Zeichen 315: Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen
Gehwegparken auf einer mit Zeichen 315 oder einer Parkflächenmarkierung markierten Strecke ist nur mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t sowie nach der angeordneten Aufstellungsart erlaubt. Kann das Parken auf Gehwegen durch Zusatzzeichen weiter beschränkt werden?
Mit Zusatzzeichen unter Zeichen 315 wird das Parken auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t auf die Benutzung einer Parkscheibe, das Auslegen eines Parkscheins, Bewohnerparkausweises oder Schwerbehindertenparkausweises oder auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt.
Dieser Artikel zeigt dir, welche zusätzlichen Verkehrsregeln von der Kombination aus Zeichen 315 und Zusatzzeichen ausgehen – darunter:
- Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Parkschein
- Parken auf Gehwegen mit Parkscheibe
- Parken auf Gehwegen für Bewohner mit Parkausweis
- Parken auf Gehwegen für Schwerbehinderte
- Parken auf Gehwegen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- und mehr …
Dieser Artikel ist Teil der Artikelreihe Zeichen 315: Parken auf Gehwegen, welche sich in folgende Teile unterteilt:
- Zeichen 315 “Parken auf Gehwegen”: Bedeutung erklärt
- Erlaubtes Parken auf Gehwegen: Vorgeschriebene Aufstellungsarten im Überblick [inklusive Zeichen 315]
- Zeichen 315: Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen
- Schwerbehindertenparkplatz einrichten
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen: Das musst du beachten
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem dritten Teil: Zeichen 315: Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen. Zu den anderen Teilen gelangst du durch Klick auf einen der obigen Links.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen mit Parkschein
An Parkscheinautomaten darf nur mit einem Parkschein für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden (§ 13 Absatz 1 StVO).
Der Parkschein muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein (§ 13 Absatz 1 StVO).
Die Kombination aus Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen “mit Parkschein” grenzt den Bereich räumlich ein, indem ein Parkschein an einem Parkscheinautomat gezogen werden muss.
Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen “mit Parkschein” erlaubt demnach das Parken auf dem Gehweg mit einem gültigen Parkschein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
In der unteren Darstellung ist das halbe Gehwegparken in Fahrtrichtung rechts nur mit Parkschein erlaubt.
Genauso kann aber auch das rechte ganze Parken auf Gehwegen auf die Auslegung eines Parkscheins beschränkt sein.
Das erlaubte halbe Querparken auf dem Gehweg auf der rechten Seite kann ebenso durch das Zusatzzeichen “mit Parkschein” beschränkt werden.
Abschließend ist noch die Beschränkung des ganzen rechten Gehwegparken quer zur Fahrtrichtung durch das Zusatzzeichen “mit Parkschein” zu nennen:
Oben darf nur mit dem ganzen Fahrzeug quer auf dem Gehweg geparkt werden, wenn ein Parkschein gelöst wird.
Weitere Informationen zu den vorgeschriebenen Aufstellungsarten beim Gehwegparken in Fahrtrichtung links findest du im Artikel Zeichen 315: Vorgeschriebene Aufstellungsarten auf dieser Website.
Was gilt, wenn ein Parkscheinautomat kaputt ist? Ist das Parken auf Gehwegen bei Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen “mit Parkschein” dann unbegrenzt erlaubt?
Wenn die Parkscheinautomaten nicht funktionieren, ist eine Parkscheibe auszulegen (§ 13 Absatz 1 StVO).
Dann darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer auf dem Gehweg geparkt werden (§ 13 Absatz 1 StVO).
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Parkscheibe
Durch Zusatzzeichen 1040-32 unter Zeichen 315 ist das Gehwegparken nur unter erlaubt, wenn eine Parkscheibe ausgelegt wird (§ 13 Absatz 2 StVO).
Die Benutzung einer Parkscheibe wird durch das Bild 318 vorgeschrieben (Anlage 3 laufende Nummer 11 StVO).
Wird bei dem Zeichen 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur für die Zeit erlaubt, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist (§ 13 Absatz 2 StVO).
Im unteren Beispiel wird das rechte halbe Gehwegparken für maximal zwei Stunden erlaubt.
Die Parkscheibe muss von außen gut lesbar sein (§ 13 Absatz 2 StVO).
Des Weiteren muss der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt (§ 13 Absatz 2 StVO).
Hältst du beispielsweise um 17:41 Uhr, ist der Zeiger der Scheibe auf 18:00 Uhr einzustellen.
