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Baustelle mit Ampel nach Regelplan [RSA 21]

Lesezeit: 4 Minuten

Für Straßenverkehrsbehörden ist es wichtig zu wissen, wann bei einer Arbeitsstelle die Absicherung mit einer Ampel infrage kommt, damit eine verkehrsrechtliche Anordnung dem Sachverhalt gerecht werden. Aus Sicht eines Antragstellers ist nicht unerheblich, bereits vor Antragstellung einschätzen zu können, ob die Arbeitsstelle mit einer Ampel abgesichert werden muss. Wann werden Ampeln verwendet und welche Regelpläne werden bei der Absicherung von Baustellen durch Ampeln eingesetzt?

Ampeln sind zur Absicherung von Arbeitsstellen erforderlich, wenn der Verkehr wechselseitig freigegeben, Kreuzungen oder Einmündungen gesichert oder die sichere Überquerung von Fußgängern gewährleistet werden muss. Für die Absicherung von innerörtlichen Sperrungen mit Ampeln sind die Regelpläne B I/5, B I/6, B I/16, B I/17, B I/18, B I/19, B II/5 und B II/6 vorgesehen. Außerorts werden Sperrungen mit Ampeln nach den Regelplänen C I/5, C I/12 und C I/13 eingerichtet.

Oftmals sind die Regelpläne zur Absicherung von Sperrungen mit Ampeln nicht anwendbar, da sie nicht die besonderen örtlichen Umstände berücksichtigen. Wenn die Regelpläne nicht die besonderen örtlichen Umstände entsprechen, ist ein Verkehrszeichenplan vorzulegen. Dieser Beitrag erläutert, welche Besonderheiten von den Regelplänen mit Ampeln ausgehen und stellt dir modifizierte Regelpläne mit Ampeln zur Verfügung – darunter:

  • Regelplan B I/5 mit Rundstrahlern mit gelbem Dauerlicht
  • Aufhebung von bestehenden Fußgängerüberwegen
  • Aufhebung von bestehenden Fußgängerampeln
  • Regelpläne mit Ampeln und absoluten Haltverboten
  • und viele mehr …

Los geht’s!

Regelplan B I/5 modifiziert

Rundstrahler

Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/5 enthält folgende Modifikation:

  • Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht

Download “B I/5 mit Rundstrahler”

BI_5_m_WL8.pdf – 6954-mal heruntergeladen – 1,36 MB

Halbseitig mit absolutem Haltverbot

Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/5 enthält folgende Modifikationen:

  • Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht
  • Zeichen “Absolutes Haltverbot” in beiden Fahrtrichtungen

Download “B I/5 mit Rundstrahler und Zeichen 283”

BI_5_m_WL8_283.pdf – 6518-mal heruntergeladen – 1,36 MB

Regelplan B I/6 modifiziert

Halbseitig mit absolutem Haltverbot

Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:

  • Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht
  • Zeichen “Absolutes Haltverbot” in beiden Fahrtrichtungen

Download “B I/6 mit Rundstrahler und Zeichen 283”

BI_6_m_WL8_283.pdf – 7172-mal heruntergeladen – 1,36 MB

Halbseitig mit Fußgängerüberweg Bestand auskreuzen und absolutem Haltverbot

Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:

  • Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht
  • Auskreuzen eines bestehenden Fußgängerüberweges für die Dauer der Maßnahme
  • Zeichen “Absolutes Haltverbot” in beiden Fahrtrichtungen

Download “B I/6 FGÜ Bestand auskreuzen und Zeichen 283”

BI_6_m_WL8_FGUE_Bestand_aufheben_283.pdf – 6483-mal heruntergeladen – 1,36 MB

Gleichzeitig müssen vorhandene Fußgängerüberwege auf beiden Seiten der Fahrbahn mit Absperrschrankengittern gesperrt und gesichert werden (Teil B Kapitel 2.4.9 RSA 21).

Halbseitig mit Fußgängerlichtzeichenanlage Bestand ausschalten und absolutem Haltverbot

Die Regelpläne der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 2021 sehen bei Einrichtung von Lichtzeichenanlagen mit integrierten Fußgängerlichtzeichenanlagen keine absoluten Haltverbote vor.

Absolute Haltverbote sind zur Gewährleistung der Aufstellflächen vor der Lichtzeichenanlage und den reibungslosen Abfluss des Fahrzeugverkehrs erforderlich.

Des Weiteren ist auch nicht das zeitlich befristete Abschalten stationärer Fußgängerlichtzeichenanlagen für die Dauer der Maßnahme enthalten.

Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:

  • Rundstrahler (WL8 nach den TL-Warnleuchten) mit gelbem Dauerlicht
  • Ausschalten einer stationären Fußgängerlichtzeichenanlage für die Dauer der Maßnahme
  • Zeichen “Absolutes Haltverbot” in beiden Fahrtrichtungen

Download “B I/6 FLSA Bestand ausschalten und Zeichen 283”

BI_6_m_WL8_FLSA_Bestand_ausschalten_283.pdf – 6352-mal heruntergeladen – 1,36 MB

Gleichzeitig müssen vorhandene Fußgängerfurten auf beiden Seiten der Fahrbahn mit Absperrschrankengittern gesperrt und gesichert werden (Teil B Kapitel 2.4.9 RSA 21).

Regelplan B I/16

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan B I/17

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan B I/18

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan B I/19

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan B II/5

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan B II/6

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan C I/5

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan C I/12

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Regelplan C I/13

Dieser Abschnitt ist derzeit in Bearbeitung …

Fazit

Fazit ist derzeit in Bearbeitung …

Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Mit über 8 Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft.
    Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts “Public Management”, schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er ist derzeit als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.