In Deutschland richtet sich die zulässige Länge, Breite und Höhe eines Pkw mit Anhänger nach der StVZO. Der zulässige Ladungsüberstand wird von der StVO bestimmt. Welche Abmessungen darf ein Pkw mit Anhänger maximal aufweisen?
Anhänger mit Ladung hinter einem Pkw dürfen maximal 2,55 m breit, und 4,00 m hoch, sein. Bei einer Wegstrecke bis zu 100 km, darf die Ladung bis zu 3,00 m nach hinten überstehen. Soll eine Wegstrecke von mehr als 100 km zurückgelegt werden, ist lediglich ein Ladungsüberstand von 1,50 m erlaubt.
Im heutigen Beitrag zeige ich dir anhand von Beispielen und Bildern
Lass uns deine Kombination zusammenstellen!
Bevor wir uns mit der maximalen Länge einer Kombination aus Pkw und Anhänger beschäftigen, müssen wir den Unterschied zwischen Kraftfahrzeug und Zugmaschine im Sinne des § 32 StVZO herausarbeiten.
Wann ist ein Kraftfahrzeug überhaupt eine Zugmaschine?
Wie der Name schon sagt, zieht eine Zugmaschine ein anderes Fahrzeug.
Wenn Fahrzeuge nicht nur zum Ziehen, sondern auch zum Transport von Personen oder Gütern eingesetzt werden, dann sind sie keine Zugmaschinen.
Ein Pkw wird nicht unter den Begriff “Zugmaschine” eingeordnet, weil in einem Pkw Personen oder Güter transportiert werden können. Pkw sind Kraftfahrzeuge.
Kraftfahrzeuge mit Anhängern dürfen maximal 18,00 m lang sein (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).
Pkw mit Anhängern dürfen daher maximal 18,00 m lang sein.
Dabei darf die Länge des verwendeten Anhängers maximal 12,00 m einschließlich seiner Zugeinrichtung betragen (Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12.12.2012, Amtsblatt der Europäischen Union L 353/31; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Fragst du dich gerade, warum die Maximallänge von Anhängern mit Zugeinrichtung bemessen wird, obwohl in der StVZO nichts davon steht? Mehr dazu kannst du im Kapitel Zulässige Länge Anhänger in meinem Artikel Zulässige Länge von Lkw nachlesen.
Wohnwagen zählen auch zu den Anhängern. Sie dürfen dementsprechend nur 12,00 m einschließlich ihrer Zugeinrichtung lang sein (Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12.12.2012, Amtsblatt der Europäischen Union L 353/31; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Die maximale Länge eines Wohnmobils mit einem Anhänger darf ebenfalls nur 18,00 m betragen (§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).
Das liegt daran, dass Wohnmobile als Kraftfahrzeuge, und nicht als Zugmaschinen, angesehen werden.
Der Anhänger hinter dem Wohnmobil darf nur 12,00 m einschließlich seiner Zugeinrichtung lang sein (Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12.12.2012, Amtsblatt der Europäischen Union L 353/31; § 32 Absatz 3 Nummer 1 StVZO).
Auf Anhängern, die von Pkw gezogen werden, werden häufig Boote transportiert. Ein Boot auf einem Anhänger ragt Hin und Wieder über die Abmessungen des Anhängers hinaus.
Die Ladung darf bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten über den Anhänger hinausragen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Pkw mit Anhänger und Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein (§ 22 Absatz 4 StVO).
Ohne Ladung darf dein Pkw mit Anhänger bis zu 18,00 m lang sein. Bei einer Wegstrecke bis 100 km darf deine Ladung daher nur 2,75 m nach hinten überstehen.
Wenn dein Anhänger jedoch nur 6,00 m lang ist, kommst du mit einem Pkw von 4,00 m Länge auf eine Gesamtlänge von etwa 11,00 m.
Demnach darf bei dieser Fahrzeugkombination dein Ladungsüberstand nach hinten bei einer Strecke bis 100 km sogar 3,00 m betragen.
Bei Wegstrecken von mehr als 100 km, ist ein Ladungsüberhang von maximal 1,50 m möglich (§ 22 Absatz 4 StVO).
Bis zu einer Höhe von 2,50 m darf keine Ladung nach vorne überstehen (§ 22 Absatz 3 StVO).
Erst ab einer Höhe von über 2,50 m darf die Ladung maximal 0,50 m über dein Fahrzeug nach vorne hinausragen (§ 22 Absatz 3 StVO).
Pkw weisen in der Regel eine Höhe von unter 2,00 m auf. Dementsprechend dürfte in der Regel bei Pkw kein Ladungsüberhang nach vorne möglich sein.
Ein Pkw darf maximal 2,50 m breit sein (§ 32 Absatz 1 Nummer 5 StVZO).
Die Breite des Anhängers darf maximal 2