Großraum- und Schwertransporte: Flächendeckende Genehmigungen in Baden-Württemberg [+Erlass 2023]
Der Erlass zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Erlaubnisse für Großraum- und Schwerverkehre gemäß § 29 Absatz 3 StVO – Flächendeckende Dauererlaubnisse bis 48 bzw. 60 Tonnen ermöglicht es Unternehmen in Baden-Württemberg bestimmte flächendeckende Genehmigungen für Straßen des nachgeordneten Netzes zu beantragen. Bis zu welchen Gewichten und Maßen dürfen in Baden-Württemberg flächendeckende Genehmigungen erteilt werden?