals gesagt: „Wenn du unsicher bist, ob du in die Parklücke passt, kannst du einfach kurz neben der Parklücke anhalten und schauen, ob dein Auto da reinpasst.“
Als ich heute morgen in der Dusche stand, dachte ich mir: Das kann man doch auch super beim 5 m-Bereich an Einmündungen und Kreuzungen anwenden.
Wenn man die eigene Fahrzeuglänge kennt, kann man nach dem Anhalten, sehr gut abschätzen, ob man sich innerhalb, oder außerhalb des 5 m-Bereichs befindet.
Dazu muss man natürlich erst einmal wissen wie lang das eigene Fahrzeug ist.
Die Fahrzeuglängen der beliebtesten Pkw-Modelle Deutschlands habe ich unten aufgelistet:
Modell | Länge |
---|---|
Fiat 500 | 3,571 m |
MINI 3-Türer | 3,821 m |
MINI 5-Türer | 3,982 m |
VW Golf 2012 | 4,255 m |
VW Golf 2017 | 4,258 m |
VW Golf 2020 | 4,284 m |
VW Polo | 4,053 m |
VW T-Roc | 4,234 m |
VW Tiguan 2021 | 4,509 m |
VW Passat | 4,775 m |
Opel Corsa 5p 2015 | 4,021 m |
Opel Corsa 2020 | 4,060 m |
Opel Astra 2016 | 4,370 m |
Opel Astra 2020 | 4,370 m |
Opel Vectra C | 4,611 m |
BMW 3er Limousine 2015 | 4,633 m |
BMW 3er Limousine 2019 | 4,709 m |
BMW 5er Limousine 2013 | 4,907 m |
BMW 5er Limousine 2017 | 4,936 m |
BMW 5er Limousine 2020 | 4,963 m |
Audi A4 2016 | 4,726 m |
Audi A4 2020 | 4,762 m |
Ford Fiesta 2013 | 3,969 m |
Ford Fiesta 2017 | 4,040 m |
Ford Focus 2015 | 4,360 m |
Ford Focus 2018 | 4,378 m |
Ford Kuga 2013 | 4,524 m |
Ford Kuga 2017 | 4,524 m |
Ford Kuga 2020 | 4,614 m |
Mercedes C-Klasse 2014 | 4,686 m |
Mercedes C-Klasse 2018 | 4,686 m |
Porsche 911 Carrera 2016 | 4,499 m |
Porsche 911 Carrera 2019 | 4,519 m |
Škoda Octavia 2013 | 4,659 m |
Škoda Octavia 2017 | 4,670 m |
Škoda Octavia 2020 | 4,689 m |
Die durchschnittliche Pkw-Länge in Deutschland beträgt demnach 4,434 m.
Wenn du dein eigenes Fahrzeugmodell nicht in der obigen Tabelle wiederfindest, kannst du auch mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – auch Fahrzeugschein genannt – deine eigene Fahrzeuglänge ermitteln.
Das Parken “auf” einer Kreuzung oder Einmündung ist übrigens nicht durch das Parken im 5 m-Bereich verboten, sondern verstößt laut Urteil des KG Berlins gegen das Gebot aus § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO beim Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (KG, 06.12.1990 – 2 Ss 252/90, 3 Ws (B) 283/90).
Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, besteht zudem ein Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).
Die Besonderheit beim Parken an sehr starken Eckausrundungen und die Neuerungen der StVO 2020 zum Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen hat Joachim Zwirner in seinem Videobeitrag gut zusammengefasst.
Du darfst ebensowenig an den Stellen Parken, wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst (§ 12 Absatz 3 Nummer 2 StVO).
Mit gekennzeichneten Parkflächen sind Parkflächen
gemeint (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 46 zu § 12 StVO).
Wann man die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, hat das OLG Düsseldorf in seinem 1999 gefassten Beschluss konkretisiert:
Es kommt nicht darauf an, ob die Benutzung der gekennzeichneten Parkflächen unmöglich ist. Vielmehr wird die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen bereits verhindert, wenn das Parken für “weniger geübte Kraftfahrer mit derart großen Schwierigkeiten verbunden ist, daß [sic!] sie davon Abstand nehmen” (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 – 2b Ss (OWi) 221/99 – (OWi) 81/99 I).
Es gibt aber auch Ausnahmen: Umgangssprachlich ist häufig vom Parken in zweiter Reihe die Rede.
Unter welchen Umständen darf auf der orangenen Fläche in zweiter Reihe geparkt werden?
