Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen: Das musst du beachten [+VwV-StVO 2021]
Parkausweise für Schwerbehinderte geben Betroffenen die Möglichkeit, Vorteile im öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen. Sie können dadurch leichter am Verkehr und am öffentlichen Leben teilnehmen. Welche Unterlagen muss man bei der Beantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte einreichen?
Einem Antrag auf einen blauen Parkausweis ist mindestens eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Vorderseite und Rückseite beizufügen. Ein oranger Parkausweis kann mit dem von der Behörde zur Verfügung gestellten Antragsformular ohne weitere Unterlagen beantragt werden.
Dieser Beitrag gibt dir einen kompakten Überblick, unter welchen Voraussetzungen ein Parkausweis für Schwerbehinderte genehmigt werden kann und welche Erleichterungen damit im Verkehr verbunden sind. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
- Was sind die Voraussetzungen für einen blauen oder orangen Parkausweis für Schwerbehinderte?
- Welche Rechte hat man mit einem blauen oder orangen Parkausweis für Schwerbehinderte?
- Wo kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen?
- Kann ich einen Parkausweis für Schwerbehinderte auch im Ausland nutzen?
- Und viele mehr …
Dieser Artikel ist Teil der Artikelreihe Zeichen 315: Parken auf Gehwegen, welche sich in folgende Teile unterteilt:
- Zeichen 315 “Parken auf Gehwegen”: Bedeutung erklärt
- Erlaubtes Parken auf Gehwegen: Vorgeschriebene Aufstellungsarten im Überblick [inklusive Zeichen 315]
- Zeichen 315: Parken auf Gehwegen mit Zusatzzeichen
- Schwerbehindertenparkplatz einrichten
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen: Das musst du beachten
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem fünften Teil: Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Zu den anderen Teilen gelangst du durch Klick auf einen der obigen Links.
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen und verlängern
Welche Parkausweise für Schwerbehinderte gibt es?
Es gibt folgende Varianten von Parkausweisen für Schwerbehinderte:
- Blauer Parkausweis (VkBl 2000 Seite 624; VkBl-Vordruck Nummer V 3503)
Der blaue Parkausweis gilt in allen Ländern der Europäischen Union.
- Oranger Parkausweis (VkBl-Verlautbarung 2009 Seite 69; VkBl-Vordruck Nummer V 3513)
Der orange Parkausweis gilt allerdings nur in der Bundesrepublik Deutschland.
- Gelber Parkausweis
Der gelbe Parkausweis gilt nur in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Wo kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen?
Die Parkausweise für Schwerbehinderte werden bei der für dich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt.
Die für dich zuständige Straßenverkehrsbehörde hängt von deinem Wohnort ab.
Zuständige Straßenverkehrsbehörden sind
- Kreisfreie Städte
- Große Kreisstädte (Städte ab 20.000 Einwohnern)
- Gemeinden mit örtlicher Straßenverkehrsbehörde
- Landratsämter
In Kreisfreien Städten sowie den Großen Kreisstädten ist die Straßenverkehrsbehörde im Normalfall im Ordnungsamt angesiedelt.
Wohnst du in einer Gemeinde mit örtlicher Straßenverkehrsbehörde, kannst du deinen Antrag bei deiner eigenen Gemeinde oder beim Landratsamt stellen.
Örtliche Straßenverkehrsbehörden können Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5.000 Einwohnern sein (§ 2 Absatz 1 StVOZustG BW). Diese Regelung unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland.
Wohnst du in einer Gemeinde, die keine eigene Straßenverkehrsbehörde hat, ist die Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Landratsamtes der richtige Ansprechpartner.
Die erforderlichen Anträge können allerdings regelmäßig in den Bürgermeisterämtern vor Ort abgegeben werden.
Kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte online beantragen?
Die reine Onlinebeantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte ist bisher bei den meisten Straßenverkehrsbehörden nicht möglich.
Die meisten Landratsämter und Städte bieten an, dass die erforderlichen Formulare online ausgefüllt, ausgedruckt werden können.
Diese Formulare sind stets zu unterschreiben.
Wie viel kostet ein Parkausweis für Schwerbehinderte?
Parkausweise für Schwerbehinderte sind in der Regel gebührenfrei (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
In der Regel bedeutet, dass die Behörden zwar grundsätzlich keine Gebühren erheben dürfen, aber sich dennoch entscheiden können für diese Leistung eine Gebühr zu erheben.
Daher kann es sein, dass einzelne Behörden für die Ausstellung eines Parkausweises für Schwerbehinderte eine Gebühr verlangen.
Wie kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte verlängern?
Parkausweise für Schwerbehinderte werden maximal fünf Jahre in stets widerruflicher Weise ausgestellt (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Die Verlängerung eines Parkausweises für Schwerbehinderte erfordert in der Regel das gleiche Verfahren wie die erstmalige Beantragung.
Der “alte” Ausweis ist meist abzugeben.
Blauer Parkausweis für Schwerbehinderte erklärt
Was sind die Voraussetzungen für einen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Blaue Parkausweise werden nur für schwerbehinderte Menschen
- mit Merkzeichen “aG” für außergewöhnliche Gehbehinderung,
- mit Merkzeichen “Bl” für blinde Menschen,
- mit beidseitiger Amelie,
- mit beidseitiger Phokomelie oder
- mit vergleichbarer Funktionseinschränkungen
ausgestellt (VwV-StVO 2021 zu § 45 Absatz 1 bis 1e, 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Unter vergleichbare Funktionseinschränkungen können meiner Ansicht nach der Verlust oder die vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Gliedmaßen verstanden werden.
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen nach § 229 Absatz 3 SGB IX anzusehen. (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Die außergewöhnliche Gehbehinderung hat nach der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) das Merkzeichen “aG” (§ 3 SchwbAwV).
Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können (§ 229 Absatz 3 SGB IX).
Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind (§ 229 Absatz 3 SGB IX).
Verschiedenste Gesundheitsstörungen können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen (§ 229 Absatz 3 SGB IX).
Insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen sowie Störungen des kardiovaskulären Systems oder Atmungssystem können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen (§ 229 Absatz 3 SGB IX).
Gesundheitsstörungen, die die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen, sind als außergewöhnliche Gehbehinderung unter folgender Voraussetzung anzusehen:
Nach versorgungsärztlicher Feststellung ist die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung mit einem Mindestgrad der Behinderung von 80, gleich kommt (§ 229 Absatz 3 SGB IX).
Blinde Menschen haben das Merkzeichen “Bl” (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 SchwbAwV).
Schwerbehinderten Menschen mit beidseitiger Amelie sind Menschen, denen beide Arme fehlen (medizin kompakt). Für diese Behinderung schreibt die SchwbAwV kein bestimmtes Merkzeichen vor.
Schwerbehinderten Menschen mit Phokomelie sind Menschen, bei denen die langen Knochen an Armen und Beinen nicht ausgebildet werden. Somit setzen in diesen Fällen Hände bzw. Füße unmittelbar an den Schultern bzw. der Hüfte an (Spektrum der Wissenschaft). Für diese Behinderung schreibt die SchwbAwV ebenfalls kein bestimmtes Merkzeichen vor.
Beidseitige Amelie oder Phokomelie tritt beispielsweise bei Contergangeschädigten auf (Spektrum der Wissenschaft).
Für die Erteilung von blauen Parkausweises musst du keine Fahrerlaubnis besitzen (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Fahrerlaubnisse werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch Führerscheine genannt.
Für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen ohne Fahrerlaubnis werden Genehmigungen erteilt, mit denen Begleitpersonen von den obengenannten Befreiungen Gebrauch machen können.
Schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1
Nach Urteil des VG Braunschweig ist die Ausstellung eines zweiten Parkausweises nicht möglich – auch wenn örtlich getrennt regelmäßig zwei Fahrzeuge genutzt werden (VG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2006 – 6 A 340/05).
Die Nutzung des blauen Parkausweises durch eine Begleitperson ist nur dann erlaubt, wenn die berechtigte Person tatsächlich begleitet wird.
Wer einen blauen Parkausweis nutzt, ohne dass die schwerbehinderte Person begleitet wird, macht sich laut Beschluss des OLG Stuttgart wegen Missbrauchs von Ausweispapieren nach § 281 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2013 – 2 Ss 349/13).
