Beim Entwurf und der Gestaltung neuer Gehwege sind die Nutzungsansprüche der betroffenen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Wie setzt sich die Breite von Gehwegen zusammen und wie breit muss ein Gehweg sein?
Die lichte Breite von Gehwegen setzt sich aus dem Verkehrsraum und den Sicherheitsräumen zusammen. Je nach vorgesehener Nutzungsart und örtlichen Umständen muss ein neu gebauter Gehweg mindestens zwischen 2,60 m und 4,75 m breit sein.
Dieser Artikel enthält die Mindestgehwegbreiten bei der Begegnung verschiedener Fußgänger mit deren Sicherheitsräumen – darunter:
Los geht’s!
Die in diesem Artikel genannten Breitenmaße stammen aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt).
Die RASt behandeln den Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauten Hauptverkehrsstraßen und anbaufreien Hauptverkehrsstraßen mit plangleichen Knotenpunkten (Kapitel 0 RASt).
Dementsprechend richtet sich der Entwurf und die Gestaltung von Gehwegen im Zuge von Erschließungsstraßen, angebauten Hauptverkehrsstraßen sowie anbaufreien Hauptverkehrsstraßen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt).
Was sind Erschließungsstraßen, angebaute Hauptverkehrsstraßen und anbaufreie Hauptverkehrsstraßen, wo befinden sich diese und wie werden sie gebaut?
Erschließungsstraßen befinden sich innerhalb bebauter Gebiete. Sie sind einbahnig und erschließen Grundstücke (Kapitel 0 RASt).
Angebaute Hauptverkehrsstraßen befinden sich innerhalb bebauter Gebiete. Auf ihnen findet unter anderem der öffentliche Nahverkehr statt. Angebaute Hauptverkehrsstraßen sind einbahnig oder zweibahnig (Kapitel 0 RASt).
Anbaufreie Hauptverkehrsstraßen befinden sich im Vorfeld zu bebauten Gebieten und innerhalb bebauter Gebiete (Kapitel 0 RASt).
Im Zuge von anbaufreien Hauptverkehrsstraßen trifft man auf lockere oder keine Bebauung.
Sie sind einbahnig oder zweibahnig (Kapitel 0 RASt).
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen geben nicht explizit Sicherheitsräume für Fußgänger vor (Kapitel 4.7 RASt).
Laut RASt sollen die Sicherheitsräume für Radverkehrsanlagen sinngemäß auch bei den Sicherheitsräumen für Fußgänger angewendet werden (Kapitel 4.7 RASt).
Die Sicherheitsräume für Radfahrer im Überblick (Kapitel 4.6 RASt):
Abstand | Sicherheitsraum |
---|---|
vom Fahrbahnrand | 0,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung | 0,75 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung | 0,25 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung | 0,25 m |
von Verkehrsräumen des Fußgängerverkehrs | 0,25 m |
von Gebäuden | 0,25 m |
von Einfriedungen | 0,25 m |
von Baumscheiben | 0,25 m |
von Verkehrseinrichtungen | 0,25 m |
von sonstigen Einbauten | 0,25 m |
Parkende Fahrzeuge in Längsaufstellung:
Parkende Fahrzeuge in Schrägaufstellung:
Parkende Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung:
Der Verkehrsraum zwei sich begegnender Fußgänger beträgt in der Breite 1,80 m (Kapitel 4.7 RASt).
