Was bedeutet ein absolutes Haltverbot mit und ohne Pfeil?
Wenn du täglich im Straßenverkehr unterwegs bist, wird dir bereits das ein oder andere absolute Haltverbot mit einem Pfeil begegnet sein. Bestimmt hast du dich schon einmal gefragt: Welche Bedeutung geht von einem absoluten Haltverbot mit einem Pfeil aus?
Zeichen 283 mit einem einzigen zur Fahrbahn zeigenden Pfeil im oberen Bereich des roten Kreuzes kennzeichnet den Anfang eines absoluten Haltverbotes. Zeichen 283 mit einem von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil im unteren Bereich des roten Kreuzes zeigt das Ende eines absoluten Haltverbotes an.
In diesem Artikel erkläre ich dir die Besonderheiten des Verkehrszeichens 283 (Absolutes Haltverbot). Dabei werden folgende Fragen geklärt:
- Was sagt ein absolutes Haltverbot ohne Pfeil aus?
- Wie sieht der Anfang und das Ende eines absoluten Haltverbots mit Pfeil konkret aus?
- Wo werden absolute Haltverbote aufgestellt?
- Was gilt, wenn ein absolutes Haltverbot mit Pfeil mit einem anderen Parkverbot zusammenfällt?
Let’s go!
Absolutes Haltverbot ohne Pfeil
In der Straßenverkehrs-Ordnung ist Zeichen 283 als absolutes Haltverbot bezeichnet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird fast immer ein “e” in der Mitte ergänzt. Wenn jemand von einem Halteverbot spricht, meint er häufig das Verkehrszeichen “Absolutes Haltverbot”.
Ein absolutes Haltverbot ohne Pfeil verbietet das Halten auf der Fahrbahn.
Es gilt nur auf der Straßenseite, auf der es angebracht ist. Ist das absolute Haltverbot zum Beispiel nur auf der rechten Seite angebracht, gilt es auch nur für die rechte Straßenseite.
Es markiert den Anfang eines absoluten Haltverbots.
Ein absolutes Haltverbot ohne Pfeil endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite (Anlage 2 Abschnitt 8 Halt- und Parkverbote laufende Nummer 61 Spalte 3 StVO).
Das Ende eines absoluten Haltverbotes kann aber auch durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr erfolgen. Folgt auf ein absolutes Haltverbot beispielsweise ein eingeschränktes Haltverbot, so endet das absolute Haltverbot auf Höhe des eingeschränkten Haltverbotes.
Das Ende eines absoluten Haltverbotes auf der rechten Straßenseite kann ebenfalls durch ein weiteres absolutes Haltverbot mit einem nach rechts zeigenden Pfeil im unteren Teil des Verkehrsschildes 283 dargestellt werden.
Wesentlich öfter werden dir jedoch absolute Haltverbote mit Pfeil begegnen.
Anfang eines absoluten Haltverbotes
Auch ein absolutes Haltverbot mit einem oder zwei Pfeilen verbietet das Halten auf der Fahrbahn.
Beginnen wir zunächst mit den absoluten Haltverboten mit nur einem einzigen Pfeil, welche den Anfang eines absoluten Haltverbotes kennzeichnen.
Hiervon gibt es zwei Arten:
- Absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach links (Zeichen 283-10)
- Absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach rechts (Zeichen 283-21)
Für den Anfang eines absoluten Haltverbots zeigt der Pfeil immer zur Fahrbahn. Der Anfang eines absoluten Haltverbotes wird nur dann mit einem Pfeil gekennzeichnet, wenn ebenfalls eine Wiederholung oder das Ende des absoluten Haltverbotes vorgesehen ist (VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286).
Ob das absolute Haltverbot mit Pfeil jedoch Geltung hat, hängt davon ab, ob die Verkehrsschilder richtig aufgestellt wurden.
Absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach links
Ein absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach links markiert den Anfang eines absoluten Haltverbotes auf der rechten Seite der Fahrbahn.
Tatsächlich ist es wichtig auf welcher Straßenseite das absolute Haltverbot mit Pfeil oben nach links aufgestellt ist.
Es muss auf der rechten Straßenseite aufgestellt sein.
Wenn du ein absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach links auf der linken Straßenseite entdeckst, handelt es sich um eine unklare Verkehrssituation.
Unklar ist dann, ob das absolute Haltverbot den Anfang oder das Ende der Haltverbotsstrecke kennzeichnen soll.
Absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach rechts
Ein Pfeil oben nach rechts auf einem absoluten Haltverbot signalisiert dir, dass hier ebenfalls ein absolutes Haltverbot beginnt. Jedoch gilt das absolute Haltverbot mit Pfeil oben nach rechts für die linke Fahrbahnseite.
Vielleicht wirst du dich ja jetzt fragen:
“Wie kann das denn sein? Zum Parken sind in erster Linie die Seitenstreifen oder Parkstreifen zu benutzen. Und wenn keine Seitenstreifen oder Parkstreifen vorhanden sind, muss ich doch am rechten Fahrbahnrand parken. Wie können absolute Haltverbot auf der linken Seite der Fahrbahn gelten?”
Das ist vollkommen richtig. Wie sieht’s aber in Einbahnstraßen aus?
Wenn durch Verkehrszeichen nichts anderes geregelt ist, darf in Einbahnstraßen (Zeichen 220) links gehalten und geparkt werden (§ 12 Absatz 4 StVO).
Will man das Parken und Halten in Einbahnstraßen auf der linken Seite der Fahrbahn verbieten, so muss ein absolutes Haltverbot mit Pfeil oben nach rechts auf der linken Straßenseite aufgestellt werden.
Ende eines absoluten Haltverbotes
Absolute Haltverbote enden an der nächsten Einmündung oder Kreuzung auf der gleichen Straßenseite.
Ein absolutes Haltverbot kann aber auch vor einer Einmündung oder Kreuzung auf der gleichen Straßenseite enden. Das erfolgt dann mit einem Pfeil in der unteren Hälfte des absoluten Haltverbotes.
Zur Kennzeichnung des Endes eines absoluten Haltverbotes mit Pfeil gibt es folgende Möglichkeiten:
- Absolutes Haltverbot mit Pfeil unten nach rechts (Zeichen 283-20)
- Absolutes Haltverbot mit Pfeil unten nach links (Zeichen 283-11)
Ein absolutes Haltverbot muss nur in zwei Fällen mit einem Ende versehen werden:
Einerseits wird das Ende eines absoluten Haltverbotes mit einem Pfeil beschildert, wenn zuvor bereits eine Wiederholung aufgestellt ist (VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286).
Andererseits kann das Ende eines absoluten Haltverbots mit Pfeil gekennzeichnet werden, wenn die Verbotsstrecke lang ist (VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286).
Das Ende eines absoluten Haltverbots wird aber nicht mit einem Pfeil gekennzeichnet, wenn es ohnehin an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder sich eine andere Regelungen für den ruhenden Verkehr anschließt (VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286).
Wenn du auf ein allein stehendes absolutes Haltverbot mit einem von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil triffst, so ist unklar, wo das absolute Haltverbot beginnt. Da der Geltungsbereich des absoluten Haltverbots unklar ist, musst du es auch nicht beachten (BVerwG, Urteil vom 23.05.1975 – VII C 43/73).
Absolutes Haltverbot mit Pfeil unten nach rechts
Ein absolutes Haltverbot mit Pfeil unten nach rechts kennzeichnet das Ende einer Haltverbotsstrecke auf der rechten Straßenseite.
Zusammen mit einem Verkehrsschild für den Anfang eines absoluten Haltverbotes sieht das so aus:
Absolutes Haltverbot mit Pfeil unten nach links
Dann gibt es noch das Ende eines absoluten Haltverbotes, welches durch einen Pfeil unten nach links gekennzeichnet ist.
Es zeigt dir an, dass das absolute Haltverbot auf der linken Fahrbahnseite endet.
In Einbahnstraßen kann es sein, dass das Halten abschnittsweise verboten ist. Es ist zum Beispiel auch möglich das Halten zuerst auf der rechten, dann auf der linken, und dann wieder auf der rechten Seite zu verbieten.
Ein wechselndes absolutes Haltverbot wird in Einbahnstraßen unter anderem dazu eingesetzt die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Absolutes Haltverbot mit Pfeilen in beide Richtungen
Ein absolutes Haltverbot mit Pfeilen in beide Richtungen wird auch absolutes Haltverbot Mitte genannt.
Die Fortführung eines absoluten Haltverbotes mit Pfeilen in beide Richtungen gibt es in zwei Varianten:
- Absolutes Haltverbot Mitte rechte Straßenseite (Zeichen 283-30)
- Absolutes Haltverbot Mitte linke Straßenseite (Zeichen 283-31)
Um ein Verbot zum Halten auf der rechten Fahrbahnseite zu wiederholen, wird ein absolutes Haltverbot mit einem Pfeil oben nach links und einem Pfeil unten nach rechts aufgestellt.
Die Wiederholung eines absoluten Haltverbotes für die linke Fahrbahnseite, wird mit einem Pfeil oben nach rechts und einem Pfeil unten nach links dargestellt.
Ein absolutes Haltverbot auf der rechten Seite der Fahrbahn sieht dann mit Anfang, Mitte und Ende so aus:
Für ein absolutes Haltverbot mit Pfeilen für Anfang, Mitte und Ende auf der linken Fahrbahnseite sind die unten abgebildeten Verkehrsschilder notwendig:
In besonders engen Einbahnstraßen kann das Halten auf beiden Fahrbahnseiten verboten sein.
Ein Haltverbot auf beiden Fahrbahnseiten kann man jedoch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg nicht mit einem Zusatzzeichen unter einem absoluten Haltverbot regeln (OLG Hamburg, MDR 1992, 278).
Dafür spricht auch die Tatsache, dass es im Verkehrszeichenkatalog kein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “auch gegenüberliegende Seite” gibt.
Soll das absolute Haltverbot auf beiden Fahrbahnseiten auf einer längeren Strecke gelten, so wirst du auf folgende Beschilderung treffen:
Eine Wiederholung eines absoluten Haltverbotes ist erforderlich, wenn ansonsten die Verbotsstrecke nicht mehr “mit einem raschen und beiläufigen Blick” erfassbar ist (VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286).
Ein durchschnittlicher Kraftfahrer muss “mit einem raschen und beiläufigen Blick” die Bedeutung von Verkehrsschildern erfassen können (BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 – 3 C 18/07, Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 – 11 C 15.95; BGH, Urt. v. 08.04.1970 – III ZR 167/68).
Aufstellorte von absoluten Haltverboten
Absolutes Haltverbot & Sicht
Absolute Haltverbote können aufgestellt werden, wenn die Sicht an Einmündungen gewährleistet werden muss. Aus der Einmündung ausfahrende Fahrzeuge müssen andere Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn rechtzeitig erkennen können.
Das absolute Haltverbot kann in so einem Fall entweder mit oder ohne Pfeil aufgestellt werden. Das Ende des absoluten Haltverbotes muss aber nicht gekennzeichnet werden, da es an der Einmündung endet. Für die Gewährleistung der Sicht muss nur ein kurzer Abschnitt vor der Einmündung mit einem absoluten Haltverbot versehen werden.
Absolutes Haltverbot bei Staus
Parkende Fahrzeuge können innerorts für Staus oder stockenden Verkehr sorgen. Um Staus oder stockenden Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen zu verhindern, werden absolute Haltverbote aufgestellt.