Einem Antrag auf einen blauen Parkausweis ist mindestens eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Vorderseite und Rückseite beizufügen.
Darüber hinaus verlangen Behörden häufig folgende Unterlagen:
- Aktuelles Foto des schwerbehinderten Menschen
- Kopie des Personalausweises mit Vorderseite und Rückseite
- Kopie der 1. und 2. Seite des letzten Bescheides des Versorgungsamts, woraus die Merkzeichen “aG” oder “Bl” hervorgehen
Der Verkehrsblatt-Vordruck sieht ein Foto des schwerbehinderten Menschen auf dem Parkausweis vor.
Entgegen des Verkehrsblatt-Vordrucks ist die Vorlage eines Fotos jedoch weder in der VwV-StVO, noch in anderen Regelwerken vorgeschrieben.
Welche Art von Foto sollte man für einen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte vorlegen?
Es gibt keine Vorgaben, wonach für einen blauen Parkausweis eine bestimmte Art von Foto erforderlich ist.
Es ist kein biometrisches Passbild, wie bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses, notwendig.
Es sollte jedoch ein aktuelles Foto sein, auf dem der Antragstellende erkennbar ist.
Welche Rechte hat man mit einem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Mit einem blauen Parkausweis dürfen Behindertenparkplätze genutzt werden.
Parkplätze für Schwerbehinderte werden in der Regel mit einer Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1044-10 beschildert.
Ausnahmsweise werden Parkplätze für Schwerbehinderte ausschließlich durch Bodenmarkierung “Rollstuhlfahrersymbol” kenntlich gemacht (VwV-StVO 2021 zu § 45, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Ein blauer Parkausweis für Behinderte berechtigt darüber hinaus zum
- Parken an Stellen mit eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290.1) bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe einzustellen.
- Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1).
- Überschreiten der Parkdauer an Stellen mit Zeichen 314 und 315 und begrenzter Parkzeit.
- Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Beladen oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung.
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden.
Bewohnerparken wird mit Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. …”,
Zeichen 315 mit dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. …”
oder durch eingeschränkte Haltverbote mit dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei” eingerichtet.
Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe einzustellen (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Die oben genannten Parkrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine anderen Parkmöglichkeiten bestehen (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Der blaue Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt sein (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Wenn der zum Parken berechtigende Ausweis nicht gut sichtbar im Fahrzeug ausliegt, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 – 1 S 1266/91).
Die vorgenannten Parkerleichterungen dürfen mit allen Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen werden (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Nur auf Parkplätzen für bestimmte Fahrzeugarten dürfen die Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen nicht in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel ist das Parken mit einem Wohnmobil und einem blauen Parkausweis auf einem Parkplatz für Pkw nicht erlaubt.
Das erleichterte Parken für Schwerbehinderte ist maximal 24 Stunden möglich (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1). Ein dauerhaftes Parken ist nicht zulässig.
Bist du Inhaber eines blauen Parkausweises, dann besteht die Möglichkeit bei der für dich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Parkplatz für Schwerbehinderte zu beantragen, der nur von dir genutzt werden darf.
Diese persönlichen Parkplätze werden mit dem Zeichen 314 sowie dem Zusatzzeichen 1044-11 “(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. …” gekennzeichnet (VwV-StVO 2021 zu § 45 Absatz 1 bis 1e, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Ein personenbezogener Parkplatz für schwerbehinderte Menschen kann nur genehmigt werden, wenn
- kein Parkraummangel besteht,
- der schwerbehinderte Mensch in zumutbarer Entfernung keine Garage oder einen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes hat,
- kein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) angeordnet wurde und
- ein zeitlich beschränktes Parksonderrecht nicht genügt (VwV-StVO 2021 zu § 45 Absatz 1 bis 1e, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Persönliche Parkplätze für schwerbehinderte Menschen kommen vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte infrage (VwV-StVO 2021 zu § 45 Absatz 1 bis 1e, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist eine Einzelfallentscheidung. Es gibt weder in der StVO noch in sonst einer Vorschrift Vorgaben, welche Unterlagen hierfür notwendig sind.
Ohne Vorgaben gilt der Untersuchungsgrundsatz:
Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen.
§ 24 VwVfG
Mit anderen Worten: Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind, um über einen Antrag auf einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz zu entscheiden.
Für die Beantragung eines personenbezogenen Parkplatzes solltest du in der Regel folgende Unterlagen vorlegen (Pflege durch Angehörige):
- (formloser) Antrag
- Kopie des Schwerbehindertenausweises, der die Merkzeichen “aG” oder “BI” aufweist
- ggf. Mietvertrag für einen Parkplatz vor deiner Wohnung
- ggf. Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag für einen Parkplatz in der Nähe deiner Arbeitsstätte
Beachte aber: Wenn dir ein personenbezogener Parkplatz genehmigt und zugewiesen wurde, musst du trotzdem deinen blauen Parkausweis auslegen.
Muss man mit einem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte Parkgebühren entrichten?
An Parkuhren und bei Parkscheinautomaten kann mit einem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Es gilt aber auch hier die Höchstparkdauer von 24 Stunden (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Kann man sich mit einem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte in ein Haltverbot stellen?
Im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) ist das Halten und Parken auch für Inhaber eines blauen Parkausweises nicht zulässig.
In Bereichen, in denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286 oder 290.1) aufgestellt ist, ergeben sich vergleichsweise weitreichende Möglichkeiten.
Inhaber eines blauen Parkausweises können bis zu drei Stunden zu parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
Im Bereich eines Zonenhaltverbots darf man mit einem blauen Parkausweis die zugelassene Parkdauer überschreiten.
Orange Parkausweis für Schwerbehinderte erklärt
Was sind die Voraussetzungen für einen orangen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Orange Parkausweise für Schwerbehinderte werden nur schwerbehinderten Menschen
- mit den Merkzeichen “G” und “B” und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken, und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
- die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt,
- mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt,
ausgestellt (VwV-StVO 2021 zu § 45 Absatz 1 bis 1e, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der oben genannten Personenkreise gleichzustellen sind (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Die VwV-StVO 2017 ermöglichte zudem die Ausstellung von orangen Parkausweisen für Personen mit den Merkzeichen “G” und “B” und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkten (VwV-StVO 2017 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 29.05.2017 B8).
Mit der VwV-StVO 2021 ist es nunmehr nicht mehr möglich, orange Parkausweisen für Personen mit den Merkzeichen “G” und “B” und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule auszustellen (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Für die Erteilung eines orangen Parkausweises für Behinderte ist keine gültige Fahrerlaubnis erforderlich (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
In der Ausnahmegenehmigung werden dann Begleitpersonen der schwerbehinderten Person gleichermaßen von den Vorgaben der StVO befreit (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Beim Antrag auf einen orangen Parkausweis solltest du folgende Unterlagen einreichen:
- Kopie des Personalausweises mit Vorderseite und Rückseite
- Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Vorderseite und Rückseite
- Kopie der 1. und 2. Seite des letzten Bescheides des Versorgungsamts
Welche Vorteile hat man mit einem orangen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Ein oranger Parkausweis für Behinderte berechtigt zum
- Parken an Stellen mit eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290.1) bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe einzustellen.
- Überschreiten der Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1).
- Überschreiten der Parkdauer an Stellen mit Zeichen 314 und 315 und begrenzter Parkzeit.
- Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Beladen oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung.
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden.
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
Mit einem orangen Parkausweis darf man allerdings nicht auf Behindertenparkplätzen, die mit der Kombination des Zeichens 314 mit dem Zusatzzeichen 1044-10 versehen sind, parken.
Muss man mit einem orangenen Parkausweis für Schwerbehinderte Parkgebühren entrichten?
Mit einem orangen Parkausweis für Schwerbehinderte müssen weder an Parkuhren, noch an Parkscheinautomaten Parkgebühren entrichtet werden (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Gelber Parkausweis für Schwerbehinderte erklärt
Gelbe Parkausweise für Schwerbehinderte werden für Personen
- mit den Merkzeichen “G” und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 und die sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können,
- Personen wegen erheblicher vorübergehender oder noch nicht amtlich anerkannter dauernder Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung und die sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können,
ausgestellt (Land Schleswig-Holstein).
Häufige Fragen
Kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte mit einem Merkzeichen “G” beantragen?
Das Merkzeichen “G” bedeutet, dass der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 3 Absatz 1 Nummer 7 SchwbAwV).
