Beschilderung von Taxenständen: Diese Regeln gehen vom Zeichen 229 aus
Mit dem Verkehrszeichen “Taxenstand” (Zeichen 229) werden Taxis in einem bestimmten Bereich beim Halten und Parken bevorrechtigt. Dabei darf das Zeichen 229 nur aufgestellt werden, wo zumindest während bestimmter Tageszeiten regelmäßig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden. Welche Regelungen gehen vom Zeichen 229 aus?