Oben siehst du ein Bild einer Ortsdurchfahrt. Da es sich um einen längeren Streckenabschnitt handelt, wird gleich eine ganze Batterie von absoluten Haltverboten mit Anfang, Mitte und Ende verwendet. Alle absoluten Haltverbote sind dann mit Pfeilen ausgestattet.
Aufgrund von Staus, werden absolute Haltverbote auch manchmal eingesetzt, damit Busse ihre Fahrpläne einhalten können.
Absolutes Haltverbot an Ausweichstellen
Darüber hinaus können dir bei schmalen Straßen mit vielen parkenden Autos kurze Haltverbotsstrecken begegnen.
Unter dem absoluten Haltverbot mit Pfeil oben nach links und dem absoluten Haltverbot mit Pfeil unten nach rechts ist dann ein Zusatzschild mit der Aufschrift “Ausweichstelle” angebracht.
Absolute Haltverbote mit Pfeil und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Ausweichstelle” sind hauptsächlich in Tempo 30-Zonen mit hohem Parkdruck zu finden. Man möchte so das Parken ordnen. Des Weiteren werden sie zum Ausweichen eingerichtet, damit sich zwei Autos überhaupt noch begegnen können.
Absolutes Haltverbot an engen Straßen
Das Halten ist unzulässig an engen Straßenstellen (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO). Trotz der bereits geltenden gesetzlichen Regelung wirst du an einigen engen Straßen auf absolute Haltverbote mit Pfeil stoßen.
Warum ist das so?
Zunächst einmal dürfen Verkehrszeichen nicht aufgestellt werden, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43). Jedoch wird in einigen wenigen Einzelfällen trotzdem ein absolutes Haltverbot mit Pfeil aufgestellt, wenn trotz intensiver Kontrollen an der betreffenden Stelle immer noch gehalten wird.
Wenn in die Straße auf einem längeren Streckenabschnitt keine anderen Straßen einmünden und sie sich auch nicht verbreitert, sind absolute Haltverbote mit Pfeilen notwendig.
Absolutes Haltverbot und andere Parkverbote
Eindeutige Vorrangregelungen
Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor (§ 39 Absatz 2 StVO). Das bedeutet, dass absolute Haltverbote mit Pfeil vor bestimmten Parkverboten gelten.
Welche Parkverbote sind damit zum Beispiel gemeint?
Absolute Haltverbote gelten vor dem
- Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).
- Parkverbot vor Parkflächen (§ 12 Absatz 3 Nummer 2 StVO).
- Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO).
- Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen (§ 12 Absatz 3 Nummer 5 StVO).
Absolutes Haltverbot und Haltestelle
Durch Zeichen 224 werden Haltestellen des Linienverkehrs und für Schulbusse gekennzeichnet.
An Haltestellen darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 nicht geparkt werden (Anlage 2 Abschnitt 4 Haltestellen laufende Nummer 14 Spalte 3 StVO).
Treffen absolute Haltverbote (Zeichen 283) mit einer Haltestelle (Zeichen 224) zusammen, so ist fraglich, ob im Bereich der Haltestelle das Parkverbot des Zeichens 224, oder das absolute Haltverbot gilt.
Tatsächlich wird dieser Fall von der StVO nicht explizit erläutert.
Daher bestehen mehrere Möglichkeiten, wie dieser Fall ausgelegt werden kann:
- Mit dem Parkverbot des Zeichens 224 endet das absolute Haltverbot
- Das absolute Haltverbot gilt vor dem Parkverbot des Zeichens 224
- Es handelt sich um eine unklare Verkehrssituation
Im Folgenden gehen wir davon aus, dass sich die Haltestelle am Fahrbahnrand befindet. Buskaps oder Busbuchten werden nicht behandelt.