Dieses Merkzeichen allein genügt nicht, um berechtigt zu sein einen blauen oder orangenen Ausweis erteilt zu bekommen.
Für die Erteilung eines blauen Parkausweises ist das Merkzeichen “aG” oder “Bl” erforderlich.
Für einen orangen Parkausweis müssen – abgesehen vom Merkzeichen “G” im Schwerbehindertenausweis – weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Möchtest du wissen, welche zusätzlichen Voraussetzungen beim orangen Parkausweis vorliegen müssen?
Mit Klick auf den obigen Link gelangst du zum entsprechenden Kapitel in diesem Artikel.
Kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte mit einem Merkzeichen “H” beantragen?
Das Merkzeichen “H” bedeutet, dass der schwerbehinderte Mensch hilflos im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 SchwbAwV).
Damit du einen blauen oder orangen Ausweis erteilt bekommen kannst, genügt das Merkzeichen “H” nicht. Für die Erteilung eines blauen Parkausweises für Schwerbehinderte ist das Merkzeichen “aG” oder “Bl” erforderlich.
Kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte mit einem Merkzeichen G und B beantragen?
Für den blauen Parkausweis ist Grundvoraussetzung, dass das Merkzeichen “aG” oder “Bl” im Schwerbehindertenausweis erteilt wurde.
Zusätzlich zu diesen Merkzeichen müssen für die Erteilung eines blauen Parkausweises noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Möchtest du wissen, welche zusätzlichen Voraussetzungen beim blauen Parkausweis vorliegen müssen?
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Den orangen Parkausweis können schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen “G” und “B” im Schwerbehindertenausweis erhalten.
Auch für den orangen Parkausweis müssen, neben den Merkzeichen, weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Möchtest du wissen, welche zusätzlichen Voraussetzungen beim orangen Parkausweis vorliegen müssen?
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Kann man einen Parkausweis für Schwerbehinderte für seine Kinder beantragen?
Eltern können einen blauen oder orangenen Parkausweis für ihre Kinder beantragen. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden hier nicht nach dem Alter.
Einem Antrag auf einen blauen Parkausweis für ein schwerbehindertes Kind ist mindestens eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Vorderseite und Rückseite beizufügen.
Die Ausnahmegenehmigung wird auf das schwerbehinderte Kind ausgestellt und mit dem Zusatz “Vertreten durch …” – kurz “Vertr. d.” versehen.
In der Ausnahmegenehmigung werden Begleitpersonen des schwerbehinderten Kindes ebenfalls von den Vorgaben der StVO befreit (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Darf man mit einer Kopie eines Parkausweises für Schwerbehinderte parken?
Blaue und orangene Parkausweise stellen Ausweispapiere nach § 281 Absatz 1 StGB dar.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil 2006 entschieden, dass bei einer Kopie eines Parkausweises für Schwerbehinderte nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass es sich um einen Betrug handelt (OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006 – 1 Ss 13/06).
Die Qualität der Kopie ist kein ausreichender Hinweis. Je besser die Kopie, desto eher kann allerdings von einem beabsichtigten Betrug ausgegangen werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006 – 1 Ss 13/06).
Anders sah es das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung im Jahre 2011. Im Leitsatz heißt es:
Die Kopie eines Behindertenausweises berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz. Damit ausgeschlossen werden kann, dass ein Behindertenausweis nicht zeitgleich mehrfach benutzt wird, darf nur mit einem Original-Behindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz geparkt werden.
VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 15.03.2011 – 14 K 504/11
Im Zweifel handelt es sich um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB oder um einen Missbrauch nach § 281 StGB.
Mit anderen Worten: Bei Verwendung einer Kopie eines Schwerbehindertenparkausweises können Straftatbestände erfüllt sein.
Daher sollte man auf Kopien in jeglicher Form verzichten und stets das Original auslegen.
Was kann man tun, wenn man seinen Parkausweis für Schwerbehinderte verloren hat?
Wenn man seinen blauen oder orangenen Parkausweis verloren hat, besteht die Möglichkeit diesen erneut zu beantragen.
Sollte die Behörde dieselbe sein, bei der das verloren gegangene Dokument ausgestellt wurde, kann man dort nachfragen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ansonsten sind alle Unterlagen einzureichen, die im Rahmen des Erstantrags eingereicht werden mussten.