Das Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und der Angabe “2 Std.” schreibt das Parken mit Parkscheibe und die zulässige Höchstdauer von zwei Stunden vor.
Im obigen Beispiel darfst du folglich bis um 20:00 Uhr parken.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis
Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis …” gewährt Bewohner Parkvorrechte (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).
Das bedeutet, dass auf Parkplätzen auf Gehwegen mit Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis …” nur Bewohner mit einem entsprechenden Parkausweis parken dürfen.
Der Buchstabe oder die Nummer auf dem Zusatzzeichen kennzeichnet die räumliche Geltung des Bewohnerparkvorrechts (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).
Mit anderen Worten: Nur Personen, die einen Bewohnerparkausweis mit dem Buchstabe oder der Nummer besitzen, der auf dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis …” abgebildet ist, dürfen auf dem Gehweg parken.
Im unten abgebildeten Fall dürfen beispielsweise nur Bewohner mit einem Parkausweis mit der Nummer 4 auf dem Gehweg parken.
Das Gehwegparken ist mit den Parkausweisen Nummern 1 bis 3 nicht erlaubt.
Was der Unterschied zwischen Anwohnern und Bewohnern ist und wann Bewohnerparkplätze eingerichtet werden, kannst du in meinem Beitrag zu Bewohnerparken einrichten: Voraussetzungen nachlesen.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Pkw
Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis auf Gehwegen zugunsten einer oder mehrerer Fahrzeugarten beschränkt werden (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts mit Zusatzzeichen Pkw
Auf der unteren Darstellung siehst du die Kombination aus Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Pkw (Zusatzzeichen 1010-58).
Das Gehwegparken ist bei der Kombination aus Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Pkw nur
- Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t
- nach der angeordneten Aufstellungsart
erlaubt.
In der Praxis sieht der Anfang gekennzeichneter Parkflächen auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts, die auf Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t beschränkt sind, so aus:
Das Ende der für Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t beschränkten Parkflächen auf den gekennzeichneten Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts kannst du unten sehen.
Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts mit Zusatzzeichen Pkw
Im unteren Beispiel ist das rechte Parken auf dem Gehweg mit dem ganzen Fahrzeug lediglich für Personenkraftwagen gestattet.
Bedeutung des Zusatzzeichens Pkw
Welche Fahrzeuge fallen aber unter die Bezeichnung Personenkraftwagen?
Sowohl die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), als auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt uns keine Anhaltspunkte, was genau unter einem Personenkraftwagen zu verstehen ist.
Nach der “Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge” werden Personenkraftwagen mit M1 kodiert (Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG vom 05.09.2007 – L 263/1).
Übrigens: Den Unterschied von Wohnmobilen und Personenkraftwagen habe ích bereits im Artikel Zeichen 314: Parken mit Zusatzzeichen erklärt thematisiert. Schau dort gerne auch einmal vorbei.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Motorrad
Parken auf Gehwegen kann aber auch auf andere Verkehrsarten, wie Motorräder, beschränkt werden.
Hierzu wird das Sinnbild für “Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas” verwendet (§ 39 Absatz 7 StVO).
Unten siehst du, wie Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas (Zusatzzeichen 1010-62) kombiniert wird.
Umgangssprachlich wird das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas auch Zusatzzeichen “Motorrad” genannt.
Was genau sind Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas?
Eine Übersicht der Definitionen nach dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes (VSKA) und der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV):
- Kraftrad
- Kleinkraftrad mit Verbrennungsmotor
- Kleinkraftrad mit Elektromotor
- Mofa
Nehmen wir zum Beispiel die unten abgebildete Kombination aus dem Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas.
Das ganze Parken auf dem Gehweg ist in Fahrtrichtung rechts nur Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas erlaubt.
Andere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t, wie Personenkraftwagen, ist das Gehwegparken in dem unten gekennzeichneten Streckenabschnitt nicht erlaubt.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Rollstuhlfahrer
Gehwegparken wird mit Zeichen 315 und einem Zusatzzeichen mit Sinnbild eines Rollstuhlfahrers auf Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde beschränkt.
Unten ist das halbe rechte Parken auf Gehwegen nur für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde erlaubt.
Wichtig dabei: Die Berechtigung zum Parken als Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinder muss durch das Auslegen eines blauen Parkausweises angezeigt werden.
Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch Schwerbehindertenparkplätze oder Behindertenparkplätze genannt.
Das Gehwegparken wird einerseits allgemein für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde beschränkt.
Andererseits werden mancherorts auch personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze eingerichtet.
Werden Parkflächen auf Gehwegen mit Zeichen 315 und einem Zusatzzeichen “Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …” (Zusatzzeichen 1044-11) beschränkt, darf auf dem Parkplatz nur die Person parken, die im Besitz dieses speziellen Parkausweises ist.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen E-Auto
Unten ist das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für “Elektrisch betriebene Fahrzeuge” unter Zeichen 315 angebracht.
Wenn Zeichen 315 zusammen mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für “Elektrisch betriebene Fahrzeuge” (Zusatzzeichen 1010-66) aufgestellt ist, ist das Parken auf dem Gehweg nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlaubt.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz sind ausschließlich Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (§ 39 Absatz 10 StVO, § 45 9a Absatz 2, 4 und 5 FZV).
Durch die oben dargestellte Kombination werden elektrisch betriebenen Fahrzeuge von Straßenverkehrsbehörden bevorrechtigen (§ 45 Absatz 1g StVO).
Straßenverkehrsbehörden können elektrisch betriebenen Fahrzeuge bevorrechtigen (§ 45 Absatz 1g StVO).
Mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind jedoch ausschließlich Fahrzeuge nach Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gemeint.
Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen ist das Parken auf Parkplätzen, die mit Zeichen 315 und einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges beschildert sind, nicht erlaubt.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
Das Parken auf Gehwegen wird mit der Kombination aus Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” auf E-Autos beschränkt, die die Ladesäule verwenden.
Oftmals werden zwei Parkplätze hintereinander für den Zeitraum des Ladens von Elektrofahrzeugen beschränkt. Dann wird Zeichen 315 mit Anfang und Ende beschildert.
Sowohl unter dem Anfang, als auch unter dem Ende des Zeichens 315 muss das Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” angebracht werden.
Im unteren Fall ist das rechte Gehwegparken quer zur Fahrtrichtung nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs erlaubt.
Zwar existiert keine Rechtsgrundlage zur Anbringung des Zusatzzeichens “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs”, Kombinationen aus Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” müssen allerdings meiner Meinung nach trotzdem beachtet werden.
Die Regelung des Zeichens 315 mit dem Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” ist eindeutig.
Diese Auffassung vertraten das OLG Köln und das OLG Hamm bereits vor Einführung des EmoG bei der Kombination aus Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” (OLG Hamm, Beschl. v. 27.05.2014 – 5 RBs 13/14; OLG Köln, Beschl. v. 12.12.2013 – 1 RBs 349/13).
Was für eine Kombination von Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” gilt, muss meiner Ansicht nach auch für Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” gelten.
Auf Parkplätzen auf Gehwegen mit Ladesäulen mit dem Zeichens 315 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für elektrisch betriebene Fahrzeuge darfst du mit Autos mit E-Kennzeichen übrigens so lange parken, wie du willst.
Die Betonung liegt dabei auf Autos mit E-Kennzeichen.
Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen dürfen hier nicht zum Laden auf dem Gehweg parken.
Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen Carsharing
Wird Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen “Carsharing” zusammen aufgestellt, so ist das Gehwegparken im betreffenden Abschnitt auf Carsharingfahrzeuge beschränkt (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Das Parken auf Gehwegen kann auch nur für ein Carsharingunternehmen freigegeben sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Die Beschränkung auf nur ein Carsharingunternehmen erfolgt durch eine zusätzliche Angabe der entsprechenden Firmenbezeichnung in schwarzer Schrift auf weißem Grund auf einem weiteren Zusatzzeichen (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Eine Beschränkung des Gehwegparkens auf bestimmte Carsharingunternehmen ist ebenfalls zulässig (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Das Parken auf Gehwegen wird auf bestimmte Carsharingunternehmen durch ein weiteres Zusatzzeichen mit den entsprechenden Firmenbezeichnungen in schwarzer Schrift auf weißem Grund beschränkt (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Sowohl die Beschränkung auf nur ein Carsharingunternehmen, als auch die Beschränkung auf bestimmte Carsharingunternehmen erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG).
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf das Sinnbild für “Carsharing” auf Zusatzzeichen aufgebracht werden?
Zusatzzeichen können aufgrund von § 39 Absatz 11 StVO mit dem Sinnbild für “Carsharing” versehen werden.
Parken auf Gehwegen mit mehreren Zusatzzeichen
Mehrere Zusatzzeichen unter einem Zeichen 315 richtig zu lesen, kann mitunter zur Denksportaufgabe werden.
