Verkehrsbehördliche Maßnahmen
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Gefahrzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Vorschriftzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Richtzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
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Die zulässige Länge eines Lkw richtet sich nach den baurechtlichen Vorgaben der StVZO. Für die Länge von Lang-Lkw gibt es eine eigene Verordnung. Andererseits ist der zulässige Ladungsüberstand von den Regelungen der StVO abhängig: Je nach Länge der Wegstrecke ist ein Ladungsüberstand von 3,00 m bzw. 1,50 m nach hinten zulässig. Wie lang dürfen Lkw in den verschiedenen Kombinationen nach deutschem Recht sein?
Zulässige Länge | |
---|---|
Lkw | 12,00 m |
Lkw + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten | 15,00 m |
Lkw + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten | 13,50 m |
Lkw + 0,50 m Überhang nach vorne | 12,50 m |
Lkw + bis 100 km + 3,00 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 15,50 m |
Lkw + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 14,00 m |
Lkw und Anhänger | 18,75 m |
Lkw und Anhänger + bis 100 km + 2,00 m Überhang nach hinten | 20,75 m |
Lkw und Anhänger + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten | 20,25 m |
Lkw und Anhänger + 0,50 m Überhang nach vorne | 19,25 m |
Lkw und Anhänger + bis 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 20,75 m |
Lkw und Anhänger + über 100 km + 1,50 m Überhang nach hinten + 0,50 m Überhang nach vorne | 20,75 m |
Lang-Lkw Typ 3: Lkw mit Untersetzachse und Sattelanhänger | 25,25 m |
Lang-Lkw Typ 5: Lkw mit Anhänger | 24,00 m |
In diesem Artikel habe ich alle Kombinationen bebildert – darunter:
Let’s go!
Ein Kraftfahrzeuge darf maximal 12,00 m lang sein (§ 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Kraftfahrzeuge sind nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden (§ 2 Nummer 1 FZV).
Lastkraftwagen sind Kraftfahrzeuge. Folglich beträgt die maximale Länge von Lkw nach der StVZO 12,00 m.
Anhänger sind zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge (§ 2 Nummer 2 FZV).
Die zulässige Länge eines Anhängers beträgt maximal 12,00 m einschließlich ihrer Zugeinrichtung (Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12.12.2012, Amtsblatt der Europäischen Union L 353/31; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Zugeinrichtungen werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei der Messung der Länge von Anhängern nicht genannt.
Hier entsprechen die Vorgaben der StVZO nicht den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen.
EU-Verordnungen stehen über nationalen Rechtsverordnungen – wie der StVZO.
Ein Autokran ist ebenfalls ein Kraftfahrzeug.
Autokräne dürfen nur 12,00 m lang sein (§ 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Kraftfahrzeuge mit Anhängern dürfen maximal 18,00 m lang sein (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).
Mit Kraftfahrzeugen sind in diesem Kontext unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen gemeint.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
§ 2 Nummer 17 FZV
Mähdrescher sind keine Zugmaschinen, sondern selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Mähdrescher zählen zu den Kraftfahrzeugen, die zur Verrichtung von Arbeiten bestimmt und geeignet sind.
Schneidwerksanhänger stellen eine bestimmte Art von Anhängern dar.
Eine Kombination aus einem Mähdrescher und einem Schneidwerksanhänger darf folglich eine maximale Länge von 18,00 m aufweisen.
Mähdrescher mit Schneidwerksanhängern, die länger als 18,00 m sind, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO.
Zugmaschinen mit Anhängern dürfen hingegen bis zu 18,75 m lang sein (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).
Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind.
§ 2 Nummer 14 FZV
Eine Zugmaschine darf auch zwei Anhänger ziehen, wenn die Vorgaben für die Bremsen erfüllt sind (§ 41 StVZO).
Das sieht man häufig bei einem landwirtschaftlichen Zug.
Demnach dürfen landwirtschaftliche Züge mit zwei Anhängern maximal 18,75 m lang sein.
