Die Regelpläne der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 2021 (RSA 21) stellen Standardsituationen dar. Sie sind an die konkrete örtliche und verkehrliche Situation der zu sichernden Arbeitsstelle anzupassen. Welche Regelpläne dürfen ohne Anpassung nicht verwendet werden?
Die Regelpläne B I/9, B I/10, B I/12, B I/16, B I/17, B I/19, B II/3 und B II/7 dürfen ohne Anpassung nicht verwendet werden. B I/9, B I/10 und B I/12 fehlen Vorankündigungen. B I/16, B I/17 und B I/19 fehlen Schutzsignalgeber. In B II/3 und B II/7 ist die Absperrschranke durch ein Absperrschrankengitter auszutauschen.
In diesem Artikel wird erläutert, warum bestimmte Regelpläne der RSA 21 nicht ohne Anpassung verwendet werden dürfen. Ferner stehen weitere modifizierte Regelpläne zum Download zur Verfügung – darunter:
Auf geht’s!
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/1 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/1 mit Rundstrahler und Restfahrbahnbreite 5,70 m”
BI_1_m_WL8_m_Restfahrbahnbreite_5_70_m.pdf – 9357-mal heruntergeladen – 1,37 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/1 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/1 mit Gehwegvollsperrung”
BI_1_m_WL8_m_G.pdf – 12350-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/1 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/1 mit Seitenstreifen”
BI_1_m_WL8_m_Seitenstreifen.pdf – 9416-mal heruntergeladen – 1,37 MBMehr Informationen zu Gehwegsperrungen, dem Regelplan B I/1 und weitere modifizierte Regelpläne zu Gehwegsperrungen erhältst du im Artikel Gehwegsperrung nach Regelplan [RSA 21] auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/2 mit Rundstrahler”
BI_2_m_WL8.pdf – 6299-mal heruntergeladen – 1,35 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/2 mit Rundstrahler und Zeichen 283”
BI_2_m_WL8_283.pdf – 5849-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/2 mit Kreuzung”
BI_2_m_WL8_m_Kreuzung.pdf – 6076-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/2 mit Gehweg”
BI_2_m_WL8_m_G.pdf – 6810-mal heruntergeladen – 1,35 MBMehr Informationen zu halbseitigen Sperrungen, dem Regelplan B I/2 und weitere modifizierte Regelpläne zu halbseitigen Sperrungen erhältst du im Artikel Halbseitige Sperrung nach Regelplan [RSA 21] auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/2 mit Rundstrahler, Gehweg und Zeichen 283”
BI_2_m_WL8_m_G_283.pdf – 5808-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/2 mit Kreuzung mit Gehweg”
BI_2_m_WL8_m_Kreuzung_m_G.pdf – 5452-mal heruntergeladen – 1,36 MBMehr Informationen zu halbseitigen Sperrungen, dem Regelplan B I/2 und weitere modifizierte Regelpläne zu halbseitigen Sperrungen erhältst du im Artikel Halbseitige Sperrung nach Regelplan [RSA 21] auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/2 ohne Gehwege”
BI_2_o_G.pdf – 6612-mal heruntergeladen – 1,34 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/2 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/2 ohne Gehwege mit Zeichen 283”
BI_2_o_G_283.pdf – 8074-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/5 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/5 mit Rundstrahler”
BI_5_m_WL8.pdf – 5784-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/5 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/5 mit Rundstrahler und Zeichen 283”
BI_5_m_WL8_283.pdf – 5418-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/6 mit Rundstrahler und Zeichen 283”
BI_6_m_WL8_283.pdf – 6078-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/6 FGÜ Bestand auskreuzen und Zeichen 283”
BI_6_m_WL8_FGUE_Bestand_aufheben_283.pdf – 5452-mal heruntergeladen – 1,36 MBMehr Informationen zu Baustellen mit Ampeln und dem Regelplan B I/6 erhältst du im Artikel Baustelle mit Ampel nach Regelplan auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/6 FLSA Bestand ausschalten und Zeichen 283”
BI_6_m_WL8_FLSA_Bestand_ausschalten_283.pdf – 5307-mal heruntergeladen – 1,36 MBMehr Informationen zu Baustellen mit Ampeln und dem Regelplan B I/6 erhältst du im Artikel Baustelle mit Ampel nach Regelplan auf dieser Website.
Achtung: Die Überleitungstafel, wie sie im Regelplan B I/9 enthalten ist, ist nicht in der VzKat enthalten. Es handelt sich um eine sinngemäße, spiegelbildliche Ausführung.
Regelplan B I/9 der RSA 21 enthält keine Vorankündigung für die eingeschränkte Breite des linken Fahrstreifens.
Dies ist allerdings zwingend erforderlich, da Fahrzeugführer ohne Vorankündigung keine Möglichkeit haben, rechtzeitig einen Fahrstreifenwechsel vorzunehmen.
Die notwendige Vorankündigung der geänderten Verkehrsführung ist mit einer Entfernungsangabe zu versehen.
In welcher Entfernung ist die Vorankündigung zur geänderten Verkehrsführung aufzustellen?
Die Straßenverkehrsbehörden können innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen durch Zeichen 274 erhöhen (§ 45 Absatz 8 StVO).
Eine Vorankündigung in 200 m Entfernung ist meiner Ansicht nach nur bei innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 70 km/h anwendbar.
Bei höheren innerörtlichen Höchstgeschwindigkeiten müssen die Vorankündigungen entsprechend angepasst werden.
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h sollte die Vorankündigung in einer Entfernung von 300 m erfolgen.
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sollte die Vorankündigung in einer Entfernung von 400 m erfolgen.
Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von über 70 km/h sollte zudem eine Geschwindigkeitsbeschränkung vor der geänderten Verkehrsführung vorgesehen werden.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/9 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/9 mit Vorankündigung Überleitungstafel”
BI_9_m_Vorankuendigung_Ueberleitungstafel.pdf – 5734-mal heruntergeladen – 1,36 MBDie oben abgebildete Vorankündigung ist mit einer Entfernungsangabe von 200 m versehen. Dementsprechend sollte der obige modifizierte Regelplan nur bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h anwendbar sein.
In Regelplan B I/10 der RSA 21 wird eine “Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts” verwendet.
Das Befahren des Seitenstreifens würde allerdings besser durch eine “Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen” beschrieben werden.
Regelplan B I/10 der RSA 21 enthält keine Vorankündigung für die eingeschränkte Breite des linken Fahrstreifens.
Des Weiteren enthält Regelplan B I/10 der RSA 21 ebenfalls keine Vorankündigung für die eingeschränkte Breite des linken Fahrstreifens der Gegenfahrbahn.
Mit der Gegenfahrbahn im Regelplan B I/10 ist die Fahrbahn von oben nach unten gemeint.
Eine Vorankündigung für die eingeschränkte Breite einer Fahrbahn ist allerdings zwingend erforderlich, da Fahrzeugführer ohne Vorankündigung keine Möglichkeit haben, rechtzeitig einen Fahrstreifenwechsel vorzunehmen.
Für die Vorankündigung der Gegenfahrbahn ist im Verkehrszeichenkatalog keine Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 enthalten.
Zeichen 264 spricht ein “Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Breite” aus.
Systematisch müsste sich das Verkehrszeichen “Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264” zwischen Zeichen 528 und Zeichen 529 befinden.
In Zeichen 528 ist Zeichen 263, und in Zeichen 529 ist Zeichen 265, integriert.
Für die Anordnung der eingeschränkten linken Fahrstreifenbreite und der Vorankündigung dieser für die Gegenrichtung wird im unten abgebildeten modifizierten Regelplan B I/10 eine “Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung” verwendet.
Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel an. Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.
Anlage 2 laufende Nummer 38 StVO
Demnach kann auf einer “Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung” auch das Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite” aufgebracht werden.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/10 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/10 mit Fahrstreifentafel Gegenspur”
BI_10_m_Fahrstreifentafel_Gegenspur.pdf – 4999-mal heruntergeladen – 1,36 MBRegelplan B I/12 der RSA 21 enthält keine Vorankündigung für die eingeschränkte Breite des linken Fahrstreifens der Gegenfahrbahn.
Mit der Gegenfahrbahn im Regelplan B I/12 ist die Fahrbahn von oben nach unten gemeint.
Eine Vorankündigung für die eingeschränkte Breite einer Fahrbahn ist allerdings zwingend erforderlich, da Fahrzeugführer ohne Vorankündigung keine Möglichkeit haben, rechtzeitig einen Fahrstreifenwechsel vorzunehmen.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/12 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/12 mit Fahrstreifentafel Gegenspur”
BI_12_m_Fahrstreifentafel_Gegenspur.pdf – 5813-mal heruntergeladen – 1,35 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikation:
Download “B I/15 mit Rundstrahler”
BI_15_m_WL8.pdf – 5384-mal heruntergeladen – 1,35 MBMehr Informationen zu Vollsperrungen und dem Regelplan B I/15 erhältst du im Artikel Vollsperrung nach Regelplan auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 mit Gehweg und Zeichen 357”
BI_15_m_WL8_m_G_357.pdf – 5759-mal heruntergeladen – 1,35 MBMehr Informationen zu Vollsperrungen und dem Regelplan B I/15 erhältst du im Artikel Vollsperrung nach Regelplan auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 Mitte mit Zeichen 357”
BI_15_m_WL8_Mitte_357.pdf – 6292-mal heruntergeladen – 1,34 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 Mitte mit Gehweg und Zeichen 357”
BI_15_m_WL8_Mitte_m_G_357.pdf – 5930-mal heruntergeladen – 1,35 MBMehr Informationen zu Vollsperrungen und dem Regelplan B I/15 erhältst du im Artikel Vollsperrung nach Regelplan auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 ohne Umleitung ganze Straße”
BI_15_m_WL8_ohne_Umleitung_ganze_Strasse.pdf – 5985-mal heruntergeladen – 1,35 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 Umleitung ganze Straße”
BI_15_m_WL8_Umleitung_ganze_Strasse.pdf – 5678-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 Umleitung Teilsperrung”
BI_15_m_WL8_Umleitung_Teilsperrung.pdf – 6391-mal heruntergeladen – 1,36 MBMehr Informationen zu Vollsperrungen und dem Regelplan B I/15 erhältst du im Artikel Vollsperrung nach Regelplan auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 Umleitung Teilsperrung mit Gehweg”
BI_15_m_WL8_Umleitung_Teilsperrung_m_G.pdf – 6225-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 ohne Umleitung ganze Straße ohne Gehwege”
BI_15_ohne_Umleitung_ganze_Strasse_o_G.pdf – 6294-mal heruntergeladen – 1,34 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 in Sackgasse”
BI_15_m_WL8_Sackgasse.pdf – 6039-mal heruntergeladen – 1,36 MBMehr Informationen zu Vollsperrungen und dem Regelplan B I/15 erhältst du im Artikel Vollsperrung nach Regelplan auf dieser Website.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/15 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/15 in Sackgasse mit Gehweg”
BI_15_m_WL8_Sackgasse_m_G.pdf – 5339-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/16 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/16 mit FLSA-Schutzsignal”
BI_16_m_WL8_m_FLSA_Schutzsignal.pdf – 5669-mal heruntergeladen – 1,37 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/17 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/17 mit FLSA-Schutzsignal”
BI_17_m_WL8_m_FLSA_Schutzsignal.pdf – 5375-mal heruntergeladen – 1,39 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B I/19 enthält folgende Modifikationen:
Download “B I/19 mit FLSA-Schutzsignal”
BI_19_m_WL8_m_FLSA_Schutzsignal.pdf – 5522-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/1 enthält folgende Modifikation:
Download “B II/1 mit Rundstrahler”
BII_1_m_WL8.pdf – 5406-mal heruntergeladen – 1,35 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/2 enthält folgende Modifikation:
Download “B II/2 mit Rundstrahler”
BII_2_m_WL8.pdf – 5687-mal heruntergeladen – 1,36 MBRegelplan B II/3 der RSA 21 sichert die Arbeitsstelle auf dem Radweg durch einseitige gelbe Warnleuchten ab.
Querabsperrungen auf Radwegen müssen allerdings mit Rundstrahler mit gelbem Dauerlicht ausgestattet sein (Teil B Kapitel 2.4.3 RSA 21).
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/3 enthält folgende Modifikationen:
Download “B II/3 mit Absperrschrankengitter und Zeichen 605”
BII_3_m_WL8_Absperrschrankengitter_605.pdf – 5486-mal heruntergeladen – 1,36 MBRegelplan B II/4 befasst sich mit Notwegen auf der Fahrbahn.
Dieses Kapitel enthält auch einen modifizierten Regelplan mit einem Notweg über den Seitenstreifen.
Auch der Regelplan B II/4 weist nicht auf die auf Gehwegen notwendigen Rundstrahler hin. Ich habe den Regelplan B II/4 daher für dich modifiziert.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/4 enthält folgende Modifikation:
Download “B II/4 mit Rundstrahler”
BII_4_m_WL8.pdf – 9620-mal heruntergeladen – 1,37 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/4 enthält folgende Modifikation:
Download “B II/4 mit Rundstrahler und Notweg auf Seitenstreifen”
BII_4_m_WL8_m_P.pdf – 9173-mal heruntergeladen – 1,37 MBRegelplan B II/7 der RSA 21 sichert die Arbeitsstelle auf dem Radweg durch einseitige gelbe Warnleuchten ab.
Querabsperrungen auf Radwegen müssen allerdings mit Rundstrahler mit gelbem Dauerlicht ausgestattet sein (Teil B Kapitel 2.4.3 RSA 21).
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/7 enthält folgende Modifikationen:
Download “B II/7 mit Absperrschrankengitter”
BII_7_m_WL8_Absperrschrankengitter.pdf – 5786-mal heruntergeladen – 1,37 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan B II/9 enthält folgende Modifikationen:
Download “B II/9 mit Rundstrahler”
BII_9_m_WL8.pdf – 5537-mal heruntergeladen – 1,36 MBWo das Überholen bereits durch das Verkehrszeichen “Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung” unterbunden ist, darf das Verkehrszeichen “Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art” nicht angeordnet werden (VwV-StVO zu Zeichen 276).
Der Regelplan C I/3 der RSA 21 sieht im Bereich der gelben Fahrstreifenbegrenzung bei Arbeitsstellen über 1000 m Länge im Abstand von 500 m das Wiederholen von Verkehrszeichen “Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art” vor.
Das Aufstellen des Verkehrszeichens “Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art” neben einer gelben Fahrstreifenbegrenzung ist jedoch unzulässig.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan C I/3 enthält folgende Modifikation:
Download “C I/3 ohne Zeichen 276”
CI_3_ohne_276.pdf – 5494-mal heruntergeladen – 1,35 MBZur Absicherung einer Arbeitsstelle mit Regelplan C I/5 der RSA 21 sollen für die Längsabsperrung einseitige Leitbaken verwendet werden.
Damit die Absicherung der Arbeitsstelle jedoch aus beiden Fahrtrichtungen erkennbar ist, müssen doppelseitige Leitbaken eingesetzt werden.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan C I/5 enthält folgende Modifikation:
Download “C I/5 Korrekte Bezeichnung Zeichen 605”
CI_5_korrekte_Bezeichnung_605.pdf – 5873-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan C I/5 enthält folgende Modifikationen:
Download “C I/5 mit Einmündung und 3 Phasen”
CI_5_Einmuendung_3_Phasen.pdf – 5370-mal heruntergeladen – 1,36 MBDer unten abgebildete modifizierte Regelplan C I/6 enthält folgende Modifikationen:
Download “C I/6 mit Lichtzeichenanlage”
CI_6_m_LSA.pdf – 5105-mal heruntergeladen – 1,85 MBVerkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind in den Regelplänen so dargestellt, dass ihre Unterkante den Aufstellort bezeichnet (Teil A Kapitel 1.5 Absatz 3 RSA 21).
Die Richtung, aus der sie sichtbar sind, ergibt sich durch die Umklappregel: Sie sind für die Verkehrsteilnehmer sichtbar, die sich aus Richtung der Unterkante dem Verkehrszeichen oder der Verkehrseinrichtung nähern (Teil A Kapitel 1.5 Absatz 3 RSA 21).
Im Regelplan C I/10 der RSA 21 sind die Leitbaken im unteren Bereich des Regelplans in beiden Fahrtrichtungen als blind dargestellt.
Mit anderen Worten: Leitbaken, die nach dem Regelplan C I/10 der RSA 21 aufgestellt werden, sind teilweise nicht für Verkehrsteilnehmer sichtbar.
Der unten abgebildete modifizierte Regelplan C I/10 enthält folgende Modifikation:
Korrekte Ausrichtung der Leitbaken im unteren Bereich
Download “C I/10 Korrekte Ausrichtung Zeichen 605”
CI_10_korrekte_Ausrichtung_605.pdf – 5778-mal heruntergeladen – 1,37 MBBei Arbeitsstellen auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke, insbesondere in Tempo 30-Zonen, können im Einzelfall Gehwegvollsperrungen mit den modifizierten Regelplänen B I/1 und B I/2 ohne die Anlage von Notwegen und Überquerungshilfen zum Einsatz kommen.
Dabei müssen aber die Bedürfnisse von blinden, sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen besonders berücksichtigt werden.
Im Bereich von halbseitigen Sperrungen mit Lichtzeichenanlagen müssen stationäre Fußgängerlichtzeichenanlagen abgeschaltet werden.
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Über die Jahre hat Markus bereits mit der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, Hessischen Verwaltungsschulen und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet.