Verkehrsbehördliche Maßnahmen
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Gefahrzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Vorschriftzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehrsregeln, Voraussetzungen, Urteile und weitere Informationen zu den Richtzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung.
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Als Berufskraftfahrer wird dir im Fernverkehr häufig das Verkehrszeichen “Lkw-Verbot” (Zeichen 253) und das Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge über … t” (Zeichen 262) begegnen. Vielleicht hast du dich auch schon einmal gefragt, welche der beiden Verkehrszeichen sich auf die zulässige Gesamtmasse bezieht und welche Bedeutung von diesem ausgeht.
Zeichen 253 verbietet die Einfahrt für Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t – ausgenommen Pkw und Busse. Zeichen 253 verbietet ebenfalls die Einfahrt für Kraftfahrzeugen mit Anhängern und Zugmaschinen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.
Zeichen 253 wird auch häufig als Lkw-Verbot oder Lkw-Durchfahrtsverbot bezeichnet. Oftmals ist das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” zusammen mit einem oder mehreren Zusatzschildern aufgestellt.
In diesem Beitrag erwartet dich:
Let’s go!
Ein “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” kann angekündigt werden.
Wie ist das zu verstehen?
Oftmals siehst du nicht rechtzeitig, dass die Straße, in die du einbiegen möchtest, für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t verboten ist.
Deshalb kann Zeichen 253 zusammen mit einem Zusatzschild aufgestellt werden, das die Richtung der Verbotsstrecke anzeigt.
Zusatzzeichen 1000-10 unter Zeichen 253 zeigt zum Beispiel an, dass du mit deinem Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t nicht links abbiegen darfst.
Werden Zeichen 253 und Zusatzzeichen 1000-20 zusammen aufgestellt, dann darfst du in die Straße rechts von dir nicht mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t abbiegen.
Mancherorts wirst du auch mit einem abgekröpften Pfeil auf das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t hingewiesen.
Zwar ist auch hier klar, was gemeint ist, die Zusatzschilder 1000-11 (links) und 1000-21 (rechts) sind aber bei Gefahrenstellen aufzustellen.
Verbote, wie Verkehrsschild 253, zeigen keine Gefahrenstellen an.
Bei Verboten für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sind daher die Zusatzschilder mit waagerechten Pfeilen aufzustellen, anstatt Zusatzschilder mit abgekröpften Pfeilen.
Zeichen 253 kann dir auch in verkleinerter Form auf Vorwegweisern begegnen.
Was ist ein Vorwegweiser?
Vorwegweiser dienen der Lenkung des Verkehrs. Sie weisen dir den Weg zu Zielen oder leiten ausgewählte Fahrzeugarten, wie Lkw, in eine bestimmte Richtung.
Verkleinerte Zeichen 253 findest du auf großen Vorwegweisern. Das sind Verkehrsschilder auf denen Ziele, wie große Städte oder auch wichtige Orte, angegeben werden.
Mit einem verkleinerten Verkehrsschild 253 sieht ein Vorwegweiser dann so aus:
Aus Platzmangel kann es aber vorkommen, dass Zusatzschilder nicht auf Vorwegweisern aufgenommen werden.
Das muss aber auch nicht sein, da die verkleinerten Verkehrsschilder 253 nur als Ankündigung dienen. Das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” ist dann mit allen Zusatzschildern in der Einmündung aufgestellt.
Mit einem Zusatzzeichen mit einer Entfernungsangabe unter dem Zeichen 253 werden Verbote für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t angekündigt.
Verkehrszeichen “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “400 m” kündigen beispielsweise ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t in einer Entfernung von 400 m an.
Das Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gilt aber erst ab dem Verkehrszeichen 253.
Ankündigungen von Lkw-Verboten mit Entfernungsangabe werden üblicherweise an der letzten Abbiegemöglichkeit vor dem eigentlichen Lkw-Verbot aufgestellt.
Wenn das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” zusammen mit einer Massenangabe auf einem Zusatzschild aufgestellt ist, ist die Einfahrt nur für Lkw über der auf dem Zusatzzeichen aufgedruckten zulässigen Gesamtmasse verboten (Anlage 2 Abschnitt 6 Verkehrsverbote laufende Nummer 27 Spalte 3 StVO).