Bei der Länge von landwirtschaftlichen Zügen sind jedoch die Vorgaben zu den Anhängern der ehemaligen DDR zu berücksichtigen.
Landwirtschaftliche Züge mit Anhängern des Typs HW 60 und HW 80, mit einer Ausnahme von den Vorschriften der ehemaligen DDR, können eine höchstzulässige Gesamtlänge bis zu 20,75 m aufweisen (BLFA-TK, 146. Sitzung, 16.-17.09.2008).
Das bedeutet, dass beispielsweise ein landwirtschaftlicher Zug mit zwei HW 80-Anhängern mit einer Ausnahme von der Vorschriften der ehemaligen DDR 20,75 m lang sein darf.
Nach dem Bund-Länder-Fachausschuss “Technisches Kraftfahrwesen” (BLFA-TK) muss die zulässige Gesamtlänge von 20,75 m jedoch in einer Ausnahme von der Vorschriften der ehemaligen DDR festgehalten sein. Diese kann zwischenzeitlich abgelaufen sein (BLFA-TK, 146. Sitzung, 16.-17.09.2008).
Ist die Ausnahme von der Vorschriften der ehemaligen DDR abgelaufen, kann diese jedoch unbefristet verlängert werden (BLFA-TK, 146. Sitzung, 16.-17.09.2008).
Ein Lkw mit Anhänger wird auch als Lastkraftwagenzug, Lastzug oder Gliederzug bezeichnet.
Wenn ein Lkw mit einem Anhänger zur Güterbeförderung eingesetzt wird, darf die Kombination bis zu 18,75 m lang sein, wenn bestimmte Teillängen eingehalten sind (§ 32 Absatz 4 Nummer 4 StVZO).
So darf der Abstand zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus des Lkw und dem hintersten äußeren Punkt der Ladefläche des Anhängers der Kombination, abzüglich des Abstands zwischen der hinteren Begrenzung des Kraftfahrzeugs und der vorderen Begrenzung des Anhängers nicht mehr als 15,65 m betragen. (§ 32 Absatz 4 Nummer 4 StVZO).
Dieser Abstand ist unten als die Summe aus A und B gekennzeichnet.
Der Abstand zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus des Lastkraftwagens und dem hintersten äußeren Punkt der Ladefläche des Anhängers der Kombination darf zudem nur 16,40 m lang sein (§ 32 Absatz 4 Nummer 4 StVZO).
Die Teillänge von 16,40 m ist unten mit dem Buchstaben C dargestellt.
Wie viel Meter darf die Ladung nach hinten überstehen?
Bei einer Strecke von bis zu 100 km darf Ladung 3,00 m nach hinten hinausragen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Wichtig dabei: Zug und Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein (§ 22 Absatz 4 StVO).
Eine Kombination aus Lkw mit Anhänger zur Güterbeförderung darf zum Beispiel bauartbedingt maximal 18,75 m lang sein. Damit darf Ladung auch bei einer Wegstrecke bis 100 km nur 2,00 m nach hinten hinausragen.
Ist die Fahrzeugkombination ohne Ladung nur 17,00 m lang, darf die Ladung bei einer Strecke bis 100 km sogar 3,00 m nach hinten überstehen.
Wenn eine Wegstrecke von mehr als 100 km zurückgelegt werden soll, darf die Ladung nicht mehr als 1,50 m nach hinten hinausragen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Wie viel Meter darf die Ladung nach vorne überstehen?
Bis zu einer Höhe von 2,50 m darf eine Ladung nicht nach vorne überstehen (§ 22 Absatz 3 StVO).
Ladungen über einer Höhe von 2,50 m dürfen jedoch maximal 0,50 m über das Fahrzeug hinausragen (§ 22 Absatz 3 StVO).
Die Kombination aus Zug und Ladung inklusive der Summe aus Ladungsüberhang nach vorne und hinten darf aber auch hier nicht länger als 20,75 m sein (§ 22 Absatz 4 StVO).
