Für Straßenverkehrsbehörden ist es wichtig zu wissen, wann bei einer Arbeitsstelle die Absicherung mit einer Ampel infrage kommt, damit eine verkehrsrechtliche Anordnung dem Sachverhalt gerecht werden. Aus Sicht eines Antragstellers ist nicht unerheblich, bereits vor Antragstellung einschätzen zu können, ob die Arbeitsstelle mit einer Ampel abgesichert werden muss. Wann werden Ampeln verwendet und welche Regelpläne werden bei der Absicherung von Baustellen durch Ampeln eingesetzt?
Ampeln sind zur Absicherung von Arbeitsstellen erforderlich, wenn der Verkehr wechselseitig freigegeben, Kreuzungen oder Einmündungen gesichert oder die sichere Überquerung von Fußgängern gewährleistet werden muss. Für die Absicherung von innerörtlichen Sperrungen mit Ampeln sind die Regelpläne B I/5, B I/6, B I/16, B I/17, B I/18, B I/19, B II/5 und B II/6 vorgesehen. Außerorts werden Sperrungen mit Ampeln nach den Regelplänen C I/5, C I/12 und C I/13 eingerichtet.
Oftmals sind die Regelpläne zur Absicherung von Sperrungen mit Ampeln nicht anwendbar, da sie nicht die besonderen örtlichen Umstände berücksichtigen. Wenn die Regelpläne nicht die besonderen örtlichen Umstände entsprechen, ist ein Verkehrszeichenplan vorzulegen. Dieser Beitrag erläutert, welche Besonderheiten von den Regelplänen mit Ampeln ausgehen und stellt dir modifizierte Regelpläne mit Ampeln zur Verfügung – darunter:
Los geht’s!
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/5 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/5 mit Rundstrahler”
BI_5_m_WL8.pdf – 5783-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/5 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/5 mit Rundstrahler und Zeichen 283”
BI_5_m_WL8_283.pdf – 5418-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/6 mit Rundstrahler und Zeichen 283”
BI_6_m_WL8_283.pdf – 6078-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/6 FGÜ Bestand auskreuzen und Zeichen 283”
BI_6_m_WL8_FGUE_Bestand_aufheben_283.pdf – 5452-mal heruntergeladen – 1,36 MBGleichzeitig müssen vorhandene Fußgängerüberwege auf beiden Seiten der Fahrbahn mit Absperrschrankengittern gesperrt und gesichert werden (Teil B Kapitel 2.4.9 RSA 21).
Die Regelpläne der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 2021 sehen bei Einrichtung von Lichtzeichenanlagen mit integrierten Fußgängerlichtzeichenanlagen keine absoluten Haltverbote vor.
Absolute Haltverbote sind zur Gewährleistung der Aufstellflächen vor der Lichtzeichenanlage und den reibungslosen Abfluss des Fahrzeugverkehrs erforderlich.
Des Weiteren ist auch nicht das zeitlich befristete Abschalten stationärer Fußgängerlichtzeichenanlagen für die Dauer der Maßnahme enthalten.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/6 FLSA Bestand ausschalten und Zeichen 283”
BI_6_m_WL8_FLSA_Bestand_ausschalten_283.pdf – 5306-mal heruntergeladen – 1,36 MBGleichzeitig müssen vorhandene Fußgängerfurten auf beiden Seiten der Fahrbahn mit Absperrschrankengittern gesperrt und gesichert werden (Teil B Kapitel 2.4.9 RSA 21).
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Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Über die Jahre hat Markus bereits mit der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, Hessischen Verwaltungsschulen und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet.