Einige Verkehrssituationen ließen sich höchstwahrscheinlich nicht lösen, wenn Verkehrszeichen nur alleine aufgestellt werden könnten. Genauso verhält es sich beim Verkehrszeichen “Verbot für Kraftfahrzeuge”. In Folge dessen werden oftmals Zusatzzeichen unter Zeichen 260 montiert.
Zeichen 260 wird in der StVO auch "Verbot für Kraftfahrzeuge" genannt. Dieses Verkehrszeichen begegnet dir häufig auf außerörtlichen Wirtschaftswegen. Hin und Wieder ist es aber auch im Zuge von Anliegerstraßen, selbstständigen Geh- und Radwegen oder Baustellen anzutreffen.
Im April 2020 wurde das Verkehrszeichen “Fahrradzone” in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Welche Verkehrsregeln gelten in Fahrradzonen und wie müssen sich Fußgänger und andere Fahrzeugarten in Fahrradzonen verhalten?
Zeichen 250 wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch “Einfahrt verboten”, “Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art”, “Durchfahrt verboten” oder “Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art” genannt. Welche Verkehrsregeln gehen von einem “Verbot für Fahrzeuge aller Art” aus?
In diesem Artikel erfährst du, alles zur Bedeutung von Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße", der Vorfahrt, der Höchstgeschwindigkeit und zum Überholen in Fahrradstraßen.