Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern: Die 6 Voraussetzungen
Unter welchen Voraussetzungen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Altenheimen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern ausgewiesen?