Ladung, die mehr als 1,00 m über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, ist kenntlich zu machen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Die nach hinten hinausragende Ladung muss durch eine hellrote, nicht unter 30 cm x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne kenntlich gemacht werden (§ 22 Absatz 4 StVO).
Alternativ ist ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelndes, aufgehängtes Schild anzubringen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Das sieht dann so aus:
Statt der hellroten Fahne oder dem pendelnden Schild kann auch ein senkrecht angebrachter zylindrischer Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm aufgehängt werden (§ 22 Absatz 4 StVO).
Der Verkehr mit Lang-Lkw ist ausschließlich auf denen in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge festgelegten Strecken zulässig (§ 2 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Informationen zum Gigaliner Streckennetz findest du unter diesem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die offizielle Karte zum Positivnetz für Lang-Lkw findest du auf dieser Seite des BMVI.
Nur Sattelkraftfahrzeuge mit Überlänge (Typ 1) dürfen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen das gesamte Streckennetz der jeweiligen Länder nutzen (§ 2 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Es gibt 5 Typen von Gigalinern (§ 3 LKWÜberlStVAusnV), die unterschiedlich lang sein dürfen.
Eine Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug) darf bis zu 17,88 m lang sein.
Der vordere Drehschwenkradius darf nur 2,04 m betragen (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Die Teillänge zwischen Zugsattelzapfen und hinterer Begrenzung darf dabei 13,38 m nicht überschreiten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw des Typ 1 befinden sich nach wie vor in der Testphase. Ein Lang-Lkw des Typ 1 darf befristet bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden (§ 13 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Hinter einem Typ 1 Sattelkraftfahrzeug kann zusätzlich noch ein Zentralachsanhänger angehängt werden (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).
Das Sattelkraftfahrzeug hat dabei die oben genannten Teillängen einzuhalten (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Die Kombination aus Sattelkraftfahrzeug und Zentralachsanhänger darf maximal 25,25 m lang sein (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw des Typ 2 dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Ein Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger darf bis zu 25,25 m lang sein (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw des Typ 3 dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Ein Typ 1 Sattelkraftfahrzeug kann einen weiteren Sattelanhänger ziehen (§ 4 Absatz 4 LKWÜberlStVAusnV).
Der maximale vordere Drehschwenkradius beträgt 2,04 m.
Die Kombination aus Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger darf bis zu 17,88 m lang sein.
Der Abstand zwischen Königszapfen und hinterer Begrenzung darf maximal 13,38 m betragen (§ 4 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV).
Die Gesamtlänge aus Sattelzugmaschine und den zwei Sattelanhängern darf maximal 25,25 m betragen (§ 4 Absatz 2 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw des Typ 4 dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Ein Lastzug darf als Lang-Lkw bis zu 24,00 m lang sein (§ 4 Absatz 3 LKWÜberlStVAusnV).
Lang-Lkw des Typ 5 dürfen unbefristet eingesetzt werden.
Die zulässige Länge eines Lkw, Sattelzugs oder anderen Fahrzeugs wird nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.1 gemessen (§ 32 Absatz 6 StVZO).
Die ISO-Norm gilt nicht nur für den Schwerverkehr, sondern für alle Kraftfahrzeuge. Zur Vereinfachung spreche ich daher im folgenden von Kfz.
Zur Messung zählen sogenannte austauschbare Ladungsträger (§ 32 Absatz 3 und 4 StVZO). Die Kurzform von austauschbaren Ladungsträgern ist ATL.
Container, wie Abfallmulden, stellen austauschbare Ladungsträger dar (§ 42 Absatz 3 StVZO).
Ebenso sind Wechselbehälter ATL.
Darüber hinaus gehören auch mitgeführte Ausrüstungsteile bei der Messung der Länge eines Fahrzeuges dazu (§ 42 Absatz 3 StVZO).
Ausrüstungsteile sind
Für die Länge eines Kfz sind ebenso Ladestützen, Ladepritschen und Aufbauwände entscheidend. Diese werden vor der Messung voll nach vorn oder hinten ausgezogen (§ 32 Absatz 5 StVZO).