Ende des absoluten Haltverbot am Parkverbot
Zum Geltungsbereich von Haltverboten führt die StVO folgendes aus:
[Haltverbote] gelten […] bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Anlage 2 Abschnitt 8 Halt- und Parkverbote laufende Nummer 61 Spalte 3 StVO
An Haltestellen darf man bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 nicht parken (Anlage 2 Abschnitt 4 Haltestellen laufende Nummer 14 Spalte 3 StVO).
Mit Zeichen 224 besteht damit ein Parkverbot durch Verkehrszeichen. Zeichen 224 legt eine Regelung für den ruhenden Verkehr fest.
Deshalb kann man die Auffassung vertreten, dass das absolute Haltverbot am Geltungsbereich des Zeichens 224 endet. Das Parkverbot des Zeichens 224 würde dann vor dem absoluten Haltverbot gelten.
Dieser Argumentation folgend, bietet es sich an, den Haltestellenbereich 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 durch Grenzmarkierung (Zeichen 299) zu bezeichnen.
Ohne eine Grenzmarkierung ist nicht ohne Weiteres erkennbar, wo das absolute Haltverbot endet bzw. das Parkverbot des Zeichens 224 beginnt.
Das Ende der Verbotsstrecke des absoluten Haltverbotes kann nicht mit Zeichen 283-20 gekennzeichnet werden, da dies ein Verstoß gegen die Vorgaben der VwV-StVO wäre.
Das Ende eines absoluten Haltverbotes darf nicht mit Zeichen 283-20 beschildert werden, wenn sich eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt (VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286).
Absolutes Haltverbot vor Parkverbot
Man kann jedoch auch zum Ergebnis kommen, dass absolute Haltverbote das Parkverbot des Zeichens 224 überlagern.
Das Parkverbot wird durch Zeichen 283 verschärft. Im Haltestellenbereich gilt dann ein Haltverbot, anstatt eines Parkverbots.
Dürfen Linienbusse im Bereich der Haltverbot dann auch nicht mehr halten, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen? Ist die Haltestelle damit faktisch aufgelöst?
Dagegen spricht folgender Absatz aus der VwV-StVO:
Befindet sich innerhalb einer Haltverbotsstrecke eine Haltestelle (Zeichen 224), ist ein Zusatzzeichen, das Linienomnibussen das Halten zum Fahrgastwechsel erlaubt, überflüssig.
VwV-StVO zu Zeichen 283
Wenn ein Zusatzzeichen überflüssig ist, welches das Halten zum Fahrgastwechsel erlaubt, dürfte bei Linienbussen folgendes gelten:
Linienbusse dürfen trotz absolutem Haltverbot weiterhin Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Linienbusse sind demnach nicht vom absoluten Haltverbot erfasst.
Für alle übrigen Fahrzeuge würde dann gelten:
Fällt ein absolutes Haltverbot mit Pfeil mit dem Parkverbot um eine Haltestelle zusammen, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 auch nicht mehr gehalten werden. Die Regelung des absoluten Haltverbotes gilt vor dem Parkverbot um eine Haltestelle.
Zu guter Letzt kann man auch zum Schluss kommen, dass es sich um eine unklare Verkehrssituation handelt. Dabei wird vertreten, dass weder dem Parkverbot, noch dem absoluten Haltverbot eindeutig Vorrang eingeräumt werden kann.
Mobile absolute Haltverbote
Mobile absolute Haltverbote heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben (Anlage 2 laufende Nummer 61 StVO).
Parken wird beispielsweise durch Zeichen 314 erlaubt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).
Im Folgenden wird anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis verdeutlicht, wie Verkehrszeichen, die das Parken erlauben, durch mobile absolute Haltverbote vorübergehend aufgehoben werden.
Mobile absolute Haltverbote und Parken mit Parkscheibe
Auf dem unten gezeigten Streckenabschnitt ist das Parken auf der Fahrbahn mit Parkscheibe durch Zeichen 314 mit Zusatzzeichen “Bild 318” für maximal zwei Stunden erlaubt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).