Taxen dürfen lediglich, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen, wenn die Verkehrslage es zulässt (§ 12 Absatz 4 StVO).
Ein- oder Aussteigen sollte hierbei wie das Ein- oder Aussteigenlassen in eingeschränkten Haltverboten betrachtet werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 40a zu § 12 StVO).
Was unter erlaubtes Ein- und Aussteigen bei eingeschränkten Haltverboten fällt, kannst du im Kapitel Halten im eingeschränkten Halteverbot in meinem Artikel zu Zeichen 286 nachlesen.
Fahrzeuge von Universaldienstleistungen dürfen in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken. Das gilt aber nur, wenn
Was genau sind Universaldienstleistungen?
Universaldienstleistungen sind lizenzpflichtige Postdienstleister mit Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2000 g, deren Briefe innerhalb der Maße des Weltpostvertrags liegen (§ 11 PostG; § 1 Nummer 1 PUDLV).
In der Praxis gibt es nur einen Universaldienstleister, der sich zur Grundversorgung verpflichtet hat: Die Deutsche Post AG.
Die Hermes Germany GmbH, UPS, GLS Germany GmbH & Co. OHG und die DPD Deutschland GmbH sind keine Universaldienstleister.
Fahrzeuge der Hermes Germany GmbH, UPS, GLS Germany GmbH & Co. OHG und der DPD Deutschland GmbH dürfen folglich nicht in zweiter Reihe parken.
Vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist Parken nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO).
Auf dem unteren Bild liegen zwei Grundstücksein- und -ausfahrten dicht beieinander. Dadurch ergibt sich zunächst in Fahrtrichtung, und anschließend in Gegenrichtung ein Parkverbot.
Unter Grundstücksein- und ausfahrten fallen auch Zufahrten zu
Grundstücksein- und -ausfahrten müssen an den baulichen Umständen deutlich erkennbar sein (VGH München, Beschluss vom 18.10.2017 – 11 ZB 17.1301).
Gelbe “Parken verboten” Schilder sind unbeachtlich (VG Regensburg, Urteil vom 16.05.2017 – RN 5 K 16.790).
Nach Meinung des OVG Nordrhein-Westfalen und des OLG Karlsruhe ist das Parken “in der Breite einer normalen Torausfahrt” auf der Fahrbahn vor einer Grundstücksein- und -ausfahrt verboten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2004 – 5 A 850/03, Randnummer 33; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.1978 – 2 Ss (B) 237/77).
Jedenfalls muss das Ein- und Ausfahren aus der Grundstücksein- und -ausfahrt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse möglich sein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.1978 – 2 Ss (B) 237/77).
Bei Garagenreihen und Vorhöfen ist es ausreichend, wenn das Ein- und Ausfahren ohne schwierige Fahrmanöver möglich ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.11.1968 – 3 Ss 841/68).
Bei langen Grundstücksein- und -ausfahrten ist ein Interessensausgleich erforderlich. Ein Parkverbot besteht dann nicht auf der ganzen Länge der Grundstücksein- und -ausfahrt. Vielmehr ist ausreichend, wenn an “einer Stelle der gesamten Grundstücks- oder Garagenfront die ungehinderte Zu- und Abfahrt ermöglicht” wird (BGH, Beschluss vom 04.03.1971 – 4 StR 535/70).
Es besteht kein Parkverbot auf weiterem Straßenraum neben der Grundstücksein- und -ausfahrt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2004 – 5 A 850/03, Randnummer 31).
Beim Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist die geradlinige Ein- und Ausfahrt geschützt. Fahrzeugführer müssen sich zum Erreichen oder Abfahren ihres Grundstücks nicht auf angrenzende Gehwege, Nachbargrundstücke oder andere Straßenteile verweisen lassen (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.1989 – 5 Ss (OWi) 438/89 – (OWi) 180/89 I, 1 Ws (OWi) 1048/89).
Grundstücksein- und -ausfahrten müssen ferner keine abgesenkten Bordsteine aufweisen (BGH, Beschluss vom 04.03.1971 – 4 StR 535/70).
Parkverbote vor Grundstücksein- und -ausfahrten gelten demnach auch, wenn der Bordstein zur Fahrbahn nicht abgesenkt ist.
Das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten schützt den Anlieger und seine Besucher – auch Berechtigte genannt. So wird man als Anlieger oder Besucher beim Aus- und Einfahren nicht behindert:
Gericht | Datum | Quelle |
---|---|---|
OLG Düsseldorf | 15.02.1994 | 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III |
OLG Karlsruhe | 07.12.1977 | 1 U 210/77 |
OLG Nürnberg | 18.01.1974 | 1 U 136/73 |
KG | 15.01.1985 | 3 Ws (B) 337/84 |
Das bedeutet, dass du deine eigene Grundstücksein- und -ausfahrt zuparken darfst.
Des Weiteren kannst du als Grundstückseigentümer anderen die Erlaubnis erteilen vor deiner eigenen Grundstücksein- und -ausfahrt zu parken. Siehe dazu die folgenden Entscheidungen:
Gericht | Datum | Quelle |
---|---|---|
OLG Düsseldorf | 18.01.1994 | 5 Ss (OWi) 393/93 - (OWi) 169/93 I |
BayObLG | 26.02.1992 | 2 ObOWi 403/91 |
BayObLG | 24.02.1975 | 1 ObOWi 57/75 |
Das zulässige Parken von Berechtigten schiebt sich laut den oben genannten Beschlüssen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sogar vor die Regelung eines Zonenhaltverbotes.
Auch wenn die Grundstücksein- und -ausfahrt über einen Seitenstreifen führt, der mit einem eingeschränkten Haltverbot und dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei” beschildert ist, dürfen nach obigen Beschluss des OLG Frankfurt Berechtigte auch ohne Bewohnerparkausweis vor der betreffenden Grundstücksein- und -ausfahrt parken.
Kurzgesagt: Berechtigte dürfen unbegrenzt vor Grundstücksein- und -ausfahrt in einem Zonenhaltverbot oder neben Seitenstreifen parken, sofern nicht andere gesetzliche Halt- und Parkverbote greifen.
Wer penetrant ohne Berechtigung Grundstücksein- und -ausfahrt versperrt, nötigt Anlieger. Man spricht von Gewalt durch Unterlassen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 32 zu § 240 StGB).
Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 240 StGB).
Das Parken ist auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO).
Und jetzt die Preisfrage: Was ist eine “schmale” Fahrbahn?
Nachdem das VGH Baden-Württemberg 2017 Zweifel an der Bestimmtheit – und damit Wirksamkeit – des Parkverbotes gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten erhoben hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2017 – 5 S 1044/15), hat das Bundesverwaltungsgericht 2019 ein entscheidendes Urteil gefällt:
Der Begriff der schmalen Fahrbahn ist verfassungskonform (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17).
Das Bundesverwaltungsgericht wies ferner darauf hin, dass die Fahrbahnbreite als Orientierungswert dienen kann, um eine Fahrbahn als “schmal” einzustufen. Eine Fahrbahnbreite von unter 5,50 m ist demnach ein Indiz für das Vorliegen einer schmalen Fahrbahn.
Letztendlich muss aber am Einzelfall geprüft werden, ob eine schmale Fahrbahn vorliegt, oder nicht.
Dabei verwies das Bundesverwaltungsgericht insbesondere auf die folgenden Punkte:
Zudem ist bei der Einordnung einer Fahrbahn als “schmal” entscheidend, ob Berechtigte die Grundstücksein- und -ausfahrt noch mit mäßigem Rangieren benutzen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.1994, Ss (Z) 227/93; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.1980 – 1 Ws (B) 26/80 OWiG; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1978 – 4 Ss OWi 1962/77).
In welchem Maße Rangieren zumutbar ist, muss ebenfalls im Einzelfall beurteilt werden.
Ob Rangierens zumutbar ist, wird daran bemessen, ob es beim Rangieren zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kommt. (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17, Randnummer 35).
Eine feste Höchstgrenze zumutbarer Rangiervorgänge kann insoweit nicht festgelegt werden.
BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17, Randnummer 35
Je nach örtlichen Umständen können zwei bis drei Rangiervorgänge zumutbar sein (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17, Randnummer 44; VGH München, Beschluss vom 21.12.2005 – 11 CS 05.1329; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2002 – 5 S 108/02; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.1994, Ss (Z) 227/93).
Gehwegparken ist verboten.
Das ergibt sich daraus, dass das Gehwegparken nur dort erlaubt ist, wo dies mit Zeichen 315
oder einer Parkflächenmarkierung gekennzeichnet ist (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Auch Gehwegparken vor der eigenen Grundstückszufahrt ist verboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.1991 – 5 Ss (OWi) 152/91 – (OWi) 80/91; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.1984 – 3 Ws (B) 196/83 OWiG).