Es gibt aber auch Teile des Fahrzeuges, die nicht berücksichtigt werden. Nicht mitgemessen werden (§ 32 Absatz 6 StVZO):
Durch die genannten Teile darf es aber nicht zu einer Verlängerung der Ladefläche des Fahrzeuges kommen. Auf einer Ladebrücke darf also während der Fahrt keine Ladung transportiert werden.
Wird auf der Ladebrücke Ladung transportiert, wird die Ladebrücke bei der Fahrzeuglänge mitgemessen.
Oben habe ich bewusst nur von Ladebrücken gesprochen. Ladestützen sind etwas ganz anderes.
Ladestützen dienen der Sicherung der Ladung. Ragt die Ladung über die Ladungsstütze hinaus, wird die Ladestütze selbst nicht zur baulichen Länge eines Lkw gezählt. Das ist zum Beispiel bei Autotransportern der Fall.
Wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination von den oben genannten baurechtlichen Vorgaben der StVZO abweicht, hat es Überlänge. In Deutschland benötigt man dann eine Genehmigung.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO ist erforderlich.
Die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist notwendig, um das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination zulassen zu können.
Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO wird üblicherweise bei der höheren Verwaltungsbehörde gestellt. Die höhere Verwaltungsbehörde verlangt zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ein Gutachten eines Sachverständigers.
Gutachten für eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erstellt beispielsweise der TÜV.
Um einen Transport von A nach B durchführen zu können, ist dann aber auch noch eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO notwendig. Das ist der straßenverkehrsrechtliche Teil der Angelegenheit.
Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO werden bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.
Die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO regelt den Fahrtweg oder den Bereich, indem gefahren werden darf.
Weicht das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination nicht von den fahrzeugtechnischen Vorgaben ab, hat aber Güter geladen, die über den zulässigen Ladungsüberstand hinausragen, so muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO beantragt werden.
Ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination hat Überlänge, wenn die Ladung bei Wegstrecken von bis zu 100 km mehr als 3,00 m nach hinten hinausragt. Bei Wegstrecken von mehr als 100 km ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn die Ladung mehr als 1,50 m nach hinten hinausragt.
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO werden ebenfalls bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.
Auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO legt den Fahrtweg fest. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch flächendeckende Genehmigungen ausgestellt werden.
Nicht allzu selten liegt sowohl eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben zur Bauweise des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, als auch ein Ladungsüberhang jenseits der oben genannten zulässigen Maximalwerte nach StVO, vor.
Die dann notwendige Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO wird dann in einem Verfahren bearbeitet.
Bei welcher Straßenverkehrsbehörde du deinen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO stellen musst, kannst du in meinem Beitrag Schwertransport beantragen: Wo geht das? nachlesen. Dort erfährst du auch, wie sich die Zuständigkeit durch die StVO 2020 geändert hat.
Die Maximallänge eines Lkw von 12,00 m kann man sich leicht merken.
Des Weiteren darf Ladung auch nach hinten hinausragen. Steht eine Ladung mehr als 1,00 m nach hinten ab, muss sie kenntlich gemacht werden. Welcher Ladungsüberstand zulässig ist, ist von der Länge der Fahrzeugkombination und der Länge der Wegstrecke abhängig.
Okay, jetzt möchte ich von dir wissen:
Für welche Fahrzeugart oder Fahrzeugkombination hast du die zulässige Fahrzeuglänge ermittelt?
Lass es mich in den Kommentaren wissen.
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Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und ist Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, dem Hessischen Verwaltungsschulverband, der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, dem Deichmann+Fuchs Verlag und der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht.
22 Kommentare
Hallo!!
Ich weiß gar nicht ob mir überhaupt noch geantwortet wird..
Aber Hoffnung hab ich noch..
Mein Mann hätte gerne einen Bullenfänger an seinem Sattelzug.. die sattelplatte ist derzeit um zwei Löcher nach hinten versetzt.. das wäre kein Problem die wieder nach vorne zusetzen.. er fährt ab Kassel in die Schweiz, also mehr wie 100km.. es ist ein kofferauflieger.. was darf, wird an der Gesamtlänge alles mitgezählt, bzw mit gemessen werden… 70er ausnahmegenehmigung bekommt er laut RP nicht.. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten es doch zubekommen??
Über eine Antwort würde ich mich mega freuen 🙂
Hi Isabell,
bitte schildere deinen Einzelfall deinem Rechtsanwalt.
Hallo!!!,
Danke für die schnelle Antwort!!, aber warum Rechtsanwalt??
Lg
Hi Isabell,
wir führen keine Rechtsberatung durch. Bitte wende dich bei Einzelfällen an deinen Rechtsanwalt. Über Artikelvorschläge oder Anregungen zu bestehenden Artikeln freuen wir uns.
Hi L,
hast du eine Quelle für uns, damit ich den Artikel entsprechend ergänzen kann?
Guten Tag,
das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft hat 2020 für Landwirtschaftliche Fahrzeuge
im Straßenverkehr eine aktuelle Übersicht der Rechtslage auf 128 Seiten veröffentlicht.
Hier ein Link dazu https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Landw_Fahrzeuge_imStrassenverkehr_2020.pdf
Hi L,
ich habe mir die von dir genannte Quelle angesehen. Die Vorgaben zu landwirtschaftlichen Zügen mit zwei DDR Anhängern wurden oben ergänzt.
Vielen Dank für deinen Hinweis.
Hallo,
super Übersicht, ich empfehle die Seite immer meinen Schülern.
Gruß aus Berlin
Hi Alex,
vielen Dank für deinen Hinweis.
Hallo ich fahre einen sattelzug von 16,50m habe aber ein Bullenfänger vorne dran bin damit 30 cm zu lang somit bei 16,80m was für eine Genehmigung bräuchte ich da.
Hi Ronny,
alles zu Notwendigen Genehmigungen bei Überlänge erfährst unter vorgenanntem Link auf dieser Website.
Hallo Markus,
ich meine mich zu erinnern, dass du hier auch Autotransporter-insbesondere die hintere,obere Ladefläche ohne Ladestütze- behandelt hast.
Hat sich da was geändert weil das jetzt fehlt?
Grüße
Hi Thorsten,
das ist richtig. Der Teil wurde ausgegliedert und ist nun im Beitrag Autotransporter: Zulässige Länge behandelt. In der Schwerverkehr Bibliothek erhältst du zudem einen Überblick über alle Artikel zum Thema Schwerverkehr.
Bin leider noch nicht schlauer geworden. Ich habe folgende Frage: Ich würde ein Action-Mobil Atacama 7900 Function (3-achsiges Wohnmobil in Lkw-Größe) mit einer Gesamtlänge von 10,90 m besitzen und möchte einen Bootstrailer mit Boot dazu anhängen. Welches Maß ist da ausschlaggebend? 18,00 m oder 18,75 m? Zählt das Fahrzeug als Wohnmobil, Expeditionsmobil oder als Lkw? MfG Mario
Hi Mario,
zur zulässigen Länge der Kombination aus Wohnmobil und Anhänger habe ich bereits im Artikel Das Geheimnis der maximalen Abmessungen eines Pkw mit Anhänger Stellung bezogen.
Danke für die Informationen über LKWs. Mein Bruder ist auf der Suche nach Ersatzteilen für seinen LKW. Ich werde diesen Blog mit ihm teilen, während er nach einer Möglichkeit sucht, seinen Lkw zu reparieren und zu verbessern.
Hallo Joachim,
gern geschehen. Vielen Dank für’s Teilen.
Perfekt… Somit konnte die überlegte Fahrzeugkombination wegen des Papierkriegs für jede Fuhre (Lang LKW) ausgeschlossen werden…
Hi Mario,
freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Hi Markus,
bitte wende dich diesbezüglich an deinen Anwalt.
Sehr schöne, verständliche Übersicht. Vielleicht könntest du das ja auch mal mit § 34 StVZO machen.
Hi christian,
danke. Eine Übersicht über die Vorgaben des § 34 StVZO folgt.