Das liegt daran, dass in Deutschland bei mehreren Zusatzzeichen unter einem Hauptzeichen verschiedene Interpretationsmöglichkeiten möglich sind.
- Interpretation: Alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das jeweils darüber befindliche Verkehrszeichen.
- Interpretation: Einzelne Zusatzzeichen bilden logische Gruppen.
- Interpretation: Alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das Hauptzeichen.
Im Kapitel Eingeschränktes Haltverbot: Mehrere Zusatzzeichen im Beitrag Eingeschränktes Haltverbot: Zeichen 286 [+Zusatzzeichen] bin ich bereits näher auf diese Problematik eingegangen.
Die StVO regelt allerdings bei einigen Kombinationen mit zwei Zusatzzeichen unter Zeichen 315 eindeutig, welche Bedeutung von diesen ausgehen.
Parken auf Gehwegen: Mehrere Zusatzzeichen mit Carsharing
Eine Variante hast du bereits oben kennengelernt: Das Parken auf Gehwegen kann auf ein oder mehrere Carsharingunternehmen durch ein weiteres Zusatzzeichen unter dem Zusatzzeichen “Carsharing” beschränkt sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Parken auf Gehwegen: Carsharing frei
Eine andere Variante stellt die Freistellung von Carsharingfahrzeugen von der Verpflichtung zum Gehwegparken mit Parkschein dar (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Hierzu wird – wie unten dargestellt – Zeichen 315 zusammen mit den Zusatzzeichen “mit Parkschein” und “Carsharing frei” aufgestellt.
Statt dem Zusatzzeichen “Carsharing frei”, können Carsharingfahrzeuge aber auch am Parkscheinautomaten selbst von der Pflicht beim Gehwegparken einen Parkschein zu lösen freigestellt sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Das Zusatzzeichen “Carsharing frei” kann dir ebenfalls unter der Kombination aus Zeichen 315 und dem Zusatzzeichen “Parkscheibe … Stunden” begegnen.
Dann sind Carsharingfahrzeuge vom Auslegen einer Parkscheibe befreit (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Parken auf Gehwegen: E-Auto mit Parkscheibe
Das Parken auf Gehwegen wird durch Zeichen 315 in Kombination mit den Zusatzzeichen “Elektrisch betriebene Fahrzeuge” und “Parkscheibe … Stunden” zeitlich beschränkt (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Im unteren Fall ist das halbe Parken auf dem Gehweg auf der rechten Seite mit elektrisch betriebene Fahrzeugen nach EmoG mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden erlaubt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung spricht beim zeitlich befristeten Gehwegparken für elektrisch betriebene Fahrzeuge ausdrücklich von der “Einhaltung der zeitlichen Dauer […] durch Auslegen der Parkscheibe” (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Parken auf Gehwegen: E-Auto frei
Fahrzeugführer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach EmoG müssen durch das Zusatzzeichen “Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei” unter der Kombination aus dem Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen “Parkscheibe … Stunden” beim erlaubten Gehwegparken keine Parkscheibe auslegen (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Genauso können elektrisch betriebene Fahrzeuge nach EmoG mit einem Zusatzzeichen mit dem Zusatz “frei” von der Verpflichtung zum Gehwegparken mit Parkschein freigestellt sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Kleine Randnotiz: Elektrisch betriebene Fahrzeuge nach EmoG können vom Ziehen eines Parkscheins auch direkt am Parkscheinautomat ausgenommen sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Das Zusatzzeichen “Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei” ist damit nicht zwingend erforderlich.
Parken auf Gehwegen: Bewohner mit Parkausweis frei
Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein auf Gehwegen freigestellt sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Des Weiteren können Bewohner mit Parkausweis vom Parken auf Gehwegen mit Parkscheibe befreit sein (Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).
Zusammenfassung
Das Zusatzzeichen “mit Parkschein” unter Zeichen “Parken auf Gehwegen” grenzt den Bereich ein, indem du an einem Parkscheinautomaten einen Parkschein ziehen musst.
Durch das Zusatzzeichen “Parkscheibe” mit einer Zeitangabe unter dem Verkehrszeichen 315 wird das Parken auf dem Gehweg auf die Benutzung einer Parkscheibe beschränkt.
Das Parken auf Gehwegen wird durch das Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis” auf Bewohner mit einer bestimmten Nummer oder einem bestimmten Buchstaben beschränkt.
Hat dir dieser Artikel gefallen?