Falls der Gehweg vor deinem Grundstück dir gehört, ist es dir jedoch gestattet auf diesem zu parken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.1994 – 2 Ss (OWi) 171/84 – 2 Ss (OWi) 31/94 III).
Ist das Gehwegparken durch Verkehrszeichen oder Markierung erlaubt, musst du darauf achten, dass du dein Fahrzeug, wie es die Parkflächenmarkierung oder die Abbildung auf dem Verkehrszeichen 315 vorgibt, aufstellst (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Als ich mich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt habe, dachte ich:
Zeichen 315 verlangt eine bestimmte Aufstellung des Fahrzeugs beim Gehwegparken? Das ist doch ganz einfach: Da gibt es doch sowieso nur eine.
Ich war dann ein wenig überrascht, als ich feststellen musste, dass es alleine in Fahrtrichtung rechts vier verschiedene Varianten zur Aufstellung eines Fahrzeugs beim Parken auf Gehwegen gibt:
Das Gleiche gibt es auch für das Gehwegparken in Fahrtrichtung links:
Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t ist hingegen selbst im Bereich von Parkflächenmarkierungen oder Zeichen 315 das Parken nicht erlaubt (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
In Einbahnstraßen kann ebenfalls das Parken auf Gehwegen erlaubt sein. Dort darf dann bei entsprechender Beschilderung oder Markierung der rechte und linke Gehweg benutzt werden (§ 12 Absatz 4a).
Vom zugelassenen Gehwegparken in Einbahnstraßen sind allerdings Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t ausgeschlossen (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Jedoch darf auch nicht an allen Stellen, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, uneingeschränkt geparkt werden.
Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, ist Parken trotzdem nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 4 StVO).
Vor Bordsteinabsenkungen ist Parken nicht zulässig (§ 12 Absatz 3 Nummer 5 StVO).
Rollstuhlfahrer sollen durch Bordsteinabsenkungen leichter auf- und abfahren können (VG Schwerin, Urteil vom 15.05.1998 – 1 A 1393/96).
Werden Bordsteinabsenkungen zugeparkt, rechtfertigt dies laut dem VG Schwerin ein sofortiges Abschleppen (VG Schwerin, Urteil vom 15.05.1998 – 1 A 1393/96).
Wenn Bordsteine über einen längeren Streckenabschnitt flach sind, so handelt es sich nicht um eine Bordsteinabsenkung.
Der abgesenkte Bordstein muss sich deutlich vom übrigen Bordsteinverlauf unterscheiden (LG Paderborn, Urteil vom 22.08.2002 – 1 S 91/02; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.1996 – Ss 515/96 (Z) – 326 Z – ).
Umstritten ist allerdings, in welchem konkreten Bereich vor einem abgesenkten Bordstein ein Parkverbot gilt.
Nach Beschluss des OLG Köln darf es sich beim abgesenkten Bordstein nur um eine Strecke von “einigen Metern – etwa eine Pkw-Länge” handeln (OLG Köln, Beschluss vom 05.11.1996 – Ss 515/96 (Z) – 326 Z – ).
Anders sehen es das KG und das VG Regensburg: Ein Parkverbot vor einer Bordsteinabsenkung kann auch auf einer eine Fahrzeuglänge überschreitenden Strecke bestehen (VG Regensburg, Urteil vom 16.05.2017 – RN 5 K 16.790; KG, Beschluss vom 22.06.2015 – 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15).
An Haltestellen ist das Parken 15 m vor und hinter dem Verkehrszeichen 224 verboten.
Das Parkverbot gilt im Bereich von Haltestellen auch auf den Seitenstreifen, da nur so der Zugang für Fahrgäste gewährleistet ist (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 51 zu § 12 StVO).
Häufig wird der Parkverbotsbereich einer Haltestelle mit einer Grenzmarkierung verdeutlicht.
Hast du dich schon einmal gefragt hast, was gilt, wenn ein absolutes Haltverbot mit einem Zeichen 224 (Haltestelle) zusammenfällt?
Dieser Frage habe ich ein Kapitel im Beitrag Absolute Halteverbote mit Pfeil gewidmet.
Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht 5 m vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201) ein Parkverbot (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO).
Die orangene Fläche auf dem unteren Bild stellt exemplarisch den Parkverbotsbereich vor einem innerörtlichen Bahnübergang mit Andreaskreuz dar.
Außerorts darf 50 m vor und hinter Andreaskreuzen nicht geparkt werden (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO).
Die Parkverbote vor und hinter den Andreaskreuzen dienen der Freihaltung der Sicht auf den Bahnübergang (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 52 zu § 12 StVO).
