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Zulässige Länge von Sattelzügen [mit Bildern]

Lesezeit: 7 Minuten

Um herauszufinden, ob du für deinen Sattelzug eine Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte benötigst, musst du wissen, wie lang ein Sattelzug bauartbedingt maximal sein darf. Abgesehen von der zulässigen bauartbedingten Länge eines Sattelzuges, darf die Ladung nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nach vorne und hinten überstehen. In der unteren Tabelle findest du die verschiedenen Arten von Sattelzügen mit den zulässigen Längen – inklusive des erlaubten Ladungsüberhangs.

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In diesem Artikel habe ich zum besseren Verständnis verschiedene Kombinationen näher erläutert und bebildert – darunter:

  • Sattelzug mit eingehaltenden Teillängen
  • Sattelzug mit Ladungsüberhang nach hinten
  • Sattelzug mit Ladungsüberhang nach vorne
  • Zulässige Länge von Sattelzügen als Lang-Lkw
  • und vieles mehr …

Let’s go!

Sattelzug Bestandteile

Ein Sattelzug – amtlich Sattel-Kfz – besteht aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger. Aber wie unterscheidet sich eigentlich ein Sattelzug von einem Lkw?

Der wohl deutlichste Unterschied befindet sich direkt hinter dem Fahrerhaus: Statt einer Ladefläche, findest du hinter dem Fahrerhaus eine montierte Sattelkupplung. Auf die Sattelkupplung kann durch Rückwärtsrangieren der Sattelzugmaschine, ein Sattelanhänger „aufgeschoben“ werden.

Deshalb ist oftmals auch von Sattelaufliegern, anstatt von Sattelanhängern, die Rede.

Beim erfolgreichen Aufschiebevorgang rastet der sogenannte Königszapfen automatisch in den Verschlussmechanismus der Sattelkupplung der Sattelzugmaschine ein.

Der Königszapfen ist unterhalb der Sattelplatte des Sattelanhängers montiert.

Königszapfen

Er bildet einen wichtigen Dreh- und Knickpunkt, in der durch Aufsatteln zusammengefügten Beförderungseinheit.

Maximale Länge eines Sattelzuges in Deutschland

Sattelzug mit einer maximalen Länge von 15,50 m

Dein Sattelzug darf maximal eine Länge von 15,50 m haben (§ 32 Absatz 4 Nummer 1 StVZO).

Zulässige Länge Sattelzug

Sattelzug mit einer maximalen Länge von 16,50 m

Ein Sattelzug darf aber auch bis zu 16,50 m lang sein, wenn bestimmte Punkte beachtet werden. Tatsächlich geht es dabei darum, dass bestimmte Maße zwischen den Teilen des Sattelzuges eingehalten werden (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 StVZO).

Zum Einen darf der vordere Überhangradius maximal 2,04 m betragen.

Die oben dargestellte Teillänge A wird auch vorderer Durchschwenkradius oder vorderer Drehschwenkradius genannt.

Mit dem vorderen Überhangradius ist allerdings nicht der vordere Überhang des Sattelanhängers gemeint.

In der unteren Abbildung ist der vordere Überhangradius und der vordere Überhang des Sattelanhängers schematisch dargestellt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) begrenzt nur den vorderen Überhangradius.

Zum Anderen darf der Teil zwischen Königszapfen und dem Ende deines Fahrzeuges maximal 12,00 m lang sein.

Zulässige Länge Sattelzug Teillängen

Sattelzug mit einer maximalen Länge von 16,65 m

Sattelzüge dürfen auch eine Länge von 16,65 m aufweisen, wenn sie einen Container oder einen Wechselaufbau von 45 Fuß Länge im Rahmen eines intermodalen Beförderungsvorgangs befördern. Des Weiteren darf der vordere Überhangradius auch hier maximal 2,04 m betragen (BGBl 2018 Seite 2479).

Zulässige Länge Sattelzug Container Wechselaufbau 45 Fuß

Ein intermodaler Beförderungsvorgang ist ein Gütertransport, der eine Kombination aus Straßentransport und alternativem Transport auf der Schiene und/oder auf dem Wasser darstellt (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).

Dabei werden die Güter in einer intermodalen Ladeeinheit (Container oder Wechselaufbau von bis zu 45 Fuß) transportiert, ohne dass die eigentlichen Güter beim Umschlag behandelt werden (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).

Die Nutzung dieser alternativen Transportwege sollte hier den Hauptteil der Strecke ausmachen (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).

Die Nutzung des Straßengüterverkehrs sollte hingegen auf eine kurze Strecke zu Beginn und/oder am Ende der Gesamtstrecke begrenzt sein (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).

Zulässiger Ladungsüberstand bei Sattelzügen

Sattelzug: Ladungsüberstand nach hinten

Bei Sattelzügen darf die Ladung bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten überstehen (§ 22 Absatz 4 StVO).

Bei einer Strecke von mehr als 100 km, ist allerdings nur ein Ladungsüberhang von 1,50 m nach hinten bei Sattelzügen erlaubt (§ 22 Absatz 4 StVO).

Sattelzug: Ladungsüberstand nach vorne

Damit deine Ladung nach vorne über die Sattelzugmaschine hinausragen darf, muss sich die Ladung über 2,50 m über dem Boden befinden.

Selbst ab einer Höhe von über 2,50 m, ist lediglich ein Ladungsüberstand von 0,50 m über das ziehende Fahrzeug erlaubt (§ 22 Absatz 3 StVO).

Überstehende Ladung eines Sattelzuges kennzeichnen

Wenn deine Ladung mehr als 1,00 m über die Rückstrahler deines Sattelaufliegers nach hinten hinausragt, ist die Ladung kenntlich zu machen (§ 22 Absatz 4 StVO).

Zur Kenntlichmachung der nach hinten hinausragenden Ladung ist eine hellrote Fahne zu verwenden. Bei der hellroten Fahne ist Folgendes zu berücksichtigen (§ 22 Absatz 4 StVO):

Kennzeichnung Ladungüberhang hinten Fahne

Alternativ wird die nach hinten überstehende Ladung durch ein hellrotes pendelndes Schild kenntlich gemacht (§ 22 Absatz 4 StVO).

Kennzeichnung Ladungüberhang hinten Schild

Anstelle der hellroten Fahne oder des pendelnden Schildes, kann die nach hinten überstehende Ladung auch durch einen hellroten Zylinder kenntlich gemacht werden (§ 22 Absatz 4 StVO).

Kennzeichnung Ladungüberhang hinten Zylinder

Sattelzug als Lang-Lkw

Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge legt fest, auf welchen Strecken Gigaliner fahren dürfen (§ 2 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).

Das freigegebene Streckennetz für Sattelzüge als Lang-Lkw stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereit.

Lang-Lkw des Typ 1 dürfen das gesamte Streckennetz in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nutzen (§ 2 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).

Bei Sattelzügen gibt es 3 Typen von Gigalinern (§ 3 LKWÜberlStVAusnV).

Lang-Lkw Typ 1: Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger

Lang-Lkw Typ 1 dürfen maximal 17,88 m lang sein.

Des Weiteren müssen folgende Teillängen eingehalten werden (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV):

  • Vorderer Überhangradius nicht größer als 2,04 m
  • Entfernung zwischen Zugsattelzapfen und hinterer Begrenzung nicht größer als 13,38 m
Zulässige Länge Lang-Lkw Typ 1

Lang-Lkw des Typ 1 dürfen vorerst bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden (§ 13 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).

Lang-Lkw Typ 2: Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger

Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger sind als Lang-Lkw Typ 2 bekannt (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).

Lang-Lkw Typ 2 müssen die oben genannten Teillängen einhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).

Das bedeutet, dass bei einem Lang-Lkw Typ 2 der vordere Überhangradius maximal 2,04 m betragen darf.

Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger dürfen höchstens eine Länge von 25,25 m aufweisen (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).

Zulässige Länge Lang-Lkw Typ 2

Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger dürfen unbefristet eingesetzt werden.

Lang-Lkw Typ 4: Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger

Durch die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen Sattelkraftfahrzeuge mit einem weiteren Sattelanhänger kombiniert werden (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).

Bei der Kombination aus einem Sattelkraftfahrzeug und zwei Sattelanhängern sind folgende Teillängen einzuhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV):

  • Maximaler vorderer Überhangradius: 2,04 m
  • Maximale Länge der Kombination aus Sattelzugmaschine und erstem Sattelanhänger: 17,88 m
  • Maximaler Abstand zwischen Königszapfen und hinterer Begrenzung: 13,38 m
Zulässige Länge Lang-Lkw Typ 4

Die komplette Kombination eines Lang-Lkw des Typ 4 darf maximal 25,25 m lang sein (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).

Sattelkraftfahrzeuge mit einem weiteren Sattelanhänger dürfen unbefristet eingesetzt werden.

Fazit

Um die zulässige Länge einer Sattelzugkombination festzustellen, fragt man sich zuerst, ob es sich um einen Lang-Lkw handelt.

Bei Lang-Lkw müssen gewisse Teillängen erfüllt sein: Der Überhangradius darf maximal 2,04 m; die Entfernung zwischen Zugsattelzapfen und Ende des (ersten) Sattelanhängers 13,38 m betragen.

Handelt es sich bei dem Sattelzug nicht um einen Gigaliner, muss ermittelt werden, ob bei dem normalen Sattelauflieger die Teillängen eingehalten sind. Bei einem normalen Sattelauflieger ist ebenfalls ein Überhangradius von 2,04 m zulässig. Die Entfernung zwischen Königszapfen und Ende des Sattelanhängers darf 12,00 m betragen.

Hast du noch Fragen zur zulässigen Länge von Sattelzügen?

Lass es mich in einer Mail wissen.

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Mit über 8 Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft.
    Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts “Public Management”, schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er ist derzeit als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.