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Autotransporter: Zulässige Länge

Autotransporter stellen eine spezielle Fahrzeugart dar, da sie vom Verordnungsgeber in bestimmten Punkten gegenüber anderen Fahrzeugen begünstigt werden. Dabei muss man jedoch bei der Beladung von Autotransportern besonders auf die zulässige Länge der Fahrzeugkombination achten. Wie lang darf ein Autotransporter maximal sein?

Sattelzüge zum Autotransport dürfen, je nach Beladung, zwischen 16,50 m und 20,00 m lang sein. Autotransporter aus Lastkraftwagen und Anhänger dürfen mit Ladungsüberstand eine maximale Gesamtlänge von 19,25 m bis 20,75 m aufweisen.

In diesem Beitrag zeige ich dir an verschiedenen Beispielen, was bei der zulässigen Länge eines Autotransporters im Detail zu beachten ist – darunter:

  • Einzuhaltende Teillängen bei Autotransportern
  • Ladestützen und Überfahrbrücken bei Autotransportern
  • Richtige Beladung von Autotransportern

Auf geht’s!

Arten und Hersteller von Autotransportern

Autotransporter gibt es in zwei Ausführungen (§ 32 Absatz 7 StVZO):

  • Sattelzug mit 16,50 m Länge (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 StVZO)
Zulässige Länge Autotransporter Sattelzug
  • Lastkraftwagen mit Anhänger mit 18,75 m Länge (§ 32 Absatz 4 Nummer 2 StVZO)
Zulässige Länge Autotransporter Lkw Anhänger

Beide Ausführungen müssen die gesetzlich vorgegebenen Teillängen einhalten.

Darüber hinaus unterscheiden sich Autotransporter in ihrem Aufbau:

Zum Einen gibt es Autotransporter in offener Bauweise. Darunter fallen zum Beispiel offene Sattelzüge zum Transport von Fahrzeugen.

Unten ist ein Autotransporter in Form eines Lastkraftwagen mit Anhänger in offener Bauweise abgebildet.

Autotransporter Lkw Anhänger offen

Zum Anderen können Autotransporter auch komplett geschlossen sein. Hier ein Beispiel eines geschlossenen Sattelzuges:

Autotransporter Sattelzug geschlossen

Auch geschlossene Lastkraftwagen mit Anhänger zum Transport von Fahrzeugen sind zulässig.

In der Europäischen Union gibt es drei große Hersteller von Autotransportern:

  • Kaessbohrer aus Österreich
  • Lohr aus Frankreich
  • Rolfo aus Italien

Autotransporter: Ladestützen und Überfahrbrücken

Autotransporter werden in Deutschland durch eine Sonderregelung begünstigt:

Eine Überlänge durch Ladestützen zur zusätzlichen Sicherung und Stabilisierung der geladenen Autos zählt nicht zur Bauweise des Autotransports. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Ladung auch über die Ladestützen hinausragt (§ 32 Absatz 7 StVZO).

Autotransporter Fahrzeug auf Ladestütze zur Sicherung und Stabilisierung und Ladungsüberhang nach hinten

Mit anderen Worten: Autos, die durch Ladestützen zusätzlich gesichert werden, werden als überstehende Ladung betrachtet, wenn diese auch über die Ladestützen hinausragen. Daher gilt hier § 22 StVO.

Wichtig dabei ist aber, dass die Autos auch tatsächlich über die Ladestützen hinausragen.

Des Weiteren bleiben bei der Ermittlung der Teillängen Überfahrbrücken zwischen Lastkraftwagen und Anhänger in Fahrtstellung unberücksichtigt (§ 32 Absatz 7 StVZO).

Unzulässige Verlängerung von Autotransportern

Ragt das Auto nicht über die Ladestütze hinaus, wird die Ladestütze zur Bauweise der Fahrzeugkombination hinzugerechnet. Das führt oftmals dazu, dass die Fahrzeugkombination eine unzulässige Überlänge aufweist.

Eine unzulässige Überlänge eines Autotransporters kann beispielsweise so aussehen:

Autotransporter Fahrzeug ragt nicht nach hinten hinaus

Wenn ein Auto komplett auf einer Ladestütze transportiert wird, wird es nicht durch die Ladestütze zusätzlich gesichert und stabilisiert. Dadurch handelt es sich ebenfalls um eine unzulässige Überlänge eines Autotransporters.

Autotransporter Fahrzeug steht komplett auf der Ladestütze

Das komplett auf der Ladestütze transportierte Fahrzeug wird dann zur normalen Ladefläche hinzugerechnet.

Merke: Die Hauptlast des Fahrzeuges darf nicht auf der Ladestütze stehen. Steht das Fahrzeug mit der Hauptlast auf der Ladeebene, dann sichert und stabilisiert die Ladestütze das Fahrzeug.

Bei geschlossenen Autotransportern kommt es vor, dass der hintere Teil des Anhängers ausgefahren wird. Dies stellt aber keine vorgeschriebene Sicherung und Stabilisierung durch Ladestützen dar. Des Weiteren hängt das transportierte Fahrzeug auch nicht ordnungsgemäß über die Ladestütze hinaus.

Geschlossener Autotransporter hinterer Teil ausgefahren

Demnach ist der ausgefahrene hintere Teil des Anhängers kein Ladungsüberhang. Eine solche Konstruktion wird zur Gesamtlänge der Fahrzeugkombination hinzugerechnet. Hierdurch ergibt sich eine unzulässige Überlänge.

Manchmal wird die obere hintere Ladungsebene eines Autotransporters nach hinten geschoben, um am vorderen Ende der oberen Ladeebene eine Ladestütze auszufahren.

Autotransporter obere hintere Ladeebene nach hinten geschoben

Auch ohne, dass ein Fahrzeug auf dem hinteren Teil der hinteren Ladeebene transportiert wird, kann so eine unzulässige Überlänge entstehen. 

Die nach hinten ausgeschobene Ladungsebene ist Teil des Aufbaus und wird daher voll zur Gesamtlänge der Fahrzeugkombination hinzugerechnet.

Zulässige Länge von Autotransportern mit Ladungsüberhang

Durch Ladestützen nach hinten und Ladungsüberhang nach vorne kann die Gesamtlänge eines Autotransporters aber auch länger ausfallen.

Bei Wegstrecken von bis zu 100 km darf Ladung 3,00 m nach hinten hinausragen. Beträgt die Transportentfernung über 100 km, darf der Ladungsüberhang nach hinten nur 1,50 m betragen (§ 22 Absatz 4 StVO).

Alles in allem darf ein Autotransporter mit Ladung jedoch nicht länger als 20,75 m sein (§ 22 Absatz 4 StVO).

Dadurch ergeben sich mehrere Möglichkeiten, wie lang ein Autotransporter sein kann. Da nur bei offenen Autotransportern Ladungsüberhang in Form von Ladestützen zur Sicherung der Ladung möglich ist, können wir uns hier auf die offene Bauweise beschränken.

Die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten kannst du der unteren Tabelle entnehmen.

Zur Verdeutlichung habe ich im Folgenden einige Beispiele für die Beladung von Autotransportern mit Bildern zusammengestellt.

Bei einem Lastkraftwagen mit Anhänger zum Transport von Fahrzeugen darf bei einer Wegstrecke bis zu 100 km der Ladungsüberstand maximal 2,00 m nach hinten betragen.

Zulässige Länge Autotransporter Lkw Anhänger Wegstrecke bis 100 km Ladungsüberhang hinten

Die Gesamtlänge beträgt damit maximal 20,75 m. Ragt die Ladung 2,00 m nach hinten über den Anhänger hinaus, darf die Ladung aber nicht nach vorne überhängen.

Natürlich kann man bei einer Wegstrecke bis zu 100 km auch einen Ladungsüberhang nach hinten von 1,50 m, und einen Ladungsüberhang nach vorne von 0,50 m wählen.

Zulässige Länge Autotransporter Lkw Anhänger Wegstrecke bis 100 km Ladungsüberhang hinten und vorne

Die maximal zulässige Gesamtlänge von 20,75 m wird dann ebenfalls nicht überschritten.

Bei einer Wegstrecke von über 100 km darf die Ladung nur 1,50 m nach hinten hinausragen.

Zulässige Länge Autotransporter Lkw Anhänger Wegstrecke über 100 km Ladungsüberhang hinten

Ohne Ladungsüberhang nach vorne beträgt die Gesamtlänge dann 20,25 m.

Damit besteht noch Luft nach vorne. Genauer gesagt lässt sich dann auch ein Ladungsüberhang nach vorne von 0,50 m verwirklichen:

Zulässige Länge Autotransporter Lkw Anhänger Wegstrecke über 100 km Ladungsüberhang hinten und vorne

Die Ladung eines Autotransporters kann auch nur 0,50 m nach vorne überstehen.

Zulässige Länge Autotransporter Lkw Anhänger Ladungsüberhang vorne

Zusammenfassung

Die zulässige Länge eines Autotransporters wird durch die verwendete Fahrzeugkombination, die Länge dieser Fahrzeugkombination und die Länge der Wegstrecke bestimmt.

Bei geschlossenen Autotransportern wird ein nach hinten ausgeschobener Fahrzeugteil nicht als Ladungsüberstand gewertet. Dadurch ergibt sich in der Praxis oftmals eine unzulässige Überlänge.

Ein Fahrzeug auf einer Ladestütze wird nur dann zum Ladungsüberhang hinzugerechnet, wenn die Ladestütze nicht zum ausschließlichen Transport, sondern zur zusätzlichen Sicherung der Ladung verwendet wird und das transportierte Fahrzeug über die Ladestütze hinausragt.

Mehr zu den zulässigen Abmessungen, der Gesamtmasse und den Achslasten von Fahrzeugen kannst du in der SchwerverkehrBibliothek auf dieser Website nachlesen.

Schau dort auch gerne einmal rein.

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Markus schreibt für Fachzeitschriften und ist Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, dem Hessischen Verwaltungs­­schulverband, der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, dem Deichmann+Fuchs Verlag und der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht.

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