Wann wird ein Parkausweis für Schwerbehinderte abgelehnt?
Grundsätzlich müssen Anträge genehmigt werden, wenn keine Rechtsgrundlage besteht diese abzulehnen.
Ein blauer Parkausweis für Schwerbehinderte wird abgelehnt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorliegen.
Möchtest du wissen, welche zusätzlichen Voraussetzungen beim blauen Parkausweis vorliegen müssen?
Mit Klick auf den obigen Link gelangst du zum entsprechenden Kapitel in diesem Artikel.
Auch ein orangener Parkausweis für Schwerbehinderte kann abgelehnt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorliegen.
Möchtest du wissen, welche zusätzlichen Voraussetzungen beim orangen Parkausweis vorliegen müssen?
Mit Klick auf den obigen Link gelangst du zum entsprechenden Kapitel in diesem Artikel.
Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen den Straßenverkehrsbehörden kein Ermessen.
Warum sollte man einen Parkausweis für Schwerbehinderte nicht fälschen?
Die blauen und orangen Parkausweise für Schwerbehinderte stellen Ausweispapiere nach § 281 Absatz 1 StGB dar.
Derartige Ausweispapiere gelten als öffentliche Urkunden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2013 – 2 Ss 349/13).
Die Fälschung einer solchen Urkunde erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB.
Bereits der Versuch ist strafbar (§ 267 Absatz 2 StGB).
Eine solche Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden (§ 267 Absatz 1 StGB).
Wie lange ist ein Parkausweis für Schwerbehinderte gültig?
Parkausweise für Schwerbehinderte werden maximal fünf Jahre in stets widerruflicher Weise ausgestellt (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
In stets widerruflicher Weise bedeutet, dass die ausstellende Behörde bei Vorkommnissen, die der Inhaber bzw. die Inhaberin zu vertreten haben, den Parkausweis widerrufen und zurückfordern kann.
Dies kann z.B. der nachgewiesene Missbrauch des Ausweises sein oder wenn der Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist.
Kann ich einen Parkausweis für Schwerbehinderte auch im Ausland nutzen?
Der blaue Parkausweis ist in der gesamten Europäischen Union gültig (VwV-StVO 2021 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11, BAnz AT 15.11.2021 B1).
Der orange Parkausweis ist nur in Deutschland gültig (Land Baden-Württemberg).
Die Europäische Kommission hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt, die die wichtigsten Regelungen aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammenfasst.
Für Island und Liechtenstein liegen allerdings noch keine Informationen vor.
Die Europäische Union betreibt darüber hinaus ein Informationsportal, auf dem die jeweils gültigen Regelungen zur Verfügung gestellt werden.
Wo darf ich mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte in Italien parken?
Italien gehört zur Europäischen Union. Daher ist der blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen auch in Italien gültig.
Im Detail erlaubt dir ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen in Italien Folgendes (Europäische Union):
- Parken auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern auf mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen,
- Parken auf Straßen mit Parkverbot, wenn du einen Notfall hast und den Verkehr nicht behinderst,
- Parken an den meisten Stellen, an denen eine Parkgebühr entrichtet werden muss,
- zeitlich unbegrenzt Parken auf Straßen auf denen das Parken kostenlos aber zeitlich beschränkt ist
- und kostenlos und zeitlich unbeschränkt Parken auf öffentlichen Parkplätzen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis.
Inhaber eines Parkausweises für Schwerbehinderte dürfen nicht ohne Weiteres in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen Parken. Dies ist nur möglich, wenn die örtlichen Bestimmungen dies erlauben (Sozialgenossenschaft independent L. ONLUS).
Fazit
Blaue Parkausweise werden behinderten Menschen mit Merkzeichen “aG” oder “Bl”, beidseitiger Amelie, beidseitiger Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen auf Antrag ausgestellt.
Mit dem blauen Parkausweis darf man auf Behindertenparkplätzen, die mit dem Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet sind, parken.
Mit dem orangen Parkausweis kann man zum Beispiel im eingeschränkten Haltverbot oder während der Ladezeiten in Fußgängerzonen parken.
Ein Parkausweis für einen Schwerbehinderten wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt.
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