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Zulässige Länge von Bussen [+Analyse deutscher Hersteller]

Busse, Reisebusse und Gelenkbusse unterscheiden sich in der maximal zulässigen Länge. Die maximale Länge eines Busses ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt und hängt maßgeblich von der Achsanzahl ab. Wie lang darf ein Bus nach der StVZO maximal sein?

Im heutigen Artikel geht es um

  • Zulässige Länge von Anhängern hinter Bussen
  • Längen von Busmodellen der bekanntesten Hersteller
  • Ausgewählte Buslängen mit zulässigen Anhängerlängen 
  • Erlaubnispflichtige überlange Busse bestimmter Hersteller

Let’s go!

Zulässige Länge eines Busses mit 2 Achsen und Anhänger

Ein Standardbus hat zwei Achsen und darf maximal 13,50 m lang sein (§ 32 Absatz 3 Nummer 2 StVZO).

Abnehmbare Zubehörteile werden zur Länge eines zweiachsigen Bussen hinzugerechnet (§ 32 Absatz 3 Nummer 3 StVZO).

Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bus mit zwei Achsen inklusive einer hinten angebrachten Skibox maximal eine Länge von 13,50 m aufweisen darf.

Die meisten Linienbusse ohne Gelenk sind ca. 12,00 m lang.

Werden Anhänger hinter Bussen mitgeführt, so darf die Gesamtlänge aus Bus und Anhänger maximal 18,75 m betragen (§ 32 Absatz 4a StVZO).

Ein Anhänger hinter einem Standardbus kann folglich maximal 5,25 m lang sein.

Zulässige Länge eines Busses mit 3 Achsen und Anhänger

Hat ein Bus mehr als zwei Achsen darf er sogar 15,00 m lang sein (§ 32 Absatz 3 Nummer 3 StVZO).

Auch bei Bussen mit mehr als zwei Achsen werden abnehmbare Zubehörteile, wie Skiboxen, bei der Länge eines Busses miteinbezogen (§ 32 Absatz 3 Nummer 3 StVZO).

Die Länge eines Reisebusses hängt davon ab, wie viele Achsen er besitzt. 

Ein Reisebus mit zwei Achsen darf 13,50 m, ein Reisebus mit drei Achsen darf bis zu 15,00 m lang sein.

Busse mit drei Achsen können ebenfalls einen Anhänger mitführen. 

Auch hier darf die Kombination aus einem dreiachsigen Bus und einem Anhänger jedoch 18,75 m nicht überschreiten (§ 32 Absatz 4a StVZO).

Bei einem dreiachsigen Reisebus darf ein mitgeführter Anhänger folglich maximal 3,75 m lang sein.

Sind Anhänger hinter Gelenkbussen erlaubt?

Die Länge eines Gelenkbusses beträgt maximal 18,75 m (§ 32 Absatz 3 Nummer 4 StVZO).

Das Gelenk unterteilt den Bus in zwei Teile. Der angelenkte bzw. nicht gelenkte Teil ist dabei kein eigenes Fahrzeug.

Wenn ein Gelenkbus bereits eine Länge von 18,75 m aufweist, ist das Mitführen eines Anhängers nicht möglich.

Wie lang sind die bekanntesten Busmodelle?

Anfang 2020 ermittelte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland ungefähr 58 Millionen Kraftfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. Davon waren ungefähr 81.000 Kraftfahrzeuge zugelassene Busse (KBA, Bestandsüberblick am 1. Januar 2020).

In Deutschland sind vor allem Busse folgender Hersteller zugelassen (KBA, Bestand nach Herstellern FZ 19):

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt Busse der Firma MAN Truck & Bus SE als MAN Nutzfahrzeuge.

Buslängen von EvoBus

EvoBus ist ein Tochterunternehmen der Daimler AG und verkauft Busse der Marken Mercedes-Benz und Setra.

Buslänge der Marke Mercedes-Benz

Einige der bekanntesten Busmodelle der Marke Mercedes-Benz mit den dazugehörigen Fahrzeuglängen und der zulässigen Länge eines mitgeführten Anhängers habe ich in der unteren Tabelle zusammengestellt:

Die Längenangaben der oberen Tabelle sind von den technischen Datenblättern des Herstellers entnommen. 

Es fällt auf, dass die Busmodelle CapaCity und CapaCity L über der gesetzlich verankerten maximalen Gesamtlänge eines Gelenkbusses liegen.

Für CapaCity und CapaCity L sind im öffentlichen Verkehrsraum demnach immer fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO und Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO erforderlich.

Buslänge der Marke Setra

Es folgen die bekanntesten Busmodelle der Marke Setra inklusive Buslänge. Des Weiteren habe ich auch hier die maximal zulässige Länge eines Anhängers ermittelt.

Alle oben aufgelisteten Modelle des Typs ComfortClass erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Länge von Bussen.

Die MultiClass 400 Modelle können mit Anhängern folgender Länge kombiniert werden:

TopClass 500 Modelle weisen folgende Längen auf:

Buslängen von MAN Truck & Bus SE

MAN Truck & Bus SE unterteilt Busse in

  • Reisebusse
  • Überlandbusse 
  • und Stadtbusse.

Die Busmodelle der einzelnen Kategorien habe ich im Folgenden tabellarisch aufbereitet.

Buslängen von MAN Reisebussen

MAN produziert Reisebusse des Modells Lion’s Coach. Die Fahrzeuglängen der verschiedenen Arten der Lion’s Coaches habe ich in der unteren Tabelle aufgelistet.

Die Länge eines MAN Reisebusses des Typs Lion’s Coach beträgt durchschnittlich 13,1135 m.

Buslängen von MAN Überlandbussen

In der Kategorie Überlandbusse bietet MAN Busse des Typs Lion’s City und Lion’s Intercity an.

Überlandbusse des Herstellers MAN sind im Durchschnitt 12,400 m lang. 

Buslängen von MAN Stadtbussen

Stadtbusse von MAN weisen die folgende Anzahl von Türen und Achsen sowie die folgende Länge auf:

Zusammenfassung

Mit Ausnahme der Variantionen des Modells CapaCity von Mercedes-Benz, befinden sich alle Busmodelle der Marken Mercedes-Benz, Setra und MAN innerhalb der von Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgegebenen maximal zulässigen Längen von Bussen.

Hinter Bussen können Anhänger mitgeführt werden. Die Kombination aus Bus und Anhänger darf allerdings eine Länge von 18,75 m nicht überschreiten.

Mehr zu den zulässigen Abmessungen, der Gesamtmasse und den Achslasten von Fahrzeugen kannst du in der Schwerverkehr–Bibliothek auf dieser Website nachlesen.

Schau dort auch gerne einmal rein.

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Mit über 7 Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft. Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts "Public Management", schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er ist derzeit als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.