Ein Beispiel: Ist ein Zusatzschild mit “7,5 t” unter einem Zeichen 253 angebracht, gilt für die Straße ein Verbot für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t.
Die Massenangabe 7,5 t ist im Verkehrszeichenkatalog unter Zusatzzeichen 1053-33 eingetragen (früher: Zusatzzeichen 1052-35).
Das Verbot gilt für die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugmaschine und Anhänger.
Hat dein Lkw beispielsweise ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t und dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,5 t, ergibt sich für die Fahrzeugkombination insgesamt ein zulässiges Gesamtgewicht von 8,0 t.
Mit dieser Kombination dürftest du eine Straße, welche mit Zeichen 253 und “7,5 t” beschildert ist, nicht befahren.
Das Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t” kann auch zeitlich befristet sein.
Das bedeutet, dass du in die Straße nur während bestimmter Zeiten nicht einfahren darfst, wenn du die angegebene zulässige Gesamtmasse überschreitest.
Zeitlich beschränkt werden Verbote für Kraftfahrzeug mit einer angegebenen zulässigen Gesamtmasse zum Beispiel durch Zusatzzeichen 1040-30. Die wohl gängigste Form ist eine Beschränkung auf die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Eine mit Zeichen 253 und dem Zusatzschild “22-6 h” gesperrte Strecke darfst du tagsüber von 6 Uhr bis 22 Uhr mit deinem Lkw befahren.
Manchmal siehst du sogar auf den ersten Blick, warum von 22 Uhr bis 6 Uhr die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t nicht erlaubt ist.
Ein Lkw-Verbot für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr kann beispielsweise zum Schutz der Anwohner vor Lärm aufgestellt werden. Das erfolgt dann mit Zusatzzeichen 1040-35 (22-6 h Lärmschutz).
Unter einem Lkw-Verbot kann auch ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Anlieger frei” (Zusatzzeichen 1020-30) montiert sein.
Wer ist mit “Anlieger frei” gemeint?
In der StVO ist der Begriff des Anliegers nicht erklärt. Wieder einmal müssen wir uns Gerichtsurteilen bedienen:
Mit Anliegern sind zum einen die Personen gemeint, die zu ihrem eigenen Grundstück möchten. Zum anderen bist du aber auch Anlieger, wenn du zu einem Ort innerhalb des gesperrten Bereiches gelangen möchtest (BVerwG, Urteil vom 15.02.2000 – 3 C 14.99; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.05.1989 – 1 Ss 73/89).
Eselsbrücke: Anlieger sind diejenigen, die ein Anliegen im gesperrten Bereich haben.
Wenn das Schild “Anlieger frei” unter einem Lkw-Verbot angebracht ist, darfst du also trotz dessen dass dein Lkw eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t überschreitet, in den gesperrten Bereich fahren, wenn du zu einem Grundstück innerhalb der Verbotsstrecke fahren möchtest.
Dabei ist es nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht entscheidend, ob es einen anderen oder kürzeren Weg gibt, welcher ebenfalls zu dem Ort im gesperrten Bereich führt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1991 – 5 Ss (OWi) 358/91 – (OWi) 147/91 I).
Du bist jedoch kein Anlieger, wenn du den gesperrten Bereich befährst, um zu einem Punkt außerhalb der Sperrzone zu gelangen (BVerwG, Urteil vom 15.02.2000 – 3 C 14.99).
Zeichen 253 kann auch mit “Lieferverkehr frei” (Zusatzzeichen 1026-35) kombiniert werden. Damit darfst du für Lieferverkehr in den gesperrten Bereich einfahren.
Was genau ist Lieferverkehr?
Du zählst zum Beispiel zum Lieferverkehr, wenn du mit deinem Lkw Waren zu einem Geschäft innerhalb des gesperrten Bereiches bringst. Genauso dürfen Gewerbetreibende aber auch Waren zu privaten Haushalten innerhalb der Sperrzone bringen (BVerwG, Urteil vom 08.09.1993 – 11 C 38.92).
Im Gegensatz dazu wurden folgende Tätigkeiten bereits vom Lieferverkehr ausgeschlossen:
Gericht | Urteil | Quelle |
---|---|---|
OLG Düsseldorf OLG Bamberg | Abholen und Bringen von Fahrgästen ist kein Lieferverkehr | VRS 67, 151 ZfS 2018, 587 |
OVG Lüneburg | Ablieferung von Geld durch Bankkunden ist kein Lieferverkehr | VM 1981, 54 |
BVerwG KG OLG Düsseldorf OLG Jena | Privater Transport von Gegenständen ist kein Lieferverkehr | NZV 1994, 125 VRS 62, 65 NVwZ 1985, 685 VRS 2012, 235 |
OLG Jena | Abkürzendes Durchfahren zur Lieferung an einen außerhalb liegenden Ort ist kein Lieferverkehr | VRS 2012, 235 |
OLG Köln | Abholen von Anwaltspost aus Postfiliale ist kein Lieferverkehr | NZV 2019, 49 |
Bei den obigen Urteilen ist aber Vorsicht geboten. Über die genannten Tätigkeiten haben – mit Ausnahme des privaten Transports von Gegenständen – lediglich Landesgerichte entschieden. Definitive Ausschlüsse vom Lieferverkehr können nur von Bundesgerichten getroffen werden.
Du bist bestimmt auch schon einmal an einem Lkw-Verbot mit dem Zusatzschild “Durchgangsverkehr” vorbeigefahren und hast dich gefragt:
Was genau ist mit “Durchgangsverkehr” gemeint? Und was ist der Unterschied zwischen einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr und einem Lkw-Verbot?
Sowohl ein Lkw-Verbot, als auch ein Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr, verbieten die Einfahrt in den gesperrten Bereich, sofern man lediglich zu einem Ort außerhalb der gesperrten Zone fahren möchte.
Das Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr bringt jedoch einige Besonderheiten mit sich (Anlage 2 Abschnitt 6 Verkehrsverbote laufende Nummer 30.1 Spalte 3 StVO):
Auch ohne das Zusatzschild “Anlieger frei” darfst du eine Strecke mit einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr befahren, wenn du zu einem Ort innerhalb des gesperrten Bereiches gelangen möchtest.
Berechtigte Anliegen innerhalb des gesperrten Bereiches sind demnach schon von einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr ausgenommen.
Wenn du Güter in einem Umkreis von 75 km transportierst, gehörst du ebensowenig zum Lkw-Durchgangsverkehr. Der Umkreis von 75 km bemisst sich dabei folgendermaßen: Du ziehst einen Kreis mit einer Entfernung von 75 km Luftlinie um den ersten Beladeort.
Für den Warentransport innerhalb des 75 km Radius darfst du Strecken mit einem Schild “Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr” befahren, selbst wenn du die angegebene zulässige Gesamtmasse überschreitest.
Der Warenverkehr in einem Umkreis von 75 km wird auch regionaler Wirtschaftsverkehr genannt.
Mit anderen Worten: Liegt das Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr innerhalb dieses Umkreises, darfst du dieses befahren, da du zum regionalen Wirtschaftsverkehr gehörst.
Verbotsstrecken für den Lkw-Durchgangsverkehr können mit ausgewiesenen Umleitungsstrecken zusammenfallen. Du darfst eine Strecke mit einem Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr befahren, wenn du wegen einer besonderen Verkehrslage einer ausgewiesenen Umleitungsstrecke folgst.
Zu ausgewiesenen Umleitungsstrecken gehören zum Beispiel Strecken mit Pfeilwegweisern (Zeichen 421), Vorwegweisern (Zeichen 442) oder Umleitungswegweisern (Zeichen 454).
Am häufigsten fallen Bedarfsumleitungen (Zeichen 460) mit Verboten für den Lkw-Durchgangsverkehr zusammen.
Bedarfsumleitungen werden zum Ausleiten einer Autobahn verwendet. Das Ausleiten einer Autobahn ist eine besondere Verkehrslage. Der Verkehr wird nur als letzte Option von der Autobahn ausgeleitet. Das ist beispielsweise bei einer Vollsperrung der Autobahn durch einem großen Unfall der Fall.
Bedarfsumleitungen verlaufen parallel zur Autobahn. Sie verlaufen nach Möglichkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, um eine hohe Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Mehr zum Zusatzzeichen “Durchgangsverkehr” kannst du im Artikel Durchgangsverkehr: Bedeutung & Zusatzzeichen erklärt nachlesen. Dort erfährst du, was mit Anliegerverkehr und Güterverkehr beim Zusatzzeichen “Durchgangsverkehr” genau gemeint ist. Des Weiteren habe ich einige Beispiele zusammengestellt, wann kein Durchgangsverkehr vorliegt.
Ein Lkw-Verbot kann durch eine Fahrstreifentafel mit integriertem Zeichen 253 auf einen oder mehrere Fahrstreifen beschränkt werden.
In so einem Fall darfst du den mit Verkehrsschild 253 gekennzeichneten Fahrstreifen mit deinem Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t nicht benutzen.
Warum ist auf dem obigen Beispiel unter der Fahrstreifentafel ein Zusatzschild mit der Aufschrift “auf 6 km” ergänzt?
Das Lkw-Verbot muss auf eine bestimmte Strecke begrenzt werden. Ansonsten würde es ewig weitergelten.
Aber warum muss es ein Zusatzzeichen mit einer Längenangabe sein? Könnte man nicht ein Verkehrszeichen aufstellen, welches das Lkw-Verbot der Fahrstreifentafel am Ende einfach aufhebt?
Tatsächlich ist das nicht möglich. Das einzige in Frage kommende Verkehrszeichen wäre Zeichen 282.
Zeichen 282 schreibt das “Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” vor. Zeichen 282 dient daher nicht der Aufhebung von Verkehrsverboten wie Zeichen 253.
Nach dem Verkehrszeichenkatalog muss es sich sogar um ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “auf … km” handeln. Die Anbringung eines Zusatzschildes mit zwei nach oben gerichteten Pfeilen (Zusatzzeichen 1001-30 und 1001-31) ist nicht möglich (Katalog der Verkehrszeichen Teil 4 – Richtzeichen nach Anlage 3 Zeichen 524).
Es gibt auch Lkw-Verbote die mit mehreren Zusatzschildern kombiniert werden.
Das unten abgebildete Lkw-Verbot gilt zum Beispiel nur für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t. Jedoch darfst du mit deinem Lkw mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 11 t als Anlieger in den gesperrten Bereich einfahren.
Oder das Lkw-Verbot gilt für Lkw über einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, Anlieger sind aber bis zu einem bestimmten Ort innerhalb des gesperrten Bereiches von dieser Regelung ausgenommen.
Mit Zusatzzeichen kann die Regelung von Lkw-Verboten verändert werden. Ein Lkw-Verbot kann mit einem waagerechten Pfeil angekündigt werden.
Genauso kann ein Lkw-Verbot durch Zusatzzeichen beispielsweise für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr befristet werden. Anlieger- oder Lieferverkehr kann vom Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse befreit werden.
Ein Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr stellt eine besondere Form des Lkw-Verbots dar. Regionaler Wirtschaftsverkehr und berechtigter Umleitungsverkehr darf in einen für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrten Bereich einfahren.
Hast du ein Zusatzzeichen unter einem Lkw-Verbot entdeckt, welches noch nicht Teil dieses Beitrags ist?
Schreib’s in die Kommentare.
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und ist Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, dem Hessischen Verwaltungsschulverband, der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, dem Deichmann+Fuchs Verlag und der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht.
27 Kommentare
Zusatzzeichen: 400m
Was bedeutet das?
Hi Yaris,
vielen Dank für deine Frage. Der Artikel wurde um ein weiteres Kapitel ergänzt: Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen mit Entfernungsangabe
Hallo Elke,
bitte wende dich in deinem Einzelfall an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Hi Rosi,
über Verkehrszeichen an der von dir genannten Stelle entscheidet die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Hallöchen, wie sieht’s beim Z 253 mit dem Halten und Parken, analog zu Z 250 aus? Insbesondere wenn der Zeitraum z.B. auf die Nachtzeit beschränkt ist?