Laut Anlage zum Bußgeldkatalog ist das Parken im Bereich einer Fußgängerzone nicht erlaubt (Anlage zur BKatV Abschnitt I laufende Nummer 144).
Ebenso darfst du mit einem Fahrzeug im Bereich von Verkehrsverboten wie dem “Verbot für Fahrzeuge aller Art” (Zeichen 250) nicht parken.
Ferner dürfen Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t in mit Zeichen 253 beschilderten Bereichen nicht parken.
Vorgenanntes Parken in Verkehrsverboten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar:
„Entgegen […] Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 der StVO trotz eines Verkehrsverbots geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)“
Anlage zur BKatV Abschnitt I laufende Nummer 144
Auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) ist das Parken auf der Fahrbahn verboten (Anlage 3 laufende Nummer 2 StVO).
Das Parkverbot entlang von Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften dient dem Schutz des fließenden Verkehrs in beide Richtungen (BGH, Urteil vom 07.10.1986 – VI ZR 3/86).
Durch Zeichen 314 kann jedoch ausnahmsweise das Parken auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen erlaubt werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 54 zu § 12 StVO).
Du darfst auch nicht an den Stellen parken, bei denen zwischen deinem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).
Das gilt auch für den Abstand zwischen deinem Fahrzeug und einer einseitigen Fahrstreifenbegrenzung (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).
Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Kraftfahrzeuganhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2 t im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in den folgenden Gebieten nicht parken (§ 12 Absatz 3a StVO):
Allerdings sind hiervon Linienbusse ausgenommen, die an Endhaltestellen parken. Weiterhin ist das Parken innerhalb der oben genannten Bereiche in gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt (§ 12 Absatz 3a StVO).
Das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug gilt als Parken (BVerwG, Urteil vom 05.09.1985 – 7 C 40.84).
Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen maximal zwei Wochen geparkt werden (§ 12 Absatz 3b StVO). Längeres Parken mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das gilt übrigens laut dem OLG Frankfurt auch auf Autobahnparkplätzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.1996 – 2 Ws (B) 156/96 OWiG).
Natürlich gibt es auch hier eine Ausnahme: Auf gekennzeichneten Parkplätzen dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug auch länger als zwei Wochen geparkt werden (§ 12 Absatz 3b StVO).
Die Polizei kann Parkverbote auf Grundlage des § 36 StVO aussprechen oder aufheben.
Polizisten können zum Beispiel erlaubtes Parken in seiner Bedeutung verändern oder rechtmäßiges Parken verbieten (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 44a zu § 12 StVO).
Parkverbote können jedoch auch durch polizeiliche Weisung gänzlich ausgehebelt werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 44a zu § 12 StVO).
Trotz dessen, dass die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten vor allen anderen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Verkehrsregeln gelten, muss ein Verkehrsteilnehmer, der den Anordnungen eines Polizeibeamten Folge leistet, weiterhin den Verkehr sorgfältig beobachten (§ 36 Absatz 1 StVO).
Grenzmarkierung, was ist das denn?
Genau diese Frage habe ich mir gestellt, als ich zum ersten Mal den Begriff Grenzmarkierung gelesen habe.
Sollte dir dieser Begriff auch spanisch vorkommen, sei unbesorgt: Genauso wie dir, waren mir Grenzmarkierungen früher nur als Zick-Zack-Linien bekannt.
Ich verrate dir ein kleines Geheimnis:
Auf einer Verkehrsschau verwende ich manchmal auch den Ausdruck Zick-Zack-Markierung, statt Grenzmarkierung. So wissen alle Beteiligten sofort, was gemeint ist.
In der Straßenverkehrs-Ordnung wird die Regelungswirkung von Grenzmarkierungen in Anlage 2 StVO erläutert:
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.
Anlage 2 laufende Nummer 73 StVO
Grenzmarkierungen ohne Bezug zu einem anderen Parkverbot haben keinerlei Aussagekraft (BayObLG, Beschluss vom 26.02.1992 – 2 ObOWi 403/91; BayObLG, Beschluss vom 16.01.1978 – 2 ObOWi 434/77)
Damit Grenzmarkierungen überhaupt wirken, muss also zunächst einmal an anderer Stelle ein Parkverbot existieren.
Welche anderen Parkverbote können das sein?
An Kreuzungen und Einmündungen können die oben genannten “reinen” Parkverbote bezeichnet, verlängert oder verkürzt werden.
Wichtig dabei: Grenzmarkierungen müssen immer mit dem betreffenden Parkverbot in Zusammenhang gebracht werden können.
So erklärte das OLG Köln eine Zick-Zack-Linie von 25-30 m, welche eine Grundstücksein- und -ausfahrt verlängerte, als unwirksam und in Folge dessen nichtig (OLG Köln, Beschluss vom 23.07.1991 – Ss 325/91 (Z)).
Wie bereits oben beschrieben, wird an Bushaltestellen das durch Zeichen 224 geltende Parkverbot mit einer Grenzmarkierung bezeichnet. So lässt sich die Parkverbotsregelung 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 auf einen Blick erkennen.
Zick-Zack-Linien im Bereich von Haltestellen sind so lang, dass beispielsweise Busse problemlos an den Rand der Fahrbahn oder des Seitenstreifens heranfahren können (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 51 zu § 12 StVO).
In einem eingeschränkten Haltverbot ist das Parken verboten. Halten für maximal drei Minuten ist in einem eingeschränkten Haltverbot allerdings erlaubt (Anlage 2 laufende Nummer 63 StVO).
Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen darf aber auch länger als drei Minuten dauern (Anlage 2 laufende Nummer 63 StVO).
Im verkehrsberuhigten Bereich darf außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen ebenfalls nicht geparkt werden (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Auf dem unteren Bild sind gar keine Parkflächen ausgewiesen. Demnach ist Parken auf der öffentlichen Verkehrsfläche in diesem verkehrsberuhigten Bereich überhaupt nicht erlaubt.
Davon ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Was unter Ein- oder Aussteigen zu verstehen ist, und was zum zulässigen Be- oder Entladen gehört, kann man von den Urteilen zum eingeschränkten Haltverbot ableiten.
Lies dazu gerne meinen Beitrag Was bedeutet Zeichen 286?
Die wichtigsten Parkverbote kannst du dir hier nochmal auf einen Blick ansehen:
Hat dir dieser Artikel gefallen?
8 Kommentare
… solange der Bordstein nicht abgesenkt ist. Das geht in dem Fall vor. Zumindest soweit man auf der gegenüberliegenden Seite auch wieder mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Hackenporsche wieder auf einen Gehweg kommt.
Hi Norbert,
deswegen
Ist dir zum Thema Parken vor einem abgesenkten Bordstein vor Grundstücksein- und -ausfahrten ein Urteil bekannt?
Sehr ausführlicher und gelungener Beitrag!
Hallo Max,
danke.
Ich bin Anwohner einer Hangstrasse, die weniger als 3,50 m breit ist (insgesamt). Die Fahrbahnen sind nicht getrennt. Begegnen sich zwei Fahrzeuge, kommen sie nicht aneinander vorbei, sondern einer muß so lange rückwärts fahren, bis er ausweichen kann. Dies ist nur an zwei Stellen möglich, nur eine Stelle (eine Straßeneinmündung hangseits) liegt auf halber Strecke der Straße.
Wir haben nun Spezialisten, vor allem seit Corona, die in dieser Einmündung dauerparken, und zwar gegenüber der Einmündung exakt im Mündungsbereich. Dadurch wird eine Fahrbahnseite komplett versperrt, die fahrenden Autos müssen in die Hangstrasse ausweichen (um den Parker zu umrunden) und ein Ausweichen, um einen anderen vorbeizulassen geht garnicht mehr. Und auch die Fußgänger und Wanderer müssen auf die schräge Hangstrasse ausweichen, was für alte Leute und bei Glatteis supergefährtlich ist.
Ein Parkverbot ist nicht beschildert.
Gerade hat das Ordnungsamt einen dauerparkenden übergroßen Transit entfernen lassen (stand da gute 6 Monate), keinen Tag später hat sich dort der Nächste eingeparkt. Das sind meistens Zweitautos und Geschäftswagen von Anrainern, in der Regel Mietern, denn die Eigentümer hier haben alle Parkplätze auf den eigenen Grundstücken eingerichtet.
Kann man die Falschparker direkt beim Ordnungsamt anzeigen? Kann man was anderes machen? Die Situation wird jetzt bei Glatteis und Schnee wieder echt brisant. Einsicht zeigen die Leute keine.
Hi Martin,
bitte richte dein Anfrage an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Hallo,
darf auf einem Grünstreifen neben einem Schotterweg geparkt werden? Der Grünstreifen grenzt an unser Haus an und wird leider öfter beparkt.
VG, Christian
Servus Christian,
beim Parken gilt: