Markierung von Haifischzähnen: Wo und wie? [+VwV-StVO 2021]
Haifischzähne heben eine Wartepflicht an bestimmten Orten hervor. Wo werden Haifischzähne markiert und was muss man bei der Markierung von Haifischzähnen beachten?
Die Markierung von Haifischzähnen an Knoten mit Rechts-vor-links-Regelung oder mit Zeichen 205 bzw. Zeichen 206 bevorrechtigten Radschnellwegen muss erforderlich sein. Haifischzähne sind 0,5 m breit und 0,6 m tief. Zwischen den Haifischzähnen ist ein Abstand von 0,25 m einzuhalten.
Dieser Artikel zeigt dir,
- was es mit der Nachweispflicht bei Haifischzähnen auf sich hat,
- warum bei Haifischzähnen keine qualifizierte Gefahrenlage nachzuweisen ist,
- wie Haifischzähne an Radschnellwegen aufgebracht werden,
- wer für die Anordnung von Haifischzähnen zuständig ist
- und vieles mehr …
Und los geht’s …
Nachweispflicht
Bevor wir in die Prüfung von Haifischzähnen einsteigen, müssen wir zunächst klären, ob Haifischzähne Verkehrszeichen sind.
Auch Markierungen sind Verkehrszeichen (§ 39 Absatz 5 StVO).
Markierungen sind dann Verkehrszeichen, wenn sie Gebote oder Verbote enthalten oder besondere Hinweise und Anordnungen zur Erleichterung des Verkehrs geben (Kapitel 1.1 RMS Teil 1).
Haifischzähne heben eine Rechts-vor-links-Regelung oder eine Vorfahrtberechtigung von Radfahrern im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO; VwV-StVO zu Zeichen 342).
Damit geben Haifischzähne besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
Haifischzähne werden in der Straßenverkehrs-Ordnung als Zeichen 342 unter Markierungen geführt (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO).
Demnach sind Haifischzähne Verkehrszeichen.
Erforderlichkeit
Verkehrszeichen sind nur dort aufzustellen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Absatz 9 StVO).
Haifischzähne dürfen demnach nur dort aufgebracht werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Die Straßenverkehrsbehörde muss abwägen, ob aufgrund der besonderen Umstände Haifischzähne zwingend erforderlich sind.
Qualifizierte Gefahrenlage
Haifischzähne sind den Richtzeichen zugeordnet (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO).
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können jedoch auch Gebote oder Verbote enthalten (§ 42 Absatz 1 StVO).
Die Markierung Haifischzähne wird in der Straßenverkehrs-Ordnung nur in Anlage 3 aufgeführt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung enthält zwar eine Erläuterung zu Haifischzähnen, jedoch keine Gebote oder Verbote (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO).
Bei Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs muss eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden (§ 45 Absatz 9 StVO).
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund [sic] der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
§ 45 Absatz 9 StVO
Von Haifischzähnen gehen allerdings keine Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs aus.
Haifischzähne heben einerseits eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung hervor (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO; VwV-StVO zu Zeichen 342).
Andererseits heben sie eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO; VwV-StVO zu Zeichen 342).
Hervorhebungen sind keine Gebote oder Verbote, sondern verdeutlichen ein andere verkehrsrechtliche Regelung.
Folglich ist vor Aufbringung von Haifischzähnen kein Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage erforderlich.
Straßenverkehrsbehörden müssen jedoch, wie oben beschrieben, die Erforderlichkeit von Haifischzähnen nachweisen.
Ort
Rechts-vor-links-Regelung
Zum einen heben Haifischzähne eine Rechts-vor-links-Regelung hervor (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Es muss also bereits eine Rechts-vor-links-Regelung bestehen, bevor Haifischzähne in Betracht kommen.
Genauer gesagt verdeutlichen Haifischzähne eine Wartepflicht des Fahrverkehrs (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Haifischzähne zur Hervorhebung einer Rechts-vor-links-Regelung können nur abseits von
- Bundesstraßen,
- Landesstraßen,
- Kreisstraßen und
- weiteren Hauptverkehrsstraßen
aufgebracht werden (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen werden auch Straßen des überörtlichen Verkehrs genannt.
Rechts-vor-links-Regelungen finden sich in der Regel ohnehin nicht auf Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen oder weiteren Hauptverkehrsstraßen.
Normalerweise finden sich Rechts-vor-links-Regelungen besonderes auf Gemeindestraßen, die keine Hauptverkehrsstraßen sind.
Haifischzähne sind besonders an schlecht einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen sinnvoll (VwV-StVO zu Zeichen 342).
An Kreuzungen und Einmündungen mit Rechts-vor-links-Regelung darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.
Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.
§ 8 Absatz 2 StVO
Richtzeichen stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist (§ 42 Absatz 3 StVO).
Meiner Ansicht nach sind Haifischzähne demnach in Fortführung der Schnittpunkte der Fahrbahnkanten anzubringen, da dort die Kreuzung oder Einmündung übersehen werden kann, ohne Vorfahrtsberechtigte zu gefährden oder wesentlich zu behindern.
Radschnellwege
Zum anderen finden sich Haifischzähne im Zuge von Radschnellwegen.
An Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf von Radschnellwegen kann die Bevorrechtigung von Radfahrern durch Haifischzähne verdeutlicht werden (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Haifischzähne sind zur Hervorhebung einer Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten über die gesamte Fahrbahnbreite anzuordnen (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Das bedeutet, dass an Kreuzungen und Einmündungen im Zuge von Radschnellwegen bereits eine Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs vorhanden sein muss, bevor Haifischzähne markiert werden können.
Haifischzähne heben lediglich eine bestehende Vorfahrtberechtigung von Radfahrern im Verlauf von Radschnellwegen hervor (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO).
Vom Verkehrszeichen “Radschnellweg” gehen keine Gebote oder Verbote aus (Anlage 3 laufende Nummer 24.1 StVO).
Es dient der Unterrichtung über den Beginn von Radschnellwegen und der Führung von Radschnellwegen an Knotenpunkten (Anlage 3 laufende Nummer 24.1 StVO).
Möchte man den Radverkehr auf dem Radschnellweg über die Kreuzung oder Einmündung bevorrechtigen, so kann beispielsweise das Verkehrszeichen “Vorfahrt” aufgestellt werden.
Wird das Verkehrszeichen “Vorfahrt” aufgestellt, so muss auf der anderen Straße das Verkehrszeichen “Vorfahrt gewähren” oder das Verkehrszeichen “Halt. Vorfahrt gewähren” angebracht werden (VwV-StVO zu Zeichen 301).
Eine Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge einer Kreuzung oder Einmündung eines Radschnellweges wird beispielsweise mit den Verkehrszeichen “Vorfahrt” und auf der anderen Straße “Vorfahrt gewähren” vorgegeben.
Das Verkehrszeichen “Vorfahrt gewähren” ist unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung anzuordnen (VwV-StVO zu Zeichen 205 und 206).
Zusammen mit Haifischzähnen sieht das dann so aus:
Vorfahrtberechtigungen von Radfahrern im Verlauf von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen können aber auch mit dem Verkehrszeichen “Halt. Vorfahrt gewähren.” für die andere Straße vorgegeben werden.
Die durch das Verkehrszeichen “Halt. Vorfahrt gewähren.” vorgegebenen Wartepflicht, kann mit Haifischzähnen verdeutlicht werden.
Radschnellwege mit Zweirichtungsverkehr
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung empfiehlt die Markierung von Haifischzähnen insbesondere im Verlauf von Radschnellwegen im Zweirichtungsverkehr (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Damit sind Radschnellwege gemeint, auf denen Radfahrer auf einer Fahrbahn in beide Richtungen fahren.
Radschnellwege ohne Zweirichtungsverkehr
Auf Radschnellwegen mit Mitteltrennung findet regelmäßig kein Zweirichtungsverkehr statt.
Bei Radschnellwegen mit Mitteltrennung befindet sich beispielsweise ein Grünstreifen zwischen den Richtungsbahnen. Der Grünstreifen trennt dann die Fahrtrichtungen des Radschnellweges.
Meiner Ansicht nach kann an Kreuzungen und Einmündungen im Zuge von Radschnellwegen mit getrennten Richtungsbahnen, die Bevorrechtigung von Radfahrern ebenfalls durch Haifischzähne verdeutlicht werden.
Markierung
Markierungen sind grundsätzlich weiß (§ 39 Absatz 5 StVO; Kapitel 1.2 RMS Teil 1).
Da Haifischzähne Markierungen sind, müssen Haifischzähne weiß sein.
Haifischzähne sind 0,5 m breit und 0,6 m tief. Zwischen den Haifischzähnen ist ein Abstand von 0,25 m einzuhalten (Teil 4 Zeichen 342 VzKat).
Die Spitzen der Dreiecke sind in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs auszurichten (VwV-StVO zu Zeichen 342).
Laut Verkehrszeichenkatalog sind Haifischzähne nach den Vorgaben der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) anzubringen (Teil 4 Zeichen 342 VzKat).
In den RMS werden Haifischzähne aber nicht gesondert aufgeführt.
Mit dem Verweis der VzKat auf die RMS können demnach meiner Meinung nach nur die allgemeinen Vorgaben zur Aufbringung von Markierungen gemeint sein.
Zuständigkeit
Wer ist für die Anbringung von Haifischzähnen zuständig?
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind (§ 45 Absatz 3 StVO).
Das bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, wo Haifischzähne anzubringen oder zu entfernen sind.
Haifischzähne dürfen zur Hervorhebung einer Wartepflicht bei bestehender Rechts-vor-links-Regelung nur abseits der Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und weiteren Hauptverkehrsstraßen aufgebracht werden (Anlage 3 laufende Nummer 23.1 StVO; VwV-StVO zu Zeichen 342).
Demnach können für die Aufbringung von Haifischzähnen bei Rechts-vor-links-Regelungen nur die Straßenverkehrsbehörden zuständig sein, die abseits von Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und weiteren Hauptverkehrsstraßen Verkehrszeichen anordnen.
Mit Straßen abseits von Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und weiteren Hauptverkehrsstraßen sind Gemeindestraßen gemeint.
Die Anordnung von Haifischzähnen zur Verdeutlichung einer Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen ist ebenfalls nur auf Gemeindestraßen möglich.
Auf Gemeindestraßen können entweder örtliche Straßenverkehrsbehörden oder das Landratsamt für die Aufbringung von Haifischzähnen zuständig sein.
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde können kreisfreie Städte oder Große Kreisstädte sein.
In Baden-Württemberg können kleinere Gemeinden ebenfalls örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde für Gemeindestraßen sein.
Fazit
Haifischzähne dürfen nur bei bestehenden Rechts-vor-links-Regelungen abseits von Straßen des überörtlichen Verkehrs sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen oder zur Verdeutlichung einer Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen eingesetzt werden.
Trotz dessen, dass Haifischzähne nur der Hervorhebung einer bereits vorgegebenen Vorfahrtregelung dienen, muss die Erforderlichkeit von Haifischzähnen nachgewiesen werden.
Das liegt daran, dass Haifischzähne Verkehrszeichen sind und Verkehrszeichen nur dort angebracht werden dürfen, wo sie zwingend erforderlich sind.
Das wird auch durch die Formulierung der VwV-StVO zu Haifischzähnen bei bestehenden Rechts-vor-links-Regelungen deutlich: Demnach kommen Haifischzähne besonders an schlecht einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen in Betracht.
Im April 2020 wurden neben Haifischzähnen 5 weitere Verkehrszeichen für Radfahrer in die Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt.
Mit Klick auf den oberen Link gelangst du zum gleichnamigen Artikel auf dieser Website.
Hat dir dieser Artikel gefallen?