Dankeschön
Andreas
Hi Andreas,
ordnungswidrig handelt, wer
“entgegen […] Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 der StVO trotz eines Verkehrsverbots […] parkt (§ 12 Absatz 2 StVO).”
Anlage zur BKatV Abschnitt I laufende Nummer 144
Guten Tag, Meine Frage an Sie ist zu der Verkehrschilderung Lkw-Verbot Lieferverkehr frei
1.) Ist ein Parken in dieser Zone erlaubt wenn ich dort als Lieferant einfahre?
2.) Ich habe einen Gewerbebetrieb und in der gesagten Zone ein Garagenlager. Darf ich dort mit meinen LKW einfahren uns
auch länger Parken mit dem LKW?
Mit freundlichen Grüßen
Günter KIller
Hi Günter,
im Kapitel Lkw-Verbot Lieferverkehr frei habe ich alles, was ich zu diesem Thema weiß, hinterlegt.
Hallo Markus,
in meinem Ort stehen die Verkehrszeichen 253 LKW-Verbot, darunter 274-30 30 km/h, darunter das Zusatzzeichen “Land- und forstwirtsch. Verkehr frei” Wer darf diese Straße noch nutzen?
Viele Grüße Thomas
Hi Wenzel,
Zeichen 253 ohne Zusatzzeichen verbietet Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen die Einfahrt. Ausgenommen hiervon sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (Anlage 2 laufende Nummer 30 StVO).
Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das eigentliche Verkehrszeichen, dessen Regelungen modifiziert werden ohne einen eigene Regelungen zu treffen. Unter 6 t darf somit jeder durch.
Hast du jemals was zur Fragestellen gelesen, woran man als Ortsunkundiger wissen soll, bis wohin das Verbot gilt und ob das Ziel nun innerhalb des Verbots liegt und man einfahren darf oder das Gebiet umrunden muss?
Die 75 km sind nur ein Bsp., oder?
Wie kommst du zu der Einschätzung?
Hi Norbert,
siehe Straßenverkehrs-Ordnung:
Ich schreibe zum Thema Durchgangsverkehr womöglich nochmal einen separaten Artikel.
Durchgangsverkehr und Anliegerverkehr ist m. E. nicht das gleiche. Durchgangsverkehr
Durchgangsverkehr s. Rn. 30.1 in Anlage 2 SVO. D. h. das ist nur in der Kombination VZ 253 + 1053-36 von Relevanz.
Meine Frage ist, woher jemand Ortsunkundiges erkennen soll, ob sein Ziel im Anliegerbereich liegt oder nicht.
Hallo,
folgendes Problem, ich komme mit meinem Tankwagen, LKW 40 Tonnen, an eine Brücke wo Baumaßnahmen die nächsten 6 Monate stattfinden.
Vor der Brücke steht das Schild 252 bis 7,5 t und da unter steht noch Lieferverkehr frei ! Die Tankstelle die beliefern soll ist ca. 200 Meter hinter der Brücke wo die Baumaßnahmen stattfinden. Darf ich über diese Brücke um die Tankstelle dahinter zu beliefern ?
Hi Mirko,
was unter Lieferverkehr fällt, kannst du unter dem Kapitel Lkw-Durchfahrtsverbot Lieferverkehr frei nachlesen.
Hallo
vielleicht kann mir jemand auch bei meinem Anliegen weiterhelfen, da ich sonst im www nichts gefunden habe.
Folgender Tatvorwurf.:
Sie benutzten ein Kfz über 3,5 t in dem Verkehrsbereich obwohl dieser für Sie gesperrt war durch Zeichen 253.
Also LKW Verbot mit Zusatzschild Lieferverkehr Frei.
Ich wohne aber in diesem Verkehrsbereich und Habe den LKW mit Heim genommen. Am nächsten morgen wurde ich dann bei der Ausfahrt aus dem Verbotsbereich geblitzt.
Darf ich dann garnicht mehr den LKW mit nach Hause nehmen? Obwohl mein Arbeitgeber nichts dagegen hat ?
Es handelt sich hierbei um einen LKW mit einem Zul. Gesamtgewicht von 7,49 t.
Danke vielmals
MFG
Lukasz
Hi Lukasz,
was Lieferverkehr ist, habe ich bereits thematisiert. Mit Klick auf den Link gelangst du zum entsprechenden Kapitel.
Siehe dazu auch den Tatbestand aus Abschnitt I laufende Nummer 144 des Bußgeldkatalogs:
Hallo, ich bin am 9.10.2020 mit einem Sattelzug in ein Durchfahrtverbot reingefahren und dabei noch geblitzt.
Meine frage ist ob bei dem neuen Bußgeld-Änderung 2020 zusätzlich eine Eintragung in Flensburg vorkommt , oder bleibt es nur bei einer Geldstrafe?
Danke schonmal in vorraus.
Hi Franco,
mit der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung habe ich mich im Detail noch nicht beschäftigt. Ich kann dir allerdings den Artikel des ADAC Neue StVO: Was tun bei falschen Bußgeldern und Fahrverboten? empfehlen.
Verkehrszeichen 253 Durchfahrt für LKW verboten
Darunter
Anlieger frei
Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Darf ich den Weg mit einem Pkw/ Motorrad befahren?
Hallo Olli,
Zeichen 253 verbietet die Einfahrt mit
Ok,Danke
Mir war nicht ganz klar ob sich das „Anlieger frei“ nur auf LKW bezieht.Interresanterweise ist am anderen Ende der Straße die Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten,außer Anlieger.😂
Darf bei dem Schild 253
Lkw-Durchfahrtsverbot mit Zusatz “22-6 h” jedoch OHNE den Zusatz “Lärmschutz” ein LKW über Nacht in dem Bereich parken oder ist dieser für die Zeit zu entfernen? Ich kriege von der örtlichen Polizei und dem Ordnungsamt unterschiedliche Antworten. Ich hoffe das Verbot beschränkt sich nicht nur darauf dass der LKW nicht bewegt werden darf!?
Hallo Adem,
beginnen wir mit dem Zusatz “Lärmschutz”:
Der Zusatz “Lärmschutz” kann auf einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “22-6 h” oder auf einem separaten Zusatzzeichen aufgebracht werden. In beiden Fällen erläutert der Zusatz “Lärmschutz” aber lediglich das Verbot der Einfahrt für Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lkw-Verbot) im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr. Der Zusatz “Lärmschutz” hat also zunächst keine Auswirkung auf die Verbotswirkung durch Zeichen 253, welche durch das Zusatzzeichen mit Aufschrift “22-6 h” zeitlich beschränkt wird. Mit einem Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse darfst du im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht in den gekennzeichneten Bereich einfahren.
Was gilt aber, wenn ein Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse um 21 Uhr in den Bereich einfährt, von 21 Uhr bis 5 Uhr dort parkt und anschließend um 5 Uhr wieder losfährt?
Das ist in der Tat eine sehr schwierige Frage.
Zunächst einmal ist die Einfahrt in den Bereich für Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse um 21 Uhr erlaubt.
Ist das Parken bei regelkonformer Einfahrt vor 22 Uhr dann aber von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt?
Ob eine Handlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann man am besten mit einem Blick in den Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) überprüfen.
In der Anlage zur BKatV Abschnitt I laufende Nummer 144 heißt es:
“Entgegen […] Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 der StVO trotz eines Verkehrsverbots geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)”
Meiner Meinung nach darf also mit Kfz über 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb eines Bereiches, der durch Zeichen 253 und dem Zusatzzeichen 22-6 h gekennzeichnet wurde, von 22-6 h nicht geparkt werden.
Rechtsprechung ist mir zu diesem Thema leider nicht bekannt.
Beachte aber, dass das nur meine Einschätzung ist. Eine rechtlich verbindliche Aussage bekommst du von dem Rechtsanwalt deines Vertrauens.
Hallo Markus,
vielen lieben Dank für deine detaillierte Antwort. Ich hatte leider schon eine nicht eindeutige Rechtslage befürchtet 🙁
Viele Grüße aus Köln
Adem
Hi Adem,
immer wieder gerne.