Verkehrsbehördliche Maßnahmen
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Gefahrzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Vorschriftzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Richtzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Verkehrseinrichtungen der Straßenverkehrs-Ordnung.
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Um herauszufinden, ob du für deinen Sattelzug eine Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte benötigst, musst du wissen, wie lang ein Sattelzug bauartbedingt maximal sein darf. Abgesehen von der zulässigen bauartbedingten Länge eines Sattelzuges, darf die Ladung nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nach vorne und hinten überstehen. In der unteren Tabelle findest du die verschiedenen Arten von Sattelzügen mit den zulässigen Längen – inklusive des erlaubten Ladungsüberhangs.
Zulässige Länge | |
---|---|
Sattelzug | 15,50 m |
Sattelzug + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten | 18,50 m |
Sattelzug + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten | 17,00 m |
Sattelzug + 0,50 m Überhang nach vorne | 16,00 m |
Sattelzug + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 19,00 m |
Sattelzug + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 17,50 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen | 16,50 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten | 19,50 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten | 18,00 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + 0,50 m Überhang nach vorne | 17,00 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 20,00 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 18,50 m |
Sattelzug + Container oder Wechselaufbau mit 45 Fuß | 16,65 m |
Lang-Lkw Typ 1: Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger | 17,88 m |
Lang-Lkw Typ 2: Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger | 25,25 m |
Lang-Lkw Typ 4: Sattelkraftfahrzeug mit zwei Sattelanhängern | 25,25 m |
In diesem Artikel habe ich zum besseren Verständnis verschiedene Kombinationen näher erläutert und bebildert – darunter:
Let’s go!
Ein Sattelzug – amtlich Sattel-Kfz – besteht aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger. Aber wie unterscheidet sich eigentlich ein Sattelzug von einem Lkw?
Der wohl deutlichste Unterschied befindet sich direkt hinter dem Fahrerhaus: Statt einer Ladefläche, findest du hinter dem Fahrerhaus eine montierte Sattelkupplung. Auf die Sattelkupplung kann durch Rückwärtsrangieren der Sattelzugmaschine, ein Sattelanhänger „aufgeschoben“ werden.
Deshalb ist oftmals auch von Sattelaufliegern, anstatt von Sattelanhängern, die Rede.
Beim erfolgreichen Aufschiebevorgang rastet der sogenannte Königszapfen automatisch in den Verschlussmechanismus der Sattelkupplung der Sattelzugmaschine ein.
Der Königszapfen ist unterhalb der Sattelplatte des Sattelanhängers montiert.
Er bildet einen wichtigen Dreh- und Knickpunkt, in der durch Aufsatteln zusammengefügten Beförderungseinheit.
Dein Sattelzug darf maximal eine Länge von 15,50 m haben (§ 32 Absatz 4 Nummer 1 StVZO).
Ein Sattelzug darf aber auch bis zu 16,50 m lang sein, wenn bestimmte Punkte beachtet werden. Tatsächlich geht es dabei darum, dass bestimmte Maße zwischen den Teilen des Sattelzuges eingehalten werden (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 StVZO).
Zum Einen darf der vordere Überhangradius maximal 2,04 m betragen.
Die oben dargestellte Teillänge A wird auch vorderer Durchschwenkradius oder vorderer Drehschwenkradius genannt.
Mit dem vorderen Überhangradius ist allerdings nicht der vordere Überhang des Sattelanhängers gemeint.
In der unteren Abbildung ist der vordere Überhangradius und der vordere Überhang des Sattelanhängers schematisch dargestellt.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) begrenzt nur den vorderen Überhangradius.
Zum Anderen darf der Teil zwischen Königszapfen und dem Ende deines Fahrzeuges maximal 12,00 m lang sein.
Sattelzüge dürfen auch eine Länge von 16,65 m aufweisen, wenn sie einen Container oder einen Wechselaufbau von 45 Fuß Länge im Rahmen eines intermodalen Beförderungsvorgangs befördern. Des Weiteren darf der vordere Überhangradius auch hier maximal 2,04 m betragen (BGBl 2018 Seite 2479).
Ein intermodaler Beförderungsvorgang ist ein Gütertransport, der eine Kombination aus Straßentransport und alternativem Transport auf der Schiene und/oder auf dem Wasser darstellt (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).
Dabei werden die Güter in einer intermodalen Ladeeinheit (Container oder Wechselaufbau von bis zu 45 Fuß) transportiert, ohne dass die eigentlichen Güter beim Umschlag behandelt werden (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).
Die Nutzung dieser alternativen Transportwege sollte hier den Hauptteil der Strecke ausmachen (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).
Die Nutzung des Straßengüterverkehrs sollte hingegen auf eine kurze Strecke zu Beginn und/oder am Ende der Gesamtstrecke begrenzt sein (Zusammenfassung der Richtlinie 96/53/EG).
Bei Sattelzügen darf die Ladung bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten überstehen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Bei einer Strecke von mehr als 100 km, ist allerdings nur ein Ladungsüberhang von 1,50 m nach hinten bei Sattelzügen erlaubt (§ 22 Absatz 4 StVO).
Damit deine Ladung nach vorne über die Sattelzugmaschine hinausragen darf, muss sich die Ladung über 2,50 m über dem Boden befinden.
Selbst ab einer Höhe von über 2,50 m, ist lediglich ein Ladungsüberstand von 0,50 m über das ziehende Fahrzeug erlaubt (§ 22 Absatz 3 StVO).
Wenn deine Ladung mehr als 1,00 m über die Rückstrahler deines Sattelaufliegers nach hinten hinausragt, ist die Ladung kenntlich zu machen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Zur Kenntlichmachung der nach hinten hinausragenden Ladung ist eine hellrote Fahne zu verwenden. Bei der hellroten Fahne ist Folgendes zu berücksichtigen (§ 22 Absatz 4 StVO):
Alternativ wird die nach hinten überstehende Ladung durch ein hellrotes pendelndes Schild kenntlich gemacht (§ 22 Absatz 4 StVO).
Anstelle der hellroten Fahne oder des pendelnden Schildes, kann die nach hinten überstehende Ladung auch durch einen hellroten Zylinder kenntlich gemacht werden (§ 22 Absatz 4 StVO).
Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge legt fest, auf welchen Strecken Gigaliner fahren dürfen (§ 2 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Das freigegebene Streckennetz für Sattelzüge als Lang-Lkw stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereit.
Lang-Lkw des Typ 1 dürfen das gesamte Streckennetz in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nutzen (§ 2 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Bei Sattelzügen gibt es 3 Typen von Gigalinern (§ 3 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw Typ 1 dürfen maximal 17,88 m lang sein.
Des Weiteren müssen folgende Teillängen eingehalten werden (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV):
Lang-Lkw des Typ 1 dürfen vorerst bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden (§ 13 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger sind als Lang-Lkw Typ 2 bekannt (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw Typ 2 müssen die oben genannten Teillängen einhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Das bedeutet, dass bei einem Lang-Lkw Typ 2 der vordere Überhangradius maximal 2,04 m betragen darf.
Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger dürfen höchstens eine Länge von 25,25 m aufweisen (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Durch die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen Sattelkraftfahrzeuge mit einem weiteren Sattelanhänger kombiniert werden (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).
Bei der Kombination aus einem Sattelkraftfahrzeug und zwei Sattelanhängern sind folgende Teillängen einzuhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV):
Die komplette Kombination eines Lang-Lkw des Typ 4 darf maximal 25,25 m lang sein (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem weiteren Sattelanhänger dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Um die zulässige Länge einer Sattelzugkombination festzustellen, fragt man sich zuerst, ob es sich um einen Lang-Lkw handelt.
Bei Lang-Lkw müssen gewisse Teillängen erfüllt sein: Der Überhangradius darf maximal 2,04 m; die Entfernung zwischen Zugsattelzapfen und Ende des (ersten) Sattelanhängers 13,38 m betragen.
Handelt es sich bei dem Sattelzug nicht um einen Gigaliner, muss ermittelt werden, ob bei dem normalen Sattelauflieger die Teillängen eingehalten sind. Bei einem normalen Sattelauflieger ist ebenfalls ein Überhangradius von 2,04 m zulässig. Die Entfernung zwischen Königszapfen und Ende des Sattelanhängers darf 12,00 m betragen.
Hast du noch Fragen zur zulässigen Länge von Sattelzügen?
Lass es mich in den Kommentaren wissen.
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Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und ist Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, dem Hessischen Verwaltungsschulverband, der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, dem Deichmann+Fuchs Verlag und der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht.
2 Kommentare
Hi Bernd,
zu individuellen Fällen darf ich keine Auskunft erteilen.
Ich habe allerdings das Thema “Unteilbarkeit bei Großraum- und Schwertransporten” zu meiner Redaktionsliste hinzugefügt.
Hallo christian,
der entsprechende Abschnitt wurde zwischenzeitlich überarbeitet. Vielen Dank für den Hinweis.