Bei zwei sich begegnenden Fußgängern entlang des Fahrbahnrands ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,80 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,55 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,80 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,55 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,80 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,55 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,80 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,55 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,80 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,55 m |
Bei zwei sich begegnenden Fußgängern entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,80 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,80 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,80 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,80 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,80 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,80 m |
Bei zwei sich begegnenden Fußgängern entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,30 m |
Bei zwei sich begegnenden Fußgängern entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,80 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,30 m |
Für eine Person mit Stock wird ein Verkehrsraum von 0,85 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person ohne Stock beträgt in der Breite hingegen 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer Person mit Stock begegnet, beträgt 1,85 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Stock begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Stock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,85 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,60 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,85 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,60 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,85 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,60 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,85 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,60 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 1,85 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,60 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Stock begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Stock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,85 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,85 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,85 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,85 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,85 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,85 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,85 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,85 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 1,85 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,85 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Stock begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Stock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,35 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Stock begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Stock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,35 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 1,85 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,35 m |
Für eine Person mit Armstützen wird ein Verkehrsraum von 1,00 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person ohne Armstützen beträgt in der Breite 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer Person mit Armstützen begegnet, beträgt 2,00 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Armstützen begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Armstützen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,75 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Armstützen begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Armstützen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,00 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Armstützen begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Armstützen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Armstützen begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Armstützen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Für eine Person mit Kinderwagen wird ein Verkehrsraum von 1,00 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person ohne Kinderwagen beträgt in der Breite 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer Person mit Kinderwagen begegnet, beträgt 2,00 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Kinderwagen begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Kinderwagen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,75 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Kinderwagen begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Kinderwagen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,00 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Kinderwagen begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Kinderwagen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Kinderwagen begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Kinderwagen und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Für eine Person mit Rollstuhl wird ein Verkehrsraum von 1,10 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person ohne Rollstuhl beträgt in der Breite hingegen 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer Person mit Rollstuhl begegnet, beträgt 2,10 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Rollstuhl begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Rollstuhl und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,10 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,85 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,10 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,85 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,10 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,85 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,10 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,85 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,10 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,85 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Rollstuhl begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Rollstuhl und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,10 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,10 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,10 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,10 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,10 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,10 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,10 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,10 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,10 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,10 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Rollstuhl begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Rollstuhl und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,60 m |
Bei einem Fußgänger, der einer Person mit Rollstuhl begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Person mit Rollstuhl und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,60 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,10 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,60 m |
Für einen Rollstuhl mit Begleitperson wird ein Verkehrsraum von 1,00 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person beträgt in der Breite 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einem Rollstuhl mit Begleitperson begegnet, beträgt 2,00 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einem Rollstuhl mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Rollstuhl mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,75 m |
Bei einem Fußgänger, der einem Rollstuhl mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Rollstuhl mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,00 m |
Bei einem Fußgänger, der einem Rollstuhl mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Rollstuhl mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Bei einem Fußgänger, der einem Rollstuhl mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Rollstuhl mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Für eine blinde Person mit Langstock wird ein Verkehrsraum von 1,20 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person beträgt in der Breite hingegen 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer blinden Person mit Langstock begegnet, beträgt 2,20 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Langstock begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Langstock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,95 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Langstock begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Langstock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,20 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Langstock begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Langstock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,70 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Langstock begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Langstock und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,70 m |
Für eine blinde Person mit Führhund wird ein Verkehrsraum von 1,20 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person beträgt in der Breite hingegen 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer blinden Person mit Führhund begegnet, beträgt 2,20 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Führhund begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Führhund und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,95 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,95 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Führhund begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Führhund und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,20 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,20 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Führhund begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Führhund und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,70 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Führhund begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Führhund und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,70 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,20 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,70 m |
Für eine blinde Person mit Begleitperson wird ein Verkehrsraum von 1,30 m angesetzt.
Der Verkehrsraum einer Person beträgt in der Breite hingegen 1,00 m (Kapitel 4.1 RASt).
Der Verkehrsraum eines Fußgängers, der einer blinden Person mit Begleitperson begegnet, beträgt 2,30 m Breite (Kapitel 4.7 RASt).
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang des Fahrbahnrands in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,30 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,05 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,30 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,05 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,30 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,05 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,30 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,05 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,30 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,05 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,30 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,30 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,30 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,30 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,30 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,30 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,30 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,80 m |
Bei einem Fußgänger, der einer blinden Person mit Begleitperson begegnet, ergeben sich entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Blinde Person mit Begleitperson und Person | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,80 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,30 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,80 m |
Der Verkehrsraum zwei sich begegnender Personen mit Kinderwagen beträgt in der Breite 2,00 m (Kapitel 4.7 RASt).
