Wann wird ein Begleitfahrzeug bei einem Großraum- und Schwertransport benötigt?
Bei der Abgabe eines Angebots zur Durchführung eines Großraum- und Schwertransportes müssen Disponenten die Kosten zur Absicherung des Transportes durch Begleitfahrzeuge einkalkulieren.
Auf der anderen Seite des Tisches fragen sich Straßenverkehrsbehörden, wann und wie viele Begleitfahrzeuge für die Absicherung eines Großraum- und Schwertransportes notwendig sind.
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ist ein Begleitfahrzeug in der Regel ab einer Breite von über 3,75 m; außerhalb dieser bei Breiten zwischen 3,01 m und 3,50 m notwendig. Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage werden bei einer Breite zwischen 3,50 m und 4,50 m vorgeschrieben.
In diesem Beitrag erfährst du,
- wie sich Großraumtransporte von Schwertransporten unterscheiden,
- welche Begleitfahrzeuge bei welchen Transportabmessungen erforderlich sind,
- wann Begleitfahrzeuge bei der Durchfahrt unter Unterführungen, Brückenüberquerungen, dem Befahren eines Kreisverkehrs oder beim Durchfahren von Baustellen eingesetzt werden,
- wann die Begleitung von Schwertransporten durch Verwaltungshelfer anstelle der Polizei vorgeschrieben wird,
- und vieles mehr …
Unterschied zwischen Großraum- und Schwertransporten
Schwertransporte befördern schwere Ladung. Die Gesamtmasse oder die Achslasten weichen von der zulässigen Gesamtmasse oder den zulässigen Achslasten der StVZO ab.
Sie sind also schwerer als die Norm.
Großraumtransporte halten hingegen die zulässige Gesamtmasse und die zulässigen Achslasten der StVZO ein.
Sie sind allerdings breiter, höher oder länger als erlaubt.
Es gibt auch Transporte, die beide Kriterien erfüllen, da sie schwerer als erlaubt sind und gleichzeitig eine Überbreite oder Überlänge aufweisen. Man nennt diese dann Großraum- und Schwertransporte.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht zwischen Schwertransport und Großraumtransport unterschieden.
Bei überbreiten oder überlangen Transporten, deren Ladung nicht die zulässigen Achslasten und die zulässige Masse nach StVZO überschreitet, wird häufig von Schwertransporten, anstatt von Großraumtransporten, gesprochen.
Großraum- und Schwertransport mit und ohne Begleitfahrzeuge
Großraum- und Schwertransporte benötigen je nach den Umständen verschiedene Begleitfahrzeuge zur Absicherung gegenüber dem übrigen Kraftfahrzeugverkehr in Deutschland.
Es gibt:
- Begleitfahrzeuge ohne Wechselverkehrszeichen (BF2)
- Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen nach hinten (BF3)
- Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen nach vorne, hinten und seitlich (BF4)
Der Kürzel WVZ steht für Wechselverkehrszeichen. Die Abkürzung für Wechselverkehrszeichen-Anlage ist WVZ-Anlage.
Ob ein Großraum- und Schwertransport ein oder mehrere Begleitfahrzeuge benötigt, richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST).
BF2: Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage
Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage sind mit einer Kennleuchte für gelbes Blinklicht ausgestattet (Rundumlicht).
Es liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, ob Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage erforderlich sind (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
BF2 können sowohl für die Autobahn, autobahnähnliche Straßen, als auch für Strecken außerhalb der Autobahn vorgeschrieben werden (Nummern 15-18 RGST).
Ob Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage erforderlich sind, ist von der Transportbreite und den besonderen örtlichen Umständen abhängig.
Autobahn und autobahnähnliche Straßen
Autobahnähnliche Straßen sind Straßen, die wie eine Autobahn ausgebaut sind, aber nicht so beschildert sind.
Ein Beispiel: Eine Straße mit zwei Fahrspuren in eine Richtung, die von der Gegenfahrbahn mit einem Mittelstreifen abgegrenzt ist, wird als autobahnähnliche Straße bezeichnet.
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen können BF2 zur Absicherung nach hinten angeordnet werden (Nummer 15 RGST):
Ein Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage wird zur Absicherung nach hinten auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen nur bei Transportbreiten von über 3,75 m vorgeschrieben.
Das ist aber nur der Regelfall. Das bedeutet, dass auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen auch bei Transportbreiten von 3,75 m oder unter 3,75 m ein Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage angeordnet werden kann.
Meiner Ansicht nach bedarf es bei Transportbreiten von 3,75 m oder unter 3,75 m auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen einer Begründung, warum hier ein Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage nach hinten notwendig ist.
Außerhalb von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen
Bei Strecken außerhalb von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen kann im Einzelfall bei geringem Straßenquerschnitt ein privates Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage nach vorne notwendig sein (Nummer 17 RGST).
Bei Transportbreiten von unter 3,00 m ist die Anordnung eines BF2 nach vorne außerhalb von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen jedoch nicht erlaubt (Nummer 17 RGST).
In der Praxis werden Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage nach vorne außerhalb von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen je nach den örtlichen Umständen bei Transportbreiten von 3,01 m bis 3,50 m vorgeschrieben.
Sonderfall: Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Arbeitsgeräte und Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten dürfen maximal 3,00 m breit sein (§ 32 Absatz 1 Nummer 2 StVZO).
Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben heutzutage allerdings häufig Überbreite. Sie sind breiter gebaut, als es die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt.
Dementsprechend wird in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Verhältnissen bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen von 3,01 m bis 3,50 m Breite ein Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage nach vorne vorgeschrieben.
In einigen Bundesländer gibt es jedoch das Konzept der “ergänzenden Kenntlichmachung”.
Das ist beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg der Fall.
Ob eine länderspezifische Regelung zur “Ergänzenden Kenntlichmachung” für überbreite landwirtschaftliche Fahrzeuge in deinem Bundesland eingeführt ist, kannst du bei der Straßenverkehrsbehörde in deinem Bezirk erfragen.
Zudem muss man im Hinterkopf behalten, dass es sich bei der “ergänzenden Kenntlichmachung” um Ländererlasse handelt. Daher unterscheiden sich die Vorgaben zur “ergänzenden Kenntlichmachung” in den einzelnen Bundesländern.
Beispiel Baden-Württemberg:
Besitzen die überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge in Baden-Württemberg eine “ergänzende Kenntlichmachung”, so kann auf das BF2 beim regionalen Arbeitsstellenwechsel auf bestimmten Streckenabschnitten verzichtet werden (Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg vom 20.04.2011 – 74.3861.6-00/631).
Zur “ergänzenden Kenntlichmachung” in Baden-Württemberg gehört:
- Reflektierende rot-weiße Warnschraffur nach vorne
- Reflektierende rot-weiße Warnschraffur in Fahrtrichtung und quer
- Rückfahrscheinwerfer in Fahrtrichtung und quer
- Reflektierende rot-weiße Warnschraffur nach hinten
- Reflektierende gelbe Folien nach ECE-R 104 quer
Streckenabschnitte, bei denen landwirtschaftliche Fahrzeuge mit “ergänzender Kenntlichmachung” nicht von einem Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage zusätzlich abgesichert werden müssen, werden auf einer Karte grün und gelb dargestellt.
Das gilt aber nur bei “regionalem Arbeitsstellenwechsel”. Werden mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen längere Strecken zurückgelegt, oder werden diese überführt, wird auch in Baden-Württemberg ein Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage nach vorne vorgeschrieben.
BF3: Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage
BF3 besitzen eine WVZ-Anlage auf dem Dach, mit dem sie Verkehrszeichen nach hinten zeigen können.
Sowohl die RGST, als auch die VwV-StVO, machen Vorgaben zur Anordnung von Begleitfahrzeugen mit WVZ-Anlage.
Sofern sich Regelwerke inhaltlich widersprechen, ist immer das aktuellere Regelwerk zu Rate zu ziehen.
Ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten darf nur
- zur Verdeutlichung der Gefahr durch den Großraum- und Schwertransport,
- oder zur Verdeutlichung der allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren von Großraum- und Schwertransporten
vorgeschrieben werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Zur Verdeutlichung der Gefahr durch einen Großraum- und Schwertransport wird Zeichen 101 (Gefahrstelle) angeordnet (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Die allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren werden durch Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) oder Zeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) verdeutlicht (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Die VwV-StVO macht also zuerst einmal klar, unter welchen Umständen ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten vorgeschrieben werden darf.
Es reicht aber nicht ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten anzuordnen. Straßenverkehrsbehörden müssen gleichzeitig vorgeben, welche Verkehrszeichen nach hinten abgestrahlt werden sollen.
Wann muss Zeichen 101 gezeigt werden und wann müssen die allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren von Großraum- und Schwertransporten aber konkret verdeutlicht werden?
Autobahn und autobahnähnliche Straßen
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ist der Einsatz von Begleitfahrzeugen mit WVZ-Anlage nach hinten von der Anzahl der Fahrstreifen, dem Vorliegen eines Seitenstreifens und der Transportbreite abhängig (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3):
Zwei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung | Seitenstreifen | BF3 ab Transportbreite über 4,50 m |
Zwei Fahrstreifen in eine Richtung | Kein Seitenstreifen | BF3 ab Transportbreite über 4,00 m |
Meine Meinung: Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen sollte in den oben genannten Konstellationen für das Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage das Zeigen von Zeichen 276
bzw. Zeichen 277
nach hinten vorgeschrieben werden.
Bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifens sollte das Setzen von Zeichen 276, und bei Inanspruchnahme des 3. Fahrstreifens das Setzen von Zeichen 277 angeordnet werden (angelehnt an Nummer 22 RGST).
Außerhalb von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen
Auf Strecken außerhalb von Autobahnen müssen Begleitfahrzeuge mit einer WVZ-Anlage nach hinten bei Transportbreiten von über 3,50 m vorgeschrieben werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Auch außerhalb von autobahnähnlichen Straßen sind BF3 bei Transportbreiten von über 3,50 m notwendig (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Meine Meinung: Straßenverkehrsbehörden sollten bei Transportbreiten von über 3,50 m außerhalb von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ein BF3 anordnen, welches Zeichen 276 zur Verdeutlichung der allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren von Großraum- und Schwertransporten nach hinten zeigt.
Durchfahrt unter Überführungsbauwerken
Ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten ist ebenfalls zwingend erforderlich, wenn der Sicherheitsabstand von 10 cm unter Überführungsbauwerken nicht eingehalten werden kann (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Des Weiteren ist ein BF3 erforderlich, wenn Überführungen oder sonstige feste Überbauten in abgesenktem Zustand durchfahren werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Wenn der Sicherheitsabstand unter Überführungsbauwerken nicht eingehalten werden kann oder das Überführungsbauwerk nur in abgesenktem Zustand durchfahren werden kann, ist in den Auflagenkatalog unbedingt Nummer 22 RGST mit aufzunehmen.
500 m vor dem Überführungsbauwerk wird durch Nummer 22 RGST das Zeigen von Zeichen 101 angeordnet.
Welche Verkehrszeichen beim Durchfahren des Überführungsbauwerks gezeigt werden müssen, wird nicht durch Nummer 22 RGST geregelt.
Für das Durchfahren des Überführungsbauwerks ist daher Zeichen 276 bzw. Zeichen 277 separat vorzuschreiben.
Meine Meinung: Auch hier ist sollte bei der Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifens Zeichen 276, und bei Inanspruchnahme des 3. Fahrstreifens Zeichen 277 angeordnet werden (angelehnt an Nummer 22 RGST).
Überlänge
BF3 sind bei einer Transportlänge von über 27,00 m erforderlich, wenn die Strecke Kreisverkehre aufweist (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Meine Meinung: Bei einer Transportlänge von über 27,00 m, ist für die Entscheidung, ob ein Begleitfahrzeug mit einer WVZ-Anlage nach hinten erforderlich ist, nicht ausschlaggebend, ob die betreffende Strecke einen Kreisverkehr aufweist.
Es gibt Kreisverkehre, die auch für Transportlängen über 27,00 m ausgelegt sind. Ferner können Kreisverkehre Bypässe aufweisen.
Zudem sind auch die technischen Möglichkeiten der Fahrzeugkombination miteinzubeziehen. Teleskopierte oder lange Sattelanhänger besitzen meist nachgelenkte Hinterachsen. Diese kommen viel einfacher durch einen Kreisverkehr.
Soll ein Kreisverkehr mit einer Transportlänge von über 27,00 m von einem Großraum- und Schwertransport in richtiger Richtung oder in Gegenrichtung durchfahren werden, kann das Zeigen von Zeichen 101 nach hinten angeordnet werden.
