Spezielle Verkehrszeichen und Zusatzzeichen in Baden-Württemberg: Abweichungen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde
In Deutschland gilt bundeseinheitlich die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Jedoch erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Bundesländern, Abweichungen von den bundeseinheitlich gültigen Verkehrszeichen festzulegen. So können Verkehrszeichen und Zusatzzeichen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde angepasst, ergänzt oder sogar neu eingeführt werden. Doch wie sehen solche Abweichungen am Beispiel des Bundeslandes Baden-Württemberg konkret aus?