Absolute Haltverbote verbieten das Halten auf der Fahrbahn (Anlage 2 laufende Nummer 62 StVO).
Ein mobiles absolutes Haltverbot ohne Zusatzzeichen hebt vorübergehend das Parken mit Parkscheibe auf der Fahrbahn auf.
Dann darf im oben dargestellten Bereich nicht mehr geparkt werden.
Absolute Haltverbote werden zum Beispiel im Vorgriff zu Arbeitsstellen oder vor Umzügen aufgestellt.
Das Parken mit Parkscheibe ist im obigen Beispiel ab dem 08.11. 18 Uhr verboten. Das absolute Haltverbot auf der Fahrbahn tritt am 08.11. um 18 Uhr in Kraft.
Möchtest du mehr zum Antragsverfahren, zur Genehmigung sowie dem Aufbau und Abbau von Haltverboten wegen eines Umzugs erfahren?
Über Haltverbote zur Durchführung eines Umzugs habe ich ebenfalls bereits einen Artikel veröffentlicht. Lies dort auch gerne einmal rein.
Mobile absolute Haltverbote und personenbezogener Behindertenparkplatz
Unten siehst du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz auf der Fahrbahn.
Dabei wird Zeichen 314 zusammen mit einem Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild und der Aufschrift “mit Parkausweis Nr. …” aufgestellt, wodurch nur Schwerbehinderten mit besonderem Parkausweis das Parken erlaubt ist (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).
Ein mobiles absolutes Haltverbot ohne Zusatzzeichen hebt vorübergehend das Parken mit besonderem Parkausweis für Schwerbehinderte auf der Fahrbahn auf.
Das personenbezogene Parken für Schwerbehinderte ist in der oben dargestellten Situation dann nicht mehr erlaubt.
Vorübergehende, mobile absolute Haltverbote können aber auch im Bereich eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes unterbrochen werden.
Dabei wird das Ende des absoluten Haltverbots auf Höhe der Beschilderungskombination mit Zeichens 314 und dem Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild und der Aufschrift “mit Parkausweis Nr. …” aufgestellt.
Nach dem personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz folgt dann wiederum der Anfang eines absoluten Haltverbots.
Schwerbehinderten mit besonderem Parkausweis ist das Parken im oben gezeigten Bereich dann nach wie vor erlaubt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).
Manchmal sind personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze aber auch auf dem Seitenstreifen eingerichtet.
Absolute Haltverbote ohne Zusatzzeichen verbieten das Halten auf der Fahrbahn (Anlage 2 laufende Nummer 62 StVO).
Ein mobiles absolutes Haltverbot ohne Zusatzzeichen hebt erlaubtes Parken auf dem Seitenstreifen nicht auf.
Oben ist das personenbezogene Parken für Schwerbehinderte auf dem Seitenstreifen erlaubt. Für die Fahrbahn gilt ein absolutes Haltverbot.
Mancherorts werden allerdings mobile absolute Haltverbote zusammen mit den Zusatzzeichen “Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen” aufgestellt.
Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze auf dem Seitenstreifen werden durch mobile Zeichen 283 mit den Zusatzzeichen “Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen” vorübergehend aufgehoben.
Zusammenfassung
Der Anfang eines absoluten Haltverbots wird mit einem Pfeil gekennzeichnet, der sich in der oberen Hälfte des Verkehrszeichens befindet und gleichzeitig zur Fahrbahn hin zeigt.
Auch ein absolutes Haltverbot ohne Pfeil kann den Anfang einer Verbotsstrecke kennzeichnen. Es ist daher mit einem absoluten Haltverbot mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil gleichzusetzen.
Das Ende eines absoluten Haltverbots erfolgt mit einem Pfeil, der sich im unteren Teil des Verkehrsschildes befindet. Der Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg.
Absolute Haltverbote gehen – mit Ausnahme des Parkverbots an Haltestellen – immer anderen Parkverboten vor.
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