Anfang und Ende einer Einbahnstraße erkennen
Gerade Fahranfänger und junge Autofahrer fragen sich nach bestandener Prüfung, wie man in der Praxis eine Einbahnstraße erkennen kann. Sei unbesorgt, wir schauen uns heute genau an, wie man den Anfang und das Ende einer Einbahnstraße erkennt.
Einbahnstraßen erkennt man an den Verkehrszeichen Einbahnstraße, Vorgeschriebene Fahrtrichtung, Autobahn, Kraftfahrstraße oder den baulichen Umständen. Bis zum 31.10.2022 kann man Einbahnstraßen ebenfalls am Zeichen 353 “Einbahnstraße” erkennen.
Dieser Artikel zeigt dir,
- die Verkehrszeichen, mit denen Einbahnstraßen gekennzeichnet werden,
- warum dir Zeichen 353 ab dem 01.11.2022 nicht mehr begegnet,
- wie Einbahnstraßen enden
- und vieles mehr …
Los geht’s!
Anfang einer Einbahnstraße erkennen
Das Verkehrszeichen Einbahnstraße (Zeichen 220) ist ein blaues Verkehrszeichen mit einem weißen Pfeil und der Aufschrift “Einbahnstraße” in schwarzer Schrift.
Die Richtung des weißen Pfeils schreibt die Fahrtrichtung für Fahrzeuge vor.
Eine Einbahnstraße wird an Einmündungen meist doppelseitig auf beiden Straßenseiten beschildert.
Das Verkehrszeichen 353 (Einbahnstraße) wurde aus der Straßenverkehrs-Ordnung und dem Verkehrszeichenkatalog ersatzlos gestrichen.
Straßenverkehrsbehörden dürfen nur Verkehrszeichen aufstellen, die in der Straßenverkehrs-Ordnung, dem Verkehrszeichenkatalog oder in Erlassen enthalten sind.
Damit lässt sich Zeichen 353 nicht mehr neu aufstellen.
Bis zum 01.04.2013 angeordnete Zeichen 353 blieben bis zum 31.10.2022 gültig (§ 53 Absatz 2 Nummer 4 StVO).
Wie kannst du nunmehr beim Geradeaus fahren über eine Einmündung oder Kreuzung den Beginn oder die Fortführung einer Einbahnstraße erkennen?
Der Beginn oder die Fortführung einer Einbahnstraße an einer Einmündung oder Kreuzung lässt sich für geradeaus fahrende Fahrzeugführer nur an eingedrehten Zeichen 220 (Einbahnstraße) erkennen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) empfiehlt zudem an Einmündungen das Verkehrszeichen Einbahnstraße (Zeichen 220) gegenüber der einmündenden Straße anzubringen (VwV-StVO zu Zeichen 220).
Auch an Ausfahrten aus größeren Parkplätzen wird das Verkehrszeichen Einbahnstraße gegenüber der einmündenden Straße aufgestellt (VwV-StVO zu Zeichen 220).
Manchmal kommt es aber auch vor, dass man sich nach einer kurzen Nacht bei der Begleitung des vorigen Abends morgens in sein Auto setzt, losfährt und kurz bevor man vom Innenhof auf die Straße einfährt, fragt:
Ja, mein lieber Leser, das kann einem auch passieren, wenn man die vorige Nacht ohne Alkoholeinfluss verbracht hat … hat mir ein guter Bekannter erzählt.
Du stehst also in dieser Ausfahrt und beginnst langsam Aliens für deinen Gedächtnisverlust verantwortlich zu machen, als dir plötzlich ein Verkehrszeichen mit der Aufschrift Einbahnstraße in schwarzen Lettern auf der gegenüberliegenden Straßenseite auffällt, das nach links weist.
Der Tag ist gerettet. Ente gut, alles gut.
Falls sich auf der gegenüberliegenden Seite der Hofausfahrt kein Zeichen 220 befindet, kann man Einbahnstraßen übrigens auch daran erkennen, dass Fahrzeuge in Fahrtrichtung links halten oder parken – vorausgesetzt es liegt kein Fall von kollektivem Falschparken vor.
Außerörtliche Einbahnstraßen können dir in verschiedenen Formen begegnen:
- Einbahnstraßen, die nicht als Kraftfahrstraßen oder Autobahnen beschildert sind,
- Autobahnen und
- Kraftfahrstraßen.
Autobahnen werden mit Zeichen 330.1 gekennzeichnet.
Kraftfahrstraßen werden mit Zeichen 331.1 beschildert.
Im Zuge von außerörtlichen Einbahnstraßen, die nicht als Kraftfahrstraßen oder Autobahnen beschildert sind, werden üblicherweise auch keine Einbahnstraßenschilder (Zeichen 220) aufgestellt.
Die Einbahnstraße ergibt sich außerorts meist aus den baulichen Gegebenheiten oder anderen Verkehrszeichen.
So wird mancherorts die Fahrtrichtung vor Auffahrt auf die betreffende Einbahnstraße vorgegeben.
Hierzu wird beispielsweise das Verkehrszeichen Rechts (Zeichen 209) aufgestellt.
Ende einer Einbahnstraße erkennen
Wie eine Einbahnstraße aufgehoben wird, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht geregelt. Ein kurzer Blick in die für die Verwaltung bindende VwV-StVO bringt uns allerdings zu folgendem Ergebnis:
Eine Einbahnstraße endet an der nächsten Einmündung oder Kreuzung. Geht im Verlauf eines Straßenzuges eine Einbahnstraße in eine Straße mit Gegenverkehr über, wird dies durch Zeichen 125 angezeigt.
Das lässt sich daraus schließen, dass das Verkehrszeichen Einbahnstraße “weder am Beginn der Einbahnstraße noch an einer Kreuzung oder Einmündung in ihrem Verlauf fehlen” darf (VwV-StVO zu Zeichen 220).
Man stelle sich einmal vor, Einbahnstraßen würden nicht automatisch an der nächsten Einmündung oder Kreuzung enden:
Wie sollen einbiegende Fahrzeugführer dann eine Einbahnstraße erkennen?
Das Verkehrszeichen Gegenverkehr (Zeichen 125) ist nur aufzustellen, wenn eine Fahrbahn mit Verkehr in einer Richtung in eine Fahrbahn mit Gegenverkehr übergeht und dies nicht ohne Weiteres erkennbar ist (VwV-StVO zu Zeichen 125).
Fazit
Zeichen 353 (Einbahnstraße) findet sich nicht mehr in der Straßenverkehrs-Ordnung oder dem Verkehrszeichenkatalog. Bis zum 01.04.2013 angeordnete Zeichen 353 bleiben allerdings bis zum 31.10.2022 gültig.
Einbahnstraßen enden an der nächsten Einmündung oder Kreuzung.
Einbahnstraßen können aber auch in eine Fahrbahn mit Gegenverkehr übergehen. Dies wird durch das Gefahrzeichen “Gegenverkehr” verdeutlicht.
Welche Regeln in Einbahnstraßen gelten, kannst du im Artikel 7 Regeln in Einbahnstraßen auf dieser Website nachlesen.
Lies dort auch gerne einmal rein.
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