Bedeutung von Gefahrzeichen 123 “Arbeitsstelle” erklärt [+RSA 21]
Zeichen 123 war in der Vergangenheit als “Achtung Baustelle” bekannt. Mit der Umbenennung des Zeichens 123 von “Baustelle” in “Arbeitsstelle” hat sich auch die Bedeutung von Gefahrzeichen 123 – umgangssprachlich auch Gefahrenzeichen 123 genannt – verändert. Welche Bedeutung geht vom Gefahrzeichen 123 aus?
Alle Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Verringerung der Geschwindigkeit (§ 40 Absatz 1 StVO). Gefahrzeichen 123 “Arbeitsstelle” mahnt zur erhöhten Aufmerksamkeit und zur Reduzierung der Geschwindigkeit.
Zeichen 123 gibt es im Bereich von Arbeitsstellen in Kombination mit anderen Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen. Dazu gehören:
- Arbeitsstelle in 100 m
- Arbeitsstelle auf 100 m
- Arbeitsstelle mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Die Bedeutung der verschiedenen Kombinationen und mehr erfährst du in diesem Beitrag.
Was ist eine Arbeitsstelle?
Wenn öffentliche oder tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten gesperrt werden, spricht man von Arbeitsstellen. Das gilt für (Kapitel 1.1 RSA 21):
- Arbeiten an der Straße selbst,
- Arbeiten neben der Straße,
- Arbeiten über der Straße,
- Arbeiten an Leitungen in der Straße,
- Arbeiten an Leitungen über der Straße und
- Vermessungsarbeiten.
Es gibt Arbeitsstellen von längerer und Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (Kapitel 1.1 RSA 21).
Längere Arbeitsstellen dauern mehr als 24 Stunden und sind durchgehend ortsfest eingerichtet (Kapitel 1.1 RSA 21).
Kürzere Arbeitsstellen gehen nicht länger als 24 Stunden (Kapitel 1.1 RSA 21).
Typische Tagesbaustellen von kürzerer Dauer sind (Kapitel 1.1 RSA 21):
- Reparaturen an Fahrzeug-Rückhaltesystemen,
- die Aufstellung von Schildern,
- Reinigungsarbeiten,
- Markierungsarbeiten,
- Grasschnitt und
- Vermessungsarbeiten.
Arbeitsstellen kürzerer Dauer, die sich bewegen, werden umgangssprachlich auch Wanderbaustellen oder bewegliche Baustellen genannt.
Laut dem mittlerweile veralteten Kommentar zu RSA 95 Teil A 2.3 weist Zeichen 123 zum Beispiel auf die Gefahr durch
- Bauarbeiter
- Baumaschinen
- Baustellenverkehr oder
- verschmutzte Fahrbahn
hin.
Wichtig dabei: Das Zeichen 123 warnt nicht nur Autofahrer vor einer “Arbeitsstelle”. Auch Radfahrer, andere Fahrzeuge, Reiter und Fußgänger werden mit Zeichen 123 zur erhöhten Aufmerksamkeit und Verringerung der Geschwindigkeit gemahnt.
Zeichen 123 mit Zusatzzeichen
Entfernung
Außerorts steht das Zeichen 123 in der Regel 150 bis 200 m vor der Arbeitsstelle (§ 40 Absatz 2 StVO).
Steht das Verkehrszeichen 123 weniger als 150 m von der Arbeitsstelle entfernt, so kann durch Zusatzzeichen 1004-30 die Entfernung zur Arbeitsstelle angegeben werden (§ 40 Absatz 2 StVO).
Außerhalb geschlossener Ortschaften sieht man vor Arbeitsstellen durch die Vorgaben der Regelpläne der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 2021 (RSA 21) die Kombination Zeichen 123 mit der Entfernungsangabe “400 m”.
Innerorts steht Zeichen 123 kurz vor der Arbeitsstelle (§ 40 Absatz 3 StVO).
Gefahrstrecke
Wird Zeichen 123 mit einem Zusatzzeichen mit zwei senkrechten Pfeilen nach oben und der Aufschrift “800 m” (Zusatzzeichen 1001-30) kombiniert, so handelt es sich um eine Gefahrenstelle mit einer Länge von 800 m.
Statt 800 m, kann die Gefahrstrecke auch eine andere Länge in Metern aufweisen. Es ist auch möglich die Länge der Gefahrenstelle durch Zusatzzeichen 1001-31 in Kilometern anzugeben.
Die Länge der Gefahrstrecke darf nicht durch andere Zusatzzeichen, als die oben beschriebenen, angegeben werden (VwV-StVO zu § 40).
Richtung der Gefahrstelle
Ist eine Arbeitsstelle zu dicht an einer Einmündung eingerichtet, so wird sie bereits vor Einfahrt auf die entsprechende Straße angekündigt (§ 40 Absatz 5 StVO).
In solchen Fällen steht das Verkehrszeichen “Arbeitsstelle” zusammen mit dem Zusatzzeichen 1000-11 oder Zusatzzeichen 1000-21 vor der Einmündung.
Zeichen 123 zusammen mit dem Zusatzzeichen 1000-11 zeigt dir beispielsweise an, dass sich eine Arbeitsstelle in der linken Einmündung befindet.
Baustelle mit Zeichen 123 und Geschwindigkeitsbegrenzung
Das Gefahrzeichen “Arbeitsstelle” (Zeichen 123) kann auch zusammen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt werden.
Man kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem Gefahrzeichen kombinieren, wenn es für die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit notwendig ist, die Gefahr zu definieren (VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276 und 277).
Alternativ lassen sich Gefahrzeichen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen kombinieren, wenn die Kennzeichnung des Endes der Geschwindigkeitsbeschränkung entbehrlich ist (VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276 und 277).
Wann das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gekennzeichnet werden muss, erfährst du im folgenden Kapitel.
Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Baustelle
Das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer Baustelle kann durch Zeichen 278 angezeigt werden.
Zeichen 278 markiert das “Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit”.
Des Weiteren können Geschwindigkeitsbeschränkungen nach einer Arbeitsstelle durch Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote) aufgelöst werden.
Dagegen ist das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gekennzeichnet, wenn durch ein Zusatzzeichen unter der Geschwindigkeitsbeschränkung bereits die Länge des Verbotes angezeigt ist (Anlage 2 Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote laufende Nummer 54.3 und 55 StVO).
Ferner ist das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gekennzeichnet, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem Gefahrzeichen kombiniert ist. Das gilt aber nur, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht (Anlage 2 Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote laufende Nummer 55 StVO).
“Arbeitsstelle” beim Umzug
Wie verhält es sich eigentlich bei einem Umzug? Müssen hier Verkehrszeichen aufgestellt werden um die Umzugsarbeiten abzusichern?
Kurz und knapp: Ausschließen lässt es sich nicht. Die Aufstellung von Zeichen 123 kann auch bei Umzugsarbeiten von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
Bei Umzügen wirst du aber in der Regel mobile absolute Haltverbote beantragen, um Umzugswagen das problemlose Vorfahren zum Einladen der Möbel zu ermöglichen. Die mobilen absolute Haltverbote werden im Vorgriff aufgestellt und halten Parkflächen vor deinem Anwesen frei.
Normalerweise wird es daher bei der Aufstellung von absoluten Haltverboten zur Durchführung von Umzügen bleiben.
Halten und Parken bei Zeichen 123
In einigen Foren wurde die Frage gestellt, ob man an einem Zeichen 123 halten oder parken darf.
Tatsächlich geht vom Verkehrszeichen “Arbeitsstelle” keine Regelung zum Halten oder Parken aus.
Das bedeutet, dass man entlang einer Straße mit Zeichen 123 Halten und Parken darf, sofern nicht die allgemeinen Verkehrsregeln zum “Halten und Parken”, wie zum Beispiel aus § 12 StVO, dem entgegen stehen.
Des Weiteren können hinter einem Zeichen 123 mobile oder feste Haltverbote das Halten und Parken weiter regeln.
Welche Parkverbote es gibt, habe ich anhand von Bildern im Artikel Parkverbote: Die komplette Übersicht auf dieser Website zusammengefasst.
Bonus: Urteile zu Zeichen 123
Verhalten von Verkehrsteilnehmern
Laut dem OLG Karlsruhe musst du bei Zeichen 123 als Kraftfahrer vor allen Dingen auf die Bauarbeiter besonders Rücksicht nehmen. Erst nachrangig ist auf den Fahrverkehr zu achten (OLG Karlsruhe, VRS 48, 196).
Das zeigt sich auch am Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Autofahrer dürfen nicht darauf vertrauen, dass Arbeiter am Straßenrand nur nach genügender Vergewisserung auf die Fahrbahn treten (BayObLG VRS 26, 372).
Aufstellort und Standsicherheit
Schon das Aufstellen des Verkehrszeichens “Arbeitsstelle” eröffnet eine Gefahrenquelle, da Verkehrszeichen umkippen können. So stellte es das AG Wiesbaden in seinem Urteil aus dem Jahre 2014 dar. Deshalb dürfen auch Gefahrzeichen, wie Zeichen 123, nicht auf unebener oder abschüssigem Boden aufgestellt werden (AG Wiesbaden, Urt. v. 04.04.2014 – 93 C 6143/10).
Besonders bei Wind erhöht sich die Gefahr, dass Verkehrszeichen umkippen.
Rollsplitt
Bei hohen Temperaturen stellen laut dem OLG Jena mit Rollsplitt abgedeckte Schlaglöcher eine Gefahrenquelle dar. Eine Warnung kann mit Zeichen 123 und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Rollsplitt” erfolgen. Die Gefahr ist aber nur unzureichend abgesichert, wenn die Kombination aus dem Verkehrszeichen “Arbeitsstelle” und dem Zusatzzeichen “Rollsplitt” bereits 300 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt ist (OLG Jena, Urt. v. 21.12.2005 – 4 U 803/04).
Bedeutet im Umkehrschluss: Um ausreichend vor der Gefahr durch losgelöste Bitumenstücke zu warnen, muss das Verkehrszeichen “Arbeitsstelle” zusammen mit dem Zusatzzeichen “Rollsplitt” näher an der Gefahrenstelle aufgestellt werden.
Vor Rollsplitt kann aber auch mit dem Zeichen 101-52 (Splitt, Schotter) gewarnt werden.
Schlaglöcher
Für Vertiefungen mit nicht mehr als 3 cm genügt laut dem OLG Hamm eine Absicherung der Gefahrstelle mit Zeichen 123 (OLG Hamm, NZV 1998, 408).
Vertiefungen mit einer Tiefe von 4 cm und einer Breite von 50 cm sind nach Urteil des OLG Koblenz besonders nachts durch Warnschilder abzusichern. Alternativ kann der betreffende Bereich durch Verkehrseinrichtungen abgesperrt werden (OLG Koblenz, Urt. v. 28.01.2013 – 12 U 66/12).
Zur nächtlichen Absicherung der Vertiefung kann beispielsweise Zeichen 123 aufgestellt werden.
Dagegen meint das LG Trier, dass vor einem 10 cm tiefen Schlagloch mit einem Umfang von 0,5 qm nicht gewarnt werden muss, wenn sich die Straße im Bau befindet und an den Einmündungen und Kreuzungen Baustellenbeschilderung angebracht ist (LG Trier, NJW-RR 2003, 1605).
Baumfällarbeiten
Bei Baumfällarbeiten reicht es nicht aus die Gefahrenstelle mit Gefahrzeichen – wie Zeichen 123 – abzusichern. Es sind physische Barrieren erforderlich. Das LG Baden-Baden hält dafür Absperrbänder als geeignet (LG Baden-Baden, Urt. v. 13.6.2014 – 4 O 44/14).
Durch den Einsatz von physischen Barrieren wird die Straße praktisch voll gesperrt. Absperrbänder sind jedoch nicht mit den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 2021 (RSA 21) konform.
Meine Meinung: Vollsperrungen für Baumfällarbeiten sind entweder mit Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Zeichen 600 (Absperrschranke) und fünf roten Leuchten oder einer Ampel einzurichten.
Eine Absicherung mit Zeichen 250, Zeichen 600 und fünf roten Leuchten ist nur sinnvoll, wenn die Baumfällarbeiten einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Hierzu ist allerdings ein Umleitungskonzept erforderlich.
Ampeln können für kurze Zeit gleichzeitig für beide Fahrtrichtungen manuell auf “Rot” geschaltet werden. Dann kann der Baum gefahrlos gefällt werden. Nach Entfernung des gefällten Baumes kann der Stau aufgelöst werden.
Verschmutzung
Wichtig für verkehrssicherungspflichtige Bauunternehmen, Städte oder Gemeinden: Zeichen 123 ist nicht ausreichend um vor Fahrbahnverschmutzung zu warnen (BGH, VersR 1975, 714).
Das Aufstellen von Zeichen 123 entbindet auch nicht davon Fahrbahnverschmutzungen zu beseitigen (BGH, VersR 1975, 714).
Zusammenfassung
Vor Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer wird mit Zeichen 123 gewarnt. Zeichen 123 kann mit verschiedenen Zusatzzeichen kombiniert werden. Durch Zusatzzeichen wird die genaue Ortslage, die Länge oder die Richtung der Arbeitsstelle angezeigt.
Das Verkehrszeichen “Arbeitsstelle” kann auch zusammen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt dann nur für die Arbeitsstelle. Dazu muss aber zweifelsfrei erkennbar sein, wo die Arbeitsstelle endet.
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