Kreisverkehre, die in Gegenrichtung durchfahren werden, werden darüber hinaus durch die Polizei nach vorne abgesichert. Dabei sperrt die Polizei den entgegenkommenden Verkehr.
Der entgegenkommende Verkehr kann auch durch Begleitfahrzeuge mit WVZ-Anlage nach vorne gesperrt werden. Mehr dazu erfährst du unten im Kapitel BF4: Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage.
Brückenüberquerung
Ein Transport ist manchmal so schwer, dass eine Brücke nur in Einzelfahrt, im Alleingang oder unter Ausschluss des sonstigen Lkw-Verkehrs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 5 km/h überfahren werden kann (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Zum Ausschluss des gesamten oder eines Teils des nachfolgenden Verkehrs bei der Brückenüberfahrt wird ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten vorgeschrieben.
Bei einer Brückenüberquerung in Einzelfahrt, im Alleingang oder unter Ausschluss des sonstigen Lkw-Verkehrs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 5 km/h werden die vorgeschrieben Verkehrszeichen in Anlage 3 der Genehmigung hinterlegt. In Anlage 3 kann das Zeigen von Zeichen 276 oder Zeichen 277 nach hinten vorgeschrieben sein.
Bei Brückenauflagen in Anlage 3 muss zwingend Nummer 22 RGST in den Auflagenkatalog übernommen werden.
Durch die Übernahme von Nummer 22 RGST in den Auflagenkatalog wird dem BF3-Fahrer vorgeschrieben, dass er 500 m vor der dem Brückenbauwerk Zeichen 101 nach hinten zeigt.
Zur Brückenüberfahrt in Einzelfahrt oder im Alleingang können in Anlage 3 der Genehmigung auch polizeiliche Maßnahmen vorgesehen sein. Durch polizeiliche Maßnahmen wird der entgegenkommende Verkehr vor dem Brückenbauwerk angehalten.
Brückenbauwerke können geteilt sein. Das bedeutet, dass auf der Hinfahrt eine polizeiliche Maßnahme erforderlich sein kann; auf der Rückfahrt allerdings nicht.
Das kann bei Straßen mit mehreren Fahrbahnen in eine Richtung, wie zum Beispiel Autobahnbrücken, der Fall sein.
Das Erfordernis von polizeilichen Maßnahmen zur Brückenüberfahrt in Einzelfahrt oder im Alleingang wird in Anlage 3 der Genehmigung hinter dem betreffenden Brückenbauwerk durch Auflage Nummer 16 RGST gekennzeichnet.
Wird durch die zuständige Straßenbauverwaltung für die Überquerung eines Brückenbauwerks Auflage Nummer 16 RGST vorgeschrieben, muss die Anhörungsbehörde (AB) bzw. Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB) die notwendigen Auflagen für die polizeiliche Maßnahme in den Auflagenkatalog übernehmen. Das sind in der Regel mindestens die Auflagen Nummer 28 und 29 RGST.
Anstelle einer polizeilichen Maßnahme zur Sperrung des Gegenverkehrs, kann ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach vorne zur Brückenüberquerung in Einzelfahrt oder im Alleingang eingesetzt werden. Dazu unten mehr.
Baustelle
Für das sichere Durchfahren einer Baustelle kann ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten vorgeschrieben werden.
Das ist meist dann der Fall, wenn der Transport so breit ist, dass ein gefahrloses Überholen in der Baustelle, aufgrund geringerer Fahrbahnbreiten, nicht mehr möglich ist.
Dabei wird bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifens das Setzen von Zeichen 276 und bei 3 Fahrstreifen das Setzen von Zeichen 277 vorgeschrieben (Nummer 22 RGST).
In einigen Baustellen auf Autobahnen oder autobahnähnliche Straßen werden Großraum- und Schwertransporte vor dem Baustellenbereich auf die linke Fahrspur geleitet.
Meine Meinung: Sowohl zum gefahrlosen Überwechseln auf die linke Fahrspur vor dem Baustellenbereich, als auch zum Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen nach der Baustelle, kann ein BF3 notwendig sein.
