VEMAGS® Registrierung Schritt für Schritt erklärt
Um einen Antrag auf die Durchführung eines Großraum- und Schwertransportes online zu stellen, ist eine Registrierung im Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte – kurz VEMAGS® – erforderlich. Welche Daten sind bei der Registrierung in VEMAGS® erforderlich?
Bei der Registrierung in VEMAGS® wird die Standard-Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Anträge auf Durchführung von Großraum- und Schwertransporten festgelegt. Zur Registrierung in VEMAGS® muss die Firmenadresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben werden.
Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch die Registrierung in VEMAGS®. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
- Welche Behörde ist meine zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde?
- Welche Angaben sollte man bei den Anwenderdaten machen?
- Warum sollte man die automatische Benachrichtigung aktivieren?
- Was ist ein Primärbenutzer?
- Und viele mehr …
Und los geht’s!
Applikation VEMAGS® Startseite
Auf der Startseite der Applikation VEMAGS® befindet sich auf der rechten Seite der Schriftzug Registrierung als Antragsteller.
Mit Linksklick auf den Schriftzug Registrierung als Antragsteller gelangst du zur Unterseite “Anwender-Account anlagen: als Antragsteller registrieren”.
Stammdaten
Als Erstes musst du bei der Registrierung in VEMAGS® unter Stammdaten deine Anwenderdaten eingeben.
Der Kurzname ist die Abkürzung deiner Firma, die in VEMAGS® verwendet wird.
Der Kurzname sollte nicht länger als 30 Zeichen sein. In einigen Darstellungen werden ohnehin nur die ersten 15 Zeichen angezeigt.
Unter Langname ist die juristisch korrekte Unternehmensbezeichnung anzugeben.
Anschließend ist die Firmenanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land einzutragen.
Für Firmen ohne Sitz in Deutschland ist das entsprechende Land im Drop-down-Menü auszuwählen.
Im Anschluss müssen sowohl die Telefonnummer, als auch die E-Mail-Adresse angegeben werden.
Die Angabe einer Telefonnummer ist erforderlich, damit beispielsweise Behörden dich schnell kontaktieren können, wenn zur weiteren Bearbeitung Rückfragen bestehen oder Angaben oder Unterlagen fehlen.
Wenn du telefonisch nicht erreichbar bist, ist die Angabe einer weiteren Kontaktmöglichkeit, wie einer E-Mail-Adresse, von Vorteil.
Zudem ist die Angabe deiner E-Mail-Adresse wichtig, falls du einmal dein Passwort vergessen haben solltest. Ein neues Passwort wird dir dann an die hier hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Durch Aktivierung des Kontrollkästchens Automatische Benachrichtigung zu Vorgängen per eMail erhältst du zum Beispiel automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn du für VEMAGS® freigeschaltet wurdest, dein Antrag von der Behörde verändert oder genehmigt wurde.
Du kannst ebenfalls ein Firmenlogo hochladen, welches auf VEMAGS® Bescheiden in der linken oberen Ecke jedes Genehmigungsblattes angezeigt wird.
Das Firmenlogo muss im JPG-Format oder PNG-Format vorliegen.
Hierzu klickst du zunächst mit der linken Maustaste auf den Link hochladen.
Im Explorer wählst du ein geeignetes Bild aus und bestätigst deine Eingabe.
Abschließend lädst du das ausgewählte Firmenlogo mit einem Linksklick auf den Button Öffnen hoch.
Das Firmenlogo hat im Idealfall eine Breite von 180 Pixel und eine Höhe von 180 Pixel.
Primärbenutzer
Nach den Anwenderdaten sind die Daten des Primärbenutzers anzugeben.
Der Primärbenutzer kümmert sich hauptsächlich um die Anträge auf Großraum- und Schwerverkehr in VEMAGS®, kann aber auch weitere Benutzer anlegen.
Üblicherweise ist der Disponent der Primärbenutzer.
Die Eingabe des Primärbenutzers startet mit der Angabe des Vornamens und des Nachnamens des Primärbenutzers.
Des Weiteren ist die Benutzerkennung festzulegen.
Abgesehen von der Benutzerkennung, ist auch ein Passwort erforderlich.
VEMAGS® verlangt hierbei eine Kombination aus
- Großbuchstaben
- Kleinbuchstaben
- und Zahlen,
um dem missbräuchlichen Zugriff auf deinen Account vorzubeugen.
Die Benutzerkennung und das Passwort benötigst du später zur Anmeldung in VEMAGS®.
Weiterhin sind die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Primärbenutzers anzugeben.
Primärbenutzer können ebenfalls die automatische Benachrichtigung per E-Mail aktivieren.
Wenn der Primärbenutzer eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) verwendet, aktivierst du das Kontrollkästchen neben dem Schriftzug Qualifizierte elektronische Signatur.
Qualifizierte elektronische Signaturen sind digitale Signaturen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten, wie ein Dokument mit handschriftlicher Signatur rechtlich bindend sind.
Zur Ausstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist eine Bestätigung der Identität erforderlich.
Eine qualifizierte elektronische Signatur lässt sich nur mit einer Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugen.
Mit anderen Worten: Durch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist das handschriftliche signieren nicht mehr notwendig. Stattdessen wird mit einer Signaturerstellungseinheit ein Dokument digital signiert.
Jeder Antrag bei VEMAGS® ist mit einer Haftungserklärung zu versehen.
Eine Haftungserklärung muss handschriftlich oder digital signiert werden.
Zu guter Letzt musst du die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Weitere Benutzer kannst du nach Freischaltung deines Unternehmens in VEMAGS® eintragen.
Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde auswählen
Der nächste Schritt im Registrierungsprozess in VEMAGS® ist die Auswahl der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB).
Vielleicht fragst du dich jetzt: Welche Behörde ist meine zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde?
VEMAGS® gibt hierzu einige wichtige Hinweise zur Auswahl der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Privatpersonen
und für Firmen.
Hast du weitere Fragen zur Auswahl der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde?
Mein Artikel Schwertransport beantragen erklärt dir, wer Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde sein kann.
Sitz, Zweigniederlassung und Start
In der Regel wählst du die Behörde aus, in deren Bezirk du als Transportdurchführender deinen Sitz hast.
Mit anderen Worten: Für dich ist der Stadtkreis oder Landkreis zuständig, indem dein Unternehmen sein Sitz hat.
Genauso kannst du aber auch die Behörde auswählen, in deren Bezirk du als Transportdurchführender eine Zweigniederlassung hast,
oder in deren Bezirk der Transport in Deutschland startet.
Hast du in Erfahrung gebracht, welche Behörde für dich zuständig ist?
Dann lass uns den passenden Stadtkreis oder Landkreis suchen.
Nach der Auswahl einer der oben genannten Kriterien öffnet sich das Dialogfenster EGB auswählen.
Im Folgenden gehe ich davon aus, dass du oben das Kontrollkästchen Unternehmenssitz des Transportdurchführenden aktiviert hast.
Dort wählst du im Drop-down-Menü Bundesland zunächst das Bundesland aus, indem dein Unternehmen seinen Sitz hat.
Anschließend wählst du unter Kreis / kreisfreie Stadt aus dem Drop-down-Menü den Landkreis oder die kreisfreie Stadt aus, indem dein Unternehmen seinen Sitz hat.
Nach Auswahl des Kreises oder der kreisfreien Stadt werden dir alle Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden im entsprechenden Kreis oder in der kreisfreien Stadt angezeigt.
Große Kreisstädte werden dir nach Auswahl des entsprechenden Kreises, indem sie sich befinden, aufgelistet.
Welche EGB du ausgewählt hast, erkennst du an der grün hinterlegten Fläche.
Mit Linksklick auf den Button Weiter bestätigst du deine Auswahl.
Grenzübergang
Ausländische Unternehmen wählen die Behörde aus, in deren Bezirk die Transporte überwiegend starten.
Wenn die Transporte jedoch überwiegend im Ausland starten, ist es sinnvoll die Behörde auszuwählen, in deren Bezirk sich der Grenzübergang befindet.
Nach Aktivierung des Kontrollkästchens Grenzübergang öffnet sich das Dialogfenster EGB auswählen.
Dort kannst du zum Beispiel im Drop-down-Menü Land die Niederlande auswählen, wenn sich der Grenzübergang an der Grenze zur Niederlande befindet.
In unserem Beispiel starten die Transporte überwiegend in der Niederlande und fahren überwiegend über den Grenzübergang Grenzwald entlang der A 61 nach Deutschland.
Anschließend wählst du noch die zuständige Behörde am Grenzübergang aus.
Registrierung abschließen
Abschließend musst du die Registrierung abschließen.
Mit Klick auf den Button Registrierung absenden am unteren rechten Bildschirmrand schließt du deine Registrierung in VEMAGS® ab.
Du erhältst eine E-Mail mit deiner Anwenderkennung, deiner Benutzerkennung und dem Passwort.
Du kannst dich aber noch nicht in VEMAGS® anmelden. Du musst zunächst die von dir hinterlegten E-Mail-Adressen bestätigen. Dazu schickt dir VEMAGS® automatisch entsprechende E-Mails mit Bestätigungs-Links.
Deine Registrierung wird im Anschluss überprüft. Wenn alle Angaben vorhanden sind, wirst du für VEMAGS® freigeschaltet.
Du erhältst dann zwei weitere E-Mails, dass du für VEMAGS® freigeschaltet wurdest.
Fazit
Glückwunsch! Du bist nun in VEMAGS® registriert.
Du kannst dich nun über die Login-Seite in VEMAGS® anmelden.
Möchtest du wissen, wie Großraum- und Schwertransporte in VEMAGS® beantragt werden?
Dann lies gerne meinen Artikel VEMAGS® Antrag stellen: Eine einfache Anleitung, indem ich dir Schritt für Schritt zeige, wie du einen Einzelantrag oder einen Kurzzeitantrag in VEMAGS® stellst.
Im Beitrag Dauergenehmigung in VEMAGS® beantragen erfährst du, wie man in VEMAGS® einen Dauerantrag ausfüllt und welche Besonderheiten man dabei beachten muss.
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