Um herauszufinden, ob du für deinen Sattelzug eine Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte benötigst, musst du wissen, wie lang ein Sattelzug bauartbedingt maximal sein darf. Abgesehen von der zulässigen bauartbedingten Länge eines Sattelzuges, darf die Ladung nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nach vorne und hinten überstehen. In der unteren Tabelle findest du die verschiedenen Arten von Sattelzügen mit den zulässigen Längen – inklusive des erlaubten Ladungsüberhangs.
Zulässige Länge | |
---|---|
Sattelzug | 15,50 m |
Sattelzug + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten | 18,50 m |
Sattelzug + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten | 17,00 m |
Sattelzug + 0,50 m Überhang nach vorne | 16,00 m |
Sattelzug + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 19,00 m |
Sattelzug + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 17,50 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen | 16,50 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten | 19,50 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten | 18,00 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + 0,50 m Überhang nach vorne | 17,00 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 20,00 m |
Sattelzug + Einhaltung Teillängen + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 18,50 m |
Sattelzug + Container oder Wechselaufbau mit 45 Fuß | 16,65 m |
Lang-Lkw Typ 1: Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger | 17,88 m |
Lang-Lkw Typ 2: Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger | 25,25 m |
Lang-Lkw Typ 4: Sattelkraftfahrzeug mit zwei Sattelanhängern | 25,25 m |
In diesem Artikel habe ich zum besseren Verständnis verschiedene Kombinationen näher erläutert und bebildert – darunter:
Let’s go!
Ein Sattelzug besteht aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger. Aber wie unterscheidet sich eigentlich ein Sattelzug von einem Lkw?
Der wohl deutlichste Unterschied befindet sich direkt hinter dem Fahrerhaus: Statt einer Ladefläche, findest du hinter dem Fahrerhaus einen sogenannten Königszapfen. Auf den Königszapfen kann ein Anhänger gesetzt werden.
Dein Sattelzug darf maximal eine Länge von 15,50 m haben (§ 32 Absatz 4 Nummer 1 StVZO).
Ein Sattelzug darf aber auch bis zu 16,50 m lang sein, wenn bestimmte Punkte beachtet werden. Tatsächlich geht es dabei darum, dass bestimmte Maße zwischen den Teilen des Sattelzuges eingehalten werden (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 StVZO).
Zum Einen darf dein Anhänger maximal 2,04 m über dem Königszapfen hängen.
Die oben dargestellte Teillänge A wird Überhangradius oder auch vorderer Drehschwenkradius genannt.
Zum Anderen darf der Teil zwischen Königszapfen und dem Ende deines Fahrzeuges maximal 12,00 m lang sein.
Sattelzüge dürfen auch eine Länge von 16,65 m aufweisen, wenn sie einen Container oder einen Wechselaufbau von 45 Fuß Länge befördern. Des Weiteren darf der Container oder Wechselaufbau maximal 2,04 m über den Königszapfen hängen (BGBl 2018 Seite 2479).
Bei Sattelzügen darf die Ladung bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten überstehen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Bei einer Strecke von mehr als 100 km, ist allerdings nur ein Ladungsüberhang von 1,50 m nach hinten bei Sattelzügen erlaubt (§ 22 Absatz 4 StVO).
Damit deine Ladung nach vorne über die Sattelzugmaschine hinausragen darf, muss sich die Ladung über 2,50 m über dem Boden befinden.
Selbst ab einer Höhe von über 2,50 m, ist lediglich ein Ladungsüberstand von 0,50 m über das ziehende Fahrzeug erlaubt (§ 22 Absatz 3 StVO).
Wenn deine Ladung mehr als 1,00 m über die Rückstrahler deines Sattelaufliegers nach hinten hinausragt, ist die Ladung kenntlich zu machen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Zur Kenntlichmachung der nach hinten hinausragenden Ladung ist eine hellrote Fahne zu verwenden. Bei der hellroten Fahne ist Folgendes zu berücksichtigen (§ 22 Absatz 4 StVO):
Des Weiteren wird die nach hinten überstehende Ladung durch ein hellrotes pendelndes Schild kenntlich gemacht (§ 22 Absatz 4 StVO).
Anstelle des pendelnden Schildes, kann die nach hinten überstehende Ladung auch durch einen hellroten Zylinder kenntlich gemacht werden (§ 22 Absatz 4 StVO).
Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge legt fest, auf welchen Strecken Gigaliner fahren dürfen (§ 2 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Das freigegebene Streckennetz für Sattelzüge als Lang-Lkw stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereit.
Lang-Lkw des Typ 1 dürfen das gesamte Streckennetz in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nutzen (§ 2 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Bei Sattelzügen gibt es 3 Typen von Gigalinern (§ 3 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw Typ 1 dürfen maximal 17,88 m lang sein.
Des Weiteren müssen folgende Teillängen eingehalten werden (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV):
Lang-Lkw des Typ 1 dürfen vorerst bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden (§ 13 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger sind als Lang-Lkw Typ 2 bekannt (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw Typ 2 müssen die oben genannten Teillängen einhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger dürfen höchstens eine Länge von 25,25 m aufweisen (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem Zentralachsanhänger dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Durch die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen Sattelkraftfahrzeuge mit einem weiteren Sattelanhänger kombiniert werden (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).
Bei der Kombination aus einem Sattelkraftfahrzeug und zwei Sattelanhängern sind folgende Teillängen einzuhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV):
Die komplette Kombination eines Lang-Lkw des Typ 4 darf maximal 25,25 m lang sein (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Sattelkraftfahrzeuge mit einem weiteren Sattelanhänger dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Um die zulässige Länge einer Sattelzugkombination festzustellen, fragt man sich zuerst, ob es sich um einen Lang-Lkw handelt.
Bei Lang-Lkw müssen gewisse Teillängen erfüllt sein: Der Überhangradius darf maximal 2,04 m; die Entfernung zwischen Zugsattelzapfen und Ende des (ersten) Sattelanhängers 13,38 m betragen.
Handelt es sich bei dem Sattelzug nicht um einen Gigaliner, muss ermittelt werden, ob bei dem normalen Sattelauflieger die Teillängen eingehalten sind. Bei einem normalen Sattelauflieger ist ebenfalls ein Überhangradius von 2,04 m zulässig. Die Entfernung zwischen Königszapfen und Ende des Sattelanhängers darf jedoch nur 12,00 m betragen.
Hast du noch Fragen zur zulässigen Länge von Sattelzügen? Lass es mich in den Kommentaren wissen.
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1 Kommentar
Ich möchte nicht klugscheißen aber befindet sich der Königszapfen nicht unter dem Auflieger? Du schreibst, er befände sich hinter dem Fahrerhaus. Da sollte sich wohl vielmehr die Sattelkupplung befinden