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Verkehrsspiegel: Wie verhält man sich richtig?

Verkehrsspiegel sollen Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder Einmündung erleichtern. Wie muss man sich aber an einem Verkehrsspiegel verhalten?

An Einmündungen, Kreuzungen und Grundstücksausfahrten mit Verkehrsspiegeln sollten sich Wartepflichtige unmittelbar vor der Einfahrt in Vorfahrstraßen über das Freisein der Straße vergewissern.

Dieser Beitrag umfasst die Rechtsprechung zum Verhalten von Wartepflichtigen an Einmündungen und Kreuzungen mit Verkehrsspiegeln.

Los geht’s!

Verkehrsregelung an Grundstücksausfahrten

Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, dass bei der Einfahrt von einem Grundstück auf die Fahrbahn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss.

Wer aus einem Grundstück […] auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

§ 10 StVO

Kann die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt von einem Grundstück auf die Fahrbahn nicht ausgeschlossen werden, muss sich der Wartepflichtige einweisen lassen.

Mit einem Verkehrsspiegel sind keine verkehrsregelnden Funktionen verbunden.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2010 – 4 U 272/09

Das bedeutet, dass § 10 StVO trotz eines angebrachten Verkehrsspiegels gilt.

Rückversicherung des Freiseins der Straße

Verkehrsspiegel befreien nach dem Urteil des OLG Karlsruhe Wartepflichtige nicht, sich unmittelbar vor der Einfahrt in Vorfahrstraßen über das Freisein der Straße zu vergewissern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.1980 – 1 U 25/80).

Laut Urteil des VG Regensburg besteht bei der Einfahrt von einer Tiefgarage in eine Straße mit Verkehrsspiegel die Pflicht, sich vor dem Einfahren in die Straße zu vergewissern, dass sie insoweit frei ist (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen beim Einfahren in die Straße trotz Verkehrsspiegel nicht gefährdet werden (VG Regensburg, Urteil vom 07.06.1999 – RO 5 K 99.52).

Witterungsbedingter Ausfall eines Verkehrsspiegels

Beschlagene, verschneite oder vereiste Verkehrsspiegel sollten meiner Ansicht nach nicht von Wartepflichtigen benutzt werden.

Witterungsbedingt ausgefallene Verkehrsspiegel sind nicht mehr uneingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar.

Fazit

Verkehrsspiegel sollen die Sicht von Wartepflichtigen an Einmündungen und Kreuzungen verbessern.

Obwohl ein Verkehrsspiegel die vorfahrtsberechtigte Straße als frei darstellt, muss man sich laut dem OLG Karlsruhe und dem VG Regensburg als Wartepflichtiger unmittelbar vor der Einfahrt rückversichern, dass die Straße tatsächlich frei ist.

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Mit über 7 Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft. Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts "Public Management", schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er ist derzeit als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.