In solchen Fällen zeigt das Begleitfahrzeug Zeichen 276 nach hinten für den nachfolgenden Verkehr.
BF4: Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage
Begleitfahrzeuge mit einer nach hinten, vorn und seitlich wirkenden WVZ-Anlage werden BF4 genannt.
BF4 ersetzen die Polizei bei der Absicherung eines Transportes.
Begleitfahrzeuge mit einer nach hinten, vorn und seitlich wirkenden WVZ-Anlage können allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn die Polizei zur Absicherung des Transportes nicht benötigt wird (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage werden auf planbaren und regelbaren Strecken zur Absicherung des Transports nach vorne anstelle der Polizei eingesetzt (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Laut VwV-StVO soll es sich dabei um “Standardsituationen und Standardfälle” handeln (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Tatsächlich bedarf aber bei jedem Streckenabschnitt, jeder Kreuzung und jeder Einmündung einer Einzelfallentscheidung, wie der Transport mit BF4 abzusichern ist.
Dazu ist eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Diese verkehrsrechtliche Anordnung legt fest, an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Begleitfahrzeuge mit WVZ-Anlage, welche Verkehrszeichen zeigen (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Die Fahrer der BF4-Fahrzeuge führen dann lediglich die im Vorhinein getroffene verkehrsrechtliche Anordnung aus. Sie sind Verwaltungshelfer (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Den Verwaltungshelfern steht kein Ermessen zu (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Sie dürfen nicht von der verkehrsrechtlichen Anordnung abweichen. Das bedeutet, dass sie die vorgeschriebenen Verkehrszeichen gemäß den Vorgaben zeigen dürfen. Eine weitere Regelung des Verkehrs ist ausgeschlossen.
Mit anderen Worten: Aussteigen und mit Handzeichen den Verkehr regeln geht nicht.
Zum Anhalten, Beschränken und Beeinflussen des Verkehrs
“kann ein oder können mehrere Begleitfahrzeuge mit einer nach hinten oder nach hinten, vorn und seitlich wirkenden Wechselverkehrszeichen-Anlage angeordnet werden.”
VwV-StVO zu § 29 Absatz 3
Und hier ist genau das Problem: Wie viele BF4 genau für die Transportbegleitung erforderlich sind, lässt sich pauschal nicht sagen.
Wenn man sich an den “Regelplänen zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Verwaltungshelfer” (Verkehrsblatt Seite 686-695) orientiert, sind zur Absicherung eines Transportes je nach den örtlichen Umständen ein bis drei BF4 und ein BF3 erforderlich.
Letztendlich liegt es an der Straßenverkehrsbehörde, zu entscheiden, wie viele Begleitfahrzeuge notwendig sind (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Bei einer Brückenüberfahrt in Einzelfahrt, im Alleingang oder unter Ausschluss des sonstigen Lkw-Verkehrs mit einer Geschwindigkeit von maximal 5 km/h, kann zur Absicherung des Transportes, anstatt der Polizei, ebenfalls ein Begleitfahrzeug mit einer nach vorn wirkenden WVZ-Anlage angeordnet werden (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
Fazit
Begleitfahrzeuge mit und ohne WVZ-Anlage werden zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen und außerhalb von Autobahn und autobahnähnliche Straßen vorgeschrieben.
BF2 sichern Transporte mit geringer bis moderater Überbreite nach vorne ab. Sie dienen dazu, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer über den überbreiten Transport in Kenntnis zu setzen.
Begleitfahrzeuge mit WVZ-Anlage sichern den Transport nach hinten gegenüber dem nachfolgenden Verkehr ab. Sie sind bei sehr breiten Transporten notwendig, um den nachfolgenden Verkehr vor der Gefährdung durch einen vorausfahrenden Schwer- oder Großraumtransport zu warnen.
Des Weiteren können BF3 die allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren durch Zeigen eines “Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art” oder eines “Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” nach hinten verdeutlichen.
Ob, anstatt der Polizei, Begleitfahrzeugen mit einer nach hinten, vorn und seitlich wirkenden WVZ-Anlage zum Einsatz kommen, ist davon abhängig, ob bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung für den betreffenden Streckenabschnitt besteht. Hier lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Die Straßenverkehrsbehörde kann dann ebenfalls Auskunft geben, wie viele BF4 gegebenenfalls benötigt werden.
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