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So erkennst du, ob Radfahrer von rechts und links kreuzen!

“Schon wieder ein Radfahrer, der kreuzt. Wie soll man denn wissen, dass hier Radfahrer nicht nur von links, sondern auch von rechts kommen?” Diese Frage hat sich wohl jeder schon einmal beim Ausfahren aus einer Einmündung gestellt. Welche Verkehrszeichen und Markierungen weisen aber konkret darauf hin, dass Radfahrer kreuzen?

Durch das Zusatzzeichen 1000-32 über “Vorfahrt gewähren” oder einem Stoppschild wird angezeigt, dass Radfahrer von rechts und links kreuzen. Quer verlaufende Piktogramme mit gegenläufigen Pfeilen auf der Fahrbahn können ebenfalls verdeutlichen, dass Radfahrer von rechts und links kreuzen.

Dieser Beitrag befasst sich mit folgenden Fragen:

  • Wo ist “Radfahrer kreuzen von rechts und links” zu finden?
  • Was gilt, wenn kein Zusatzschild und keine Markierung auf kreuzende Radfahrer hinweist?
  • Haben Radfahrer dann immer noch Vorfahrt gegenüber aus der Einmündung ausfahrenden Fahrzeugen?

Radfahrer kreuzen: Zusatzzeichen 1000-32

Wenn du mit deinem Auto aus einer Einmündung ausfahren möchtest, musst du wissen, ob auch von rechts ein Radfahrer kommen könnte.

Das Zusatzschild 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) über Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zeigt dir an, dass Radverkehr von links und rechts kreuzt.

Vorfahrt gewähren Radfahrer kreuzen von links und rechts

Ebenso kann Zusatzzeichen 1000-32 (Radverkehr von links und rechts) über Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren) angebracht sein.

Stop Vorfahrt gewähren Radfahrer kreuzen von links und rechts

Hier solltest du besonders darauf achten, ob von rechts Radfahrer kommen, da das Stoppschild nicht ohne Grund aufgestellt wurde. Oftmals sind an solchen Stellen bereits einige Unfälle mit Radfahrern passiert.

Radfahrer kreuzen: Piktogramm Radfahrer auf der Fahrbahn

Des Weiteren kann eine entsprechende Markierung darauf hinweisen, dass Radfahrer auch von rechts kommen können.

Radwegefurt gegenläufige Pfeile

Das Piktogramm für Radfahrer wird mit zwei gegenläufigen Pfeilen kombiniert, um darzustellen, dass hier Radfahrer von rechts und links kreuzen können.

Zeichen 240 Gemeinsamer Fuß- und Radweg beide Fahrtrichtungen

An verkehrsreichen Grundstücksein- und -ausfahrten können die Piktogramme “Radfahrer” markiert werden.

Tankstellen oder Supermärkte zählen zu den verkehrsreichen Grundstücksein- und -ausfahrten.

An Tankstellen oder Supermärkte sind daher manchmal ebenfalls Piktogramme für Radfahrer mit zwei gegenläufigen Pfeilen aufgebracht.

Durch Markierung von Piktogrammen für Radfahrer mit zwei gegenläufigen Pfeilen wird aber lediglich die gesetzliche Regelung verdeutlicht (§ 10 StVO).

Radfahrer kreuzen: Vorfahrt gewähren ohne Beschilderung

Wenn du beim Ausfahren aus einer Einmündung ein “Vorfahrt gewähren” vor dir hast, haben rechte Radfahrer auf gemeinsame Fuß- und Radwege, welche parallel zur Fahrbahn verlaufen, auch ohne Radwegefurt Vorfahrt. So entschied zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.01.2004 – 24 U 118/03).

Radfahrer kreuzen von links Vorfahrt gegenüber Ausfahrenden

Du wirst dich jetzt sicher fragen: Wie zum Teufel kann das denn sein?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main begründet, das damit, dass gemeinsame Fuß- und Radwege der durchgehenden Fahrbahn zuzuordnen sind, wenn sie nicht abgesetzt sind. Ein Radfahrer auf einem parallel verlaufenden gemeinsamen Fuß- und Radweg kann man sich also so vorstellen, als ob er auf der Fahrbahn fahren würde.

Befährt ein Radfahrer regelwidrig in Gegenrichtung einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, ist die Sache aber nicht ganz so einfach.

Radfahrer kreuzen regelwidrig von rechts

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil entschieden, dass ein Radfahrer bei regelwidriger Befahrung eines gemeinsamen Fuß- und Radweg in Gegenrichtung keine Vorfahrt gegenüber aus der Einmündung ausfahrenden Fahrzeugen hat (OLG München, Urt. v. 05.08.2016 – 10 U 4616/15).

Ganz anders sah es das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das gestand dem Radfahrer Vorfahrt gegenüber dem ausfahrenden Autofahrer zu, obwohl der Radfahrer den gemeinsamen Fuß- und Radweg regelwidrig in Gegenrichtung befuhr (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2000 – 1 U 206/99, NZV 2000, 506; BGH, Urt. v. 15.07.1986 – 4 StR 192/86).

Zusammenfassung

Achte beim Ausfahren aus Einmündungen immer darauf, ob das Zusatzschild “Radfahrer kreuzen von rechts und links” aufgestellt ist. Ist das Zusatzschild “Radfahrer kreuzen von rechts und links” über “Vorfahrt gewähren” angebracht, musst du nicht nur mit Radfahrern von links, sondern auch von rechts rechnen.

Mancherorts wird das Zusatzschild “Radfahrer kreuzen von rechts und links” durch eine Markierung ergänzt. Durch Piktogramme für Radfahrer mit zwei gegenläufigen Pfeilen wird dir verdeutlicht, dass sich ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vor dir befindet, auf dem Radfahrer von links und rechts kreuzen.

Du solltest aber auch ohne Beschilderung oder Markierung Ausschau nach Radfahrern auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen halten, wenn du beim Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung ein “Vorfahrt gewähren” vor dir hast.

Du möchtest mehr zum Thema gemeinsame Fuß- und Radwege erfahren?

Ich habe auch einen Beitrag zur Beschilderung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen und zum Verhalten auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen geschrieben.

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Markus schreibt für Fachzeitschriften und ist Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, dem Hessischen Verwaltungs­­schulverband, der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, dem Deichmann+Fuchs Verlag und der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht.

2 Kommentare

  1. Thomas sagt:

    Guten Tag,

    wird das ZZ 1000-32 über VZ 205 montiert? Normalerweise werden die ZZ doch unter VZ 205 angeordnet. Grüße Thomas

    • Hi Thomas,

      die Montierung von Zusatzzeichen 1000-32 wird durch die Straßenverkehrs-Ordnung speziell geregelt.

      “Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.”

      Anlage 2 laufende Nummer 2.1 StVO

      “Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 206.”

      Anlage 2 laufende Nummer 3.2 StVO

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