Piktogramme für Radfahrer auf der Fahrbahn aufbringen: Ist das zulässig? [+Piktogrammketten]
Piktogrammketten für Radfahrer werden in der Bundesrepublik Deutschland oftmals aufgebracht, wenn die Benutzungspflicht bestehender Radwege aufgehoben wird. Weiterhin kommen Piktogrammketten für Radfahrer zum Einsatz, wenn bauliche Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen notwendig wären, jedoch wegen geringer Flächenverfügbarkeit nicht umsetzbar sind. Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer zielen darauf ab, Verkehrsteilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass Radfahrer in Fahrtrichtung im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren und diese Radfahrer gegenüber dem übrigen Fahrzeugverkehr gleichberechtigt sind. Eine Frage bleibt dabei offen: Sind Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer auf der Fahrbahn zulässig?
Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer sind nach den bundesrechtlichen Vorgaben auf der Fahrbahn nicht als Hinweis auf Radfahrer in Fahrtrichtung im Mischverkehr auf der Fahrbahn vorgesehen.
Auf Grundlage eines Ländererlasses, einer Ausnahmegenehmigung der obersten Straßenverkehrsbehörde eines Landes oder im Rahmen eines Verkehrsversuches können Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer auf der Fahrbahn aufgebracht werden. In diesem Artikel wird auf die geltenden bundeseinheitlichen und landesrechtlichen Rechtsvorschriften zu Piktogrammen mit dem Sinnbild für Radfahrer verwiesen – darunter:
- Einsatzorte von Fahrradpiktogrammen
- Piktogramme für Radfahrer nach RMS
- Vorgaben der ERA zu Piktogrammen für Radfahrer
- Fahrradpiktogramme in Baden-Württemberg
- Und viele mehr …
Disclaimer: Dieser Artikel enthält keine Empfehlungen zur Aufbringung oder Ausgestaltung von Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer.
Bereit? Los geht’s!
Einsatzorte von Piktogrammen mit dem Sinnbild für Radfahrer
Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung und Rechts-vor-links
Piktogramme mit dem Sinnbild für Radfahrer auf der Fahrbahn können übergangsweise in Einfahrtbereichen und Ausfahrtbereichen von Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung und mit Rechts-vor-links-Regelungen aufgebracht werden (Kapitel 7.2 ERA).
Dabei werden die Piktogramme mit dem Sinnbild für Radfahrer zusammen mit Richtungspfeilen markiert (Kapitel 11.1.4 ERA; Kapitel 2.5.1 RMS Teil 1; Kapitel 5.1.1 RMS Teil 2).

Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung und Kurven
Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen können im Kurvenbereich von Einbahnstraßen mit Radfahrern in Gegenrichtung aufgebracht werden (Kapitel 7.2 ERA).
Auch hier sind Piktogramme für Radfahrer zusammen mit Richtungspfeilen aufzubringen (Kapitel 11.1.4 ERA; Kapitel 2.5.1 RMS Teil 1; Kapitel 5.1.1 RMS Teil 2).
Abmessungen von Piktogrammen mit dem Sinnbild für Radfahrer
Nach der RMS Teil 2 sind Piktogramme mit dem Sinnbild für Radfahrer 1,30 m lang und 1,00 breit (Kapitel 5.4.1 RMS Teil 2).

Abmessungen von Richtungspfeilen
Laut ERA weisen Richtungspfeile auf Radverkehrsanlagen in Form von Pfeilen eine Länge von in der Regel 1,25 m auf (Kapitel 11.1.4 ERA).
Richtungspfeile in Knotenpunkten sind 5,00 m lang oder länger (Kapitel 2.5.1 RMS Teil 1; Kapitel 5.1.1 RMS Teil 2; Kapitel 5.1.2 RMS Teil 2).
Laut RMS Teil 1 sind Richtungspfeile auf Radfahrstreifen mit einer Länge von 3,00 m auszuführen (Kapitel 2.5.1 RMS Teil 1).
Auf Richtungsradwege in Baden-Württemberg werden Fahrradpiktogramme mit einer Länge von 1,30 m und einer Breite von 1,00 m sowie Richtungspfeile mit einer Länge von 1,25 m bis 2,00 m und einer Breite von 1,00 m aufgebracht (Musterlösungen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Musterblatt: 11.1-1).

Kritisch analysiert: Verwendung von “Sharrows”
“Sharrows” sind keine Verkehrszeichen, da sie weder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) enthalten sind (VG Freiburg, Beschluss vom 28.07.2022 – 4 K 1705/22, Randnummer 47).
Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 7
“Sharrows” sind nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abgebildet und wurden auch nicht durch das zuständige Bundesministerium durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zugelassen.
Demnach dürfen “Sharrows” in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht auf der Straße aufgebracht werden.
Ausnahme: Wenn “Sharrows” per Erlass für ein bestimmtes Bundesland zugelassen wurden, dürfen Straßenverkehrsbehörden dieses Bundeslandes “Sharrows” in ihrem Bundesland anordnen.
Ausblick
Die Bergische Universität Wuppertal und die Technische Universität Dresden kamen im Juni 2021 zum Ergebnis, dass Piktogrammketten einen deutlich positiven Einfluss auf die objektive und subjektive Sicherheit sowie auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden zeigen (Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit Seite 181).
Der Abschlussbericht empfiehlt, Piktogrammketten als Möglichkeit der Markierung in bestimmten Fällen künftig zuzulassen und anzuwenden (Forschungsvorhaben Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit Seite 181).
