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Wie schnell ist Schritt­geschwindigkeit? [Fallstudie 2023]

Bei manchen Verkehrsschildern ist von Schrittgeschwindigkeit die Rede. Die StVO enthält jedoch keine Definition, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist. Es gibt jedoch Rechtsprechung. Diverse Urteile und Beschlüsse sollen uns den Weg weisen; leider führen diese zu mehr Verwirrung, als Klarheit, wie schnell denn nun eigentlich Schrittgeschwindigkeit ist.

Im bundesweiten Vergleich beträgt Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 und 20 km/h.

Im Folgenden erhältst du einen Überblick, wie die Gerichte auf die Frage “Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?” antworten. Dazu habe ich die Rechtsprechung der verschiedenen Bundesländer untersucht und verglichen. 

Herausgekommen ist ein verblüffendes Ergebnis.

Auf geht’s!

Schrittgeschwindigkeit in der Rechtsprechung

Vor ein paar Monaten habe ich einen Artikel zum Verhalten auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen verfasst. Dort hat mich auch die Frage begleitet, wann man auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen Schritt fahren muss.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir zum ersten Mal die Frage gestellt, wie schnell Schrittgeschwindigkeit eigentlich ist.

Relativ schnell ist mir dann ein Urteil des OLG München ins Netz gegangen. Das OLG München entschied 2009, dass Schritttempo eine Geschwindigkeit zwischen 5 bis 7 km/h ist.

Demnach war die Sache für mich klar. Blauäugig, wie ich war, machte ich mir keine weiteren Gedanken darüber.

Ein paar Wochen später recherchiert ich gerade zu einem anderen Thema, als ich zufällig auf einen Verweis zum VGH Bayern stieß.

“Eine weitere Quelle zur Ergänzung”, dachte ich. Nichtsahnend klickte ich auf den Link. Dann der Schock: Das VGH Bayern befand in seinem Urteil, dass Schrittgeschwindigkeit 10 bis 20 km/h beträgt.

Ich musste die Textstelle dreimal lesen, bevor ich es glauben konnte: Wie konnten zwei obere Landesgerichte desselben Bundeslandes bei einer solch wichtigen Frage unterschiedlich urteilen?

Das konnte kein Zufall sein! Ich suchte also weiter: Nach weiteren 10 Stunden Recherche sah ich auf einem Berg von Urteilen. Jedes Gericht schien eine andere Meinung zu vertreten.

Konnte es aber sein, dass man zumindest für einige Bundesländer eine Aussage darüber treffen konnte, wie die Oberlandesgerichte Schrittgeschwindigkeit tendenziell einschätzen?

Lass es uns herausfinden!

Bayern

Von den oberen bayerischen Landesgerichten haben sich bisher nur das OLG München und das VGH Bayern geäußert. Auffallend ist, dass diese beiden oberen Landesgerichte Schritttempo vollkommen unterschiedlich einschätzen.

Bayern hat insgesamt drei obere Landesgerichte für die ordentliche Gerichtsbarkeit: Die OLGs Bamberg, München und Nürnberg. Die ordentliche Gerichtsbarkeit entscheidet Zivil- und Strafsachen. Die OLGs Bamberg und Nürnberg haben bislang noch keine Aussage darüber getroffen, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist.

In Bayern lässt sich daher leider keine landesspezifischen Tendenz erkennen.

Schrittgeschwindigkeit Bayern

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es zwei obere Landesgerichte. Beide oberen Landesgerichte haben bereits Beschlüsse zur Schrittgeschwindigkeit gefasst.

In Baden-Württemberg scheint das Schritttempo 4 bis 7 km/h zu betragen. Auch die jüngste Entscheidung aus dem Jahre 2018 bekräftigt diese Sichtweise.

Schrittgeschwindigkeit Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind schon einige Urteile ergangen. Über die Jahre lässt sich jedoch trotzdem kein Muster erkennen, wie nordrhein-westfälische Oberlandesgerichte hinsichtlich der Schrittgeschwindigkeit tendenziell entscheiden. 

In Nordrhein-Westfalen bedeutet Schrittgeschwindigkeit je nach Einzelfall 4 bis 15 km/h schnell zu fahren.

Sachsen

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es für die ordentliche Gerichtsbarkeit nur ein oberes Landesgericht. Das OLG Naumburg ist die obere Instanz für Zivil- und Strafsachen in Sachsen-Anhalt.

Folglich kann man sagen, dass man in Sachen-Anhalt mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, wenn man nicht schneller als 10 km/h fährt.

Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg haben sich bereits zwei obere Instanzen mit der genannten Rechtsfrage beschäftigt. 

Man könnte sagen: Wenn man in Brandenburg zwischen 5 bis 7 km/h schnell fährt, ist man mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs.

Schrittgeschwindigkeit in der Literatur

In der Literatur wird Schrittgeschwindigkeit als eine Geschwindigkeit definiert, welche deutlich unter 20 km/h liegt. Schrittgeschwindigkeit kann nach dieser Ansicht nicht unter 10 km/h liegen.

Schrittgeschwindigkeit Literatur

Ein Argument für diese Sichtweise: Geschwindigkeiten unter 10 km/h können nicht zuverlässig auf manchen Autotachos gemessen werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 181 zu § 42 StVO).

Andere Quellen

Für den Bund-Länder-Fachausschuss beträgt Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h (Sitzung vom 29./30.09.1998).

Das Kuriose: Überschreitungen sollen erst ab 16 km/h geahndet werden (Auswirkungen der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, S. 20).

Nach den „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen“ beträgt Schrittgeschwindigkeit maximal 4 bis 7 km/h (Kapitel 3.5.1 EFA).

Fazit

Die Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte ist nicht einheitlich. Anhand der Rechtsprechung, kann man jedoch zum Ergebnis kommen, dass in den Bundesländern Schrittgeschwindigkeit unterschiedlich schnell ist. Im Einzelfall kann es also tatsächlich darauf ankommen, in welchem Bundesland man sich gerade befindet.

Vergleicht man alle bisher ergangenen Urteile, bewegt sich Schrittgeschwindigkeit im bundesweiten Vergleich zwischen 4 und 20 km/h. Die Literatur spricht bei Schritttempo von einer Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h. Eine Festlegung auf eine bestimmte km/h-Größe ist derzeit nicht möglich.

Um Klarheit zu schaffen, ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eine Definition in der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich.

Die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit spielt vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen eine große Rolle.

Warum die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen wichtig ist und wie schnell Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen durchschnittlich fahren, erfährst du in meinem Beitrag Regeln in verkehrsberuhigten Bereichen.

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Mit über 7 Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft. Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts "Public Management", schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er ist derzeit als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.