Schrittgeschwindigkeit erklärt: Wo gilt sie und wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? [Fallstudie 2026]
In manchen Verkehrssituationen ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Des Weiteren schreiben einige Verkehrszeichen Schrittgeschwindigkeit vor. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält jedoch keine Definition, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist. Es gibt jedoch Rechtsprechung. Diverse Urteile und Beschlüsse sollen uns den Weg weisen. Leider führen diese zu mehr Verwirrung als Klarheit, wie schnell denn nun eigentlich Schrittgeschwindigkeit ist.
Im bundesweiten Vergleich beträgt die Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 und 20 km/h.
Im Folgenden erhältst du einen Überblick, wie die Gerichte auf die Frage “Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?” antworten. Dazu habe ich die Rechtsprechung der verschiedenen Bundesländer untersucht und verglichen.
Herausgekommen ist ein verblüffendes Ergebnis.
Auf geht’s!
Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrs-Ordnung
Der Begriff “Schrittgeschwindigkeit” lässt sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an mehreren Stellen finden.
Rechtsabbiegen für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist (§ 9 Absatz 6 StVO).
Rettungsgasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizeifahrzeugen und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden (§ 11 Absatz 2 StVO).
Vorbeifahrt rechts an haltenden Linienbussen, haltenden Straßenbahnen und haltenden gekennzeichneten Schulbussen
An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist, wenn Fahrgäste einsteigen oder aussteigen (§ 20 Absatz 2 StVO).
Vorbeifahrt an haltenden Linienbussen mit Warnblinklicht und haltenden gekennzeichneten Schulbussen mit Warnblinklicht
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist (§ 20 Absatz 4 StVO).
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn (§ 20 Absatz 4 StVO).
Vorbeifahrt an haltenden Linienbussen mit Warnblinklicht und haltenden gekennzeichneten Schulbussen mit Warnblinklicht
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit nicht angelegt sein (§ 21a Absatz 1 Nummer 3 StVO).
Zu Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit gehören das Rückwärtsfahren sowie Fahrten auf Parkplätzen (§ 21a Absatz 1 Nummer 3 StVO).
Verwendung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion beim Rückwärtsfahren oder Einparken
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßenverhältnissen, Verkehrsverhältnissen, Sichtverhältnissen und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist (§ 23 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b StVO).
Die oben genannte angepasste Blickzuwendung gilt jedoch nicht bei der Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewältigung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird (§ 23 Absatz 1b Satz 2 Nummer 1 StVO).
Krankenfahrstühle und andere Rollstühle
Mit Krankenfahrstühlen oder mit Rollstühlen, die keine Schieberollstühle oder Greifreifenrollstühle sind, darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (§ 24 Absatz 2 StVO).
Zugelassener Fahrverkehr auf Gehwegen
Durch Zusatzzeichen zugelassener Fahrverkehr auf mit Verkehrszeichen “Gehweg” (Zeichen 239) gekennzeichneten Wegen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Anlage 2 laufende Nummer 18 StVO).
Verkehrsberuhigter Bereich
Fahrzeugführer dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).
Schrittgeschwindigkeit in der Rechtsprechung
Europäische Rechtsprechung
Der Europäische Gerichtshof charakterisierte Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung, als motorisierte Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 10 km/h (EuGH, Urt. v. 26.05.2016 – C 198/15, Rn. 7).
Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 10 km/h wäre als zügige Schrittgeschwindigkeit zu bezeichnen (EuGH, Urt. v. 26.05.2016 – C 198/15, Rn. 7).
Deutsche Rechtsprechung
Bayern
| Gericht | Quelle | Entscheidung |
|---|---|---|
| OLG München | Urt. v. 22.10.2025 - 10 U 2813/24, Rn. 26 | 4 bis 7 km/h |
| VGH Bayern | Beschl. v. 20.06.2011 - 11 ZB 10.1353, Rn. 17 | 10 bis deutlich weniger als 20 km/h |
| OLG München | Urt. v. 23.10.2009 - 10 U 2809/09 | 5 bis 7 km/h |
| VG München | Urt. v. 22.06.2005 - M 9 K 04.6193 | 10 km/h |
Von den oberen bayerischen Landesgerichten haben sich bisher nur das OLG München und das VGH Bayern geäußert. Auffallend ist, dass diese beiden oberen Landesgerichte Schritttempo vollkommen unterschiedlich einschätzen.
Bayern hat insgesamt drei obere Landesgerichte für die ordentliche Gerichtsbarkeit: Die OLGs Bamberg, München und Nürnberg. Die ordentliche Gerichtsbarkeit entscheidet Zivil- und Strafsachen. Die OLGs Bamberg und Nürnberg haben bislang noch keine Aussage darüber getroffen, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist.
In Bayern lässt sich daher leider keine landesspezifischen Tendenz erkennen.

Baden-Württemberg
| Gericht | Quelle | Entscheidung |
|---|---|---|
| OLG Karlsruhe | Beschl. v. 08.01.2018 - 2 Rb 9 Ss 794/17 | bis 7 km/h |
| OLG Karlsruhe | Beschl. v. 14.04.2004 - 1 Ss 150/03, Rn. 11 | etwa 4 bis 7 km/h |
| OLG Karlsruhe | Beschl. v. 14.04.2004 - 1 Ss 159/03, Rn. 10 | etwa 4 bis 7 km/h |
| OLG Stuttgart | Beschl. v. 27.09.1985 - 3 Ss 653/85 | 4 km/h |
In Baden-Württemberg gibt es zwei obere Landesgerichte. Beide oberen Landesgerichte haben bereits Beschlüsse zur Schrittgeschwindigkeit gefasst.
In Baden-Württemberg scheint das Schritttempo 4 bis 7 km/h zu betragen. Auch die jüngste Entscheidung aus dem Jahre 2018 bekräftigt diese Sichtweise.

Hessen
| Gericht | Quelle | Entscheidung |
|---|---|---|
| OLG Frankfurt am Main | Urt. v. 19.10.2017 - 22 U 124/15, Rn. 58 | maximal 10 km/h |
Nordrhein-Westfalen
| Gericht | Quelle | Entscheidung |
|---|---|---|
| OLG Hamm | Beschl. v. 28.11.2019 - 1 RBs 220/19 | bis 10 km/h |
| OLG Düsseldorf | Urt. v. 07.03.2017 - I-1 U 97/16, Rn. 41 | 4 bis 7 km/h |
| OLG Hamm | Urt. v. 30.09.1996 - 6 U 63/96 | deutlich niedriger als 13 km/h |
| LG Aachen | ZfS 1993, 114 | deutlich unter 20 km/h |
| OLG Düsseldorf | Urt. v. 08.12.1992 - 5 Ss 317/92 – 100/92 I | 4 bis 7 km/h |
| OLG Hamm | Urt. v. 30.06.1992 - 9 U 220/89 | 10 bis 15 km/h |
| OLG Köln | Urt. v. 22.01.1985 - Ss 782/84 | etwa 4 bis 7 km/h |
| OLG Hamm | Urt. v. 13.10.1953 - VRS 6, 222 | 4 bis 10 km/h |
In Nordrhein-Westfalen sind schon einige Urteile ergangen. Über die Jahre lässt sich jedoch trotzdem kein Muster erkennen, wie nordrhein-westfälische Oberlandesgerichte hinsichtlich der Schrittgeschwindigkeit tendenziell entscheiden.
In Nordrhein-Westfalen bedeutet Schrittgeschwindigkeit je nach Einzelfall 4 bis 15 km/h schnell zu fahren.
Sachsen
| Gericht | Quelle | Entscheidung |
|---|---|---|
| AG Leipzig | Urt. v. 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04 | 15 km/h |
Sachsen-Anhalt
| Gericht | Quelle | Entscheidung |
|---|---|---|
| OLG Naumburg | Beschl. v. 21.03.2017 - 2 Ws 45/17 | bis 10 km/h |
| OLG Naumburg | Urt. v. 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04 | bis 10 km/h |
In Sachsen-Anhalt gibt es für die ordentliche Gerichtsbarkeit nur ein oberes Landesgericht. Das OLG Naumburg ist die obere Instanz für Zivil- und Strafsachen in Sachsen-Anhalt.
Folglich kann man sagen, dass man in Sachsen-Anhalt mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, wenn man nicht schneller als 10 km/h fährt.
Brandenburg
| Gericht | Quelle | Urteil |
|---|---|---|
| VerfG Brandenburg | Beschl. v. 17.02.2017 - 97/15 | 5 km/h |
| OLG Brandenburg | Beschl. v. 23.05.2005 - 1 Ss (OWi) 86 B/05 | bis zu 7 km/h |
Im Bundesland Brandenburg haben sich bereits zwei obere Instanzen mit der genannten Rechtsfrage beschäftigt.
Man könnte sagen: Wenn man in Brandenburg zwischen 5 bis 7 km/h schnell fährt, ist man mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs.
Schrittgeschwindigkeit in der Gesetzesbegründung
Die Begründung zur Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07.11.2019 verweist hinsichtlich der Einführung des Gebots zum Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt, wonach unter Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit in Höhe von 4 bis 7 km/h, maximal jedoch 10 km/h, zu verstehen sei (OLG Frankfurt, Urt. v. 19.10.2017 – 22 U 124/15, Rn. 58; Bundesratsdrucksache 591/19 vom 07.11.2019 Seite 77).
Schrittgeschwindigkeit in der Literatur
In der Literatur wird Schrittgeschwindigkeit als eine Geschwindigkeit definiert, welche deutlich unter 20 km/h liegt. Schrittgeschwindigkeit kann nach dieser Ansicht nicht unter 10 km/h liegen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 181 zu § 42 StVO).

Ein Argument für diese Sichtweise: Geschwindigkeiten unter 10 km/h können nicht zuverlässig auf manchen Autotachos gemessen werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 181 zu § 42 StVO).
Andere Quellen
Für den Bund-Länder-Fachausschuss beträgt Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h (Sitzung vom 29./30.09.1998).
Das Kuriose: Überschreitungen sollen erst ab 16 km/h geahndet werden (Auswirkungen der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, S. 20).
Nach den „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen“ beträgt Schrittgeschwindigkeit maximal 4 bis 7 km/h (Kapitel 3.5.1 EFA).
Fazit
Die Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte ist nicht einheitlich. Anhand der Rechtsprechung, kann man jedoch zum Ergebnis kommen, dass in den Bundesländern Schrittgeschwindigkeit unterschiedlich schnell ist. Im Einzelfall kann es also tatsächlich darauf ankommen, in welchem Bundesland man sich gerade befindet.
Vergleicht man alle bisher ergangenen Urteile, bewegt sich Schrittgeschwindigkeit im bundesweiten Vergleich zwischen 4 und 20 km/h. Die Literatur spricht bei Schritttempo von einer Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h. Eine Festlegung auf eine bestimmte km/h-Größe ist derzeit nicht möglich.
Um Klarheit zu schaffen, ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eine Definition in der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich.
Die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit spielt vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen eine große Rolle.
Warum die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen wichtig ist und wie schnell Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen durchschnittlich fahren, erfährst du in meinem Beitrag Regeln in verkehrsberuhigten Bereichen.
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