Bei zwei sich begegnenden Personen mit Kinderwagen entlang des Fahrbahnrands ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen mit Kinderwagen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,75 m |
vom Fahrbahnrand 0,50 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,75 m |
Bei zwei sich begegnenden Personen mit Kinderwagen entlang parkender Fahrzeuge in Längsaufstellung ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen mit Kinderwagen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 3,00 m |
von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung 0,75 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 3,00 m |
Bei zwei sich begegnenden Personen mit Kinderwagen entlang parkender Fahrzeuge in Schrägaufstellung ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen mit Kinderwagen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Schrägaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
Bei zwei sich begegnenden Personen mit Kinderwagen entlang parkender Fahrzeuge in Senkrechtaufstellung ergeben sich in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsräumen folgende freizuhaltende lichte Breiten:
Sicherheitsraum | Verkehrsraum Begegnung Zwei Personen mit Kinderwagen | Sicherheitsraum | Lichter Raum |
---|---|---|---|
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Gebäuden 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Einfriedungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Baumscheiben 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von Verkehrseinrichtungen 0,25 m | 2,50 m |
von parkenden Fahrzeugen in Senkrechtaufstellung 0,25 m | 2,00 m | von sonstigen Einbauten 0,25 m | 2,50 m |
In der unteren Tabelle wird jeweils ein Sicherheitsraum zu einem Gebäude von 0,25 m und ein Sicherheitsraum zum Fahrbahnrand von 0,50 m angenommen (Kapitel 4.6 RASt).
Damit ergibt sich ein zu berücksichtigender Sicherheitsraum von insgesamt 0,75 m bei sich begegnenden Fußgängern.
Keine Person | Person mit Stock 0,85 m | Person mit Armstützen 1,00 m | Person mit Kinderwagen 1,00 m | Person mit Rollstuhl und Begleitperson 1,00 m | Person mit Rollstuhl 1,10 m | Blinde Person mit Langstock 1,20 m | Blinde Person mit Führhund 1,20 m | Blinde Person mit Begleitperson 1,30 m | Zwei Personen 1,80 m | Zwei Personen mit Kinderwagen 2,00 m | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Keine Person | 1,60 m | 1,75 m | 1,75 m | 1,75 m | 1,85 m | 1,95 m | 1,95 m | 2,05 m | 2,55 m | 2,75 m | |
Einzelperson 1,00 m | 1,75 m | 2,60 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,85 m | 2,95 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,55 m | 3,75 m |
Person mit Stock 0,85 m | 1,60 m | 2,45 m | 2,60 m | 2,60 m | 2,60 m | 2,70 m | 2,80 m | 2,80 m | 2,90 m | 3,40 m | 3,60 m |
Person mit Armstützen 1,00 m | 1,75 m | 2,60 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,85 m | 2,95 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,55 m | 3,75 m |
Person mit Kinderwagen 1,00 m | 1,75 m | 2,60 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,85 m | 2,95 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,55 m | 3,75 m |
Person mit Rollstuhl und Begleitperson 1,00 m | 1,75 m | 2,60 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,75 m | 2,85 m | 2,95 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,55 m | 3,75 m |
Person mit Rollstuhl 1,10 m | 1,85 m | 2,70 m | 2,85 m | 2,85 m | 2,85 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,05 m | 3,15 m | 3,65 m | 3,85 m |
Blinde Person mit Langstock 1,20 m | 1,95 m | 2,80 m | 2,95 m | 2,95 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,15 m | 3,15 m | 3,25 m | 3,75 m | 3,95 m |
Blinde Person mit Führhund 1,20 m | 1,95 m | 2,80 m | 2,95 m | 2,95 m | 2,95 m | 3,05 m | 3,15 m | 3,15 m | 3,25 m | 3,75 m | 3,95 m |
Blinde Person mit Begleitperson 1,30 m | 2,05 m | 2,90 m | 3,05 m | 3,05 m | 3,05 m | 3,15 m | 3,25 m | 3,25 m | 3,35 m | 3,85 m | 4,05 m |
Zwei Personen 1,80 m | 2,55 m | 3,40 m | 3,55 m | 3,55 m | 3,55 m | 3,65 m | 3,75 m | 3,75 m | 3,85 m | 4,35 m | 4,55 m |
Zwei Personen mit Kinderwagen 2,00 m | 2,75 m | 3,60 m | 3,75 m | 3,75 m | 3,75 m | 3,85 m | 3,95 m | 3,95 m | 4,05 m | 4,55 m | 4,75 m |
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Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Über die Jahre hat Markus bereits mit der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, Hessischen Verwaltungsschulen und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet.