Verkehrsspiegel: Wie verhält man sich richtig?
Verkehrsspiegel sollen Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder Einmündung erleichtern. Wie muss man sich aber an einem Verkehrsspiegel verhalten?
An Einmündungen, Kreuzungen und Grundstücksausfahrten mit Verkehrsspiegeln sollten sich Wartepflichtige unmittelbar vor der Einfahrt in Vorfahrstraßen über das Freisein der Straße vergewissern.
Dieser Beitrag umfasst die Rechtsprechung zum Verhalten von Wartepflichtigen an Einmündungen und Kreuzungen mit Verkehrsspiegeln.
Los geht’s!
Verkehrsregelung an Grundstücksausfahrten
Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, dass bei der Einfahrt von einem Grundstück auf die Fahrbahn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss.
Wer aus einem Grundstück […] auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
§ 10 StVO
Kann die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt von einem Grundstück auf die Fahrbahn nicht ausgeschlossen werden, muss sich der Wartepflichtige einweisen lassen.
Mit einem Verkehrsspiegel sind keine verkehrsregelnden Funktionen verbunden.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09
Das bedeutet, dass § 10 StVO trotz eines angebrachten Verkehrsspiegels gilt.
Rückversicherung des Freiseins der Straße
Verkehrsspiegel befreien nach dem Urteil des OLG Karlsruhe Wartepflichtige nicht, sich unmittelbar vor der Einfahrt in Vorfahrstraßen über das Freisein der Straße zu vergewissern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.1980 – 1 U 25/80).
Laut Urteil des VG Regensburg besteht bei der Einfahrt von einer Tiefgarage in eine Straße mit Verkehrsspiegel die Pflicht, sich vor dem Einfahren in die Straße zu vergewissern, dass sie insoweit frei ist (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen beim Einfahren in die Straße trotz Verkehrsspiegel nicht gefährdet werden (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).
Witterungsbedingter Ausfall eines Verkehrsspiegels
Beschlagene, verschneite oder vereiste Verkehrsspiegel sollten meiner Ansicht nach nicht von Wartepflichtigen benutzt werden.
Witterungsbedingt ausgefallene Verkehrsspiegel sind nicht mehr uneingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar.
Fazit
Verkehrsspiegel sollen die Sicht von Wartepflichtigen an Einmündungen und Kreuzungen verbessern.
Obwohl ein Verkehrsspiegel die vorfahrtsberechtigte Straße als frei darstellt, muss man sich laut dem OLG Karlsruhe und dem VG Regensburg als Wartepflichtiger unmittelbar vor der Einfahrt rückversichern, dass die Straße tatsächlich frei ist.
Hat dir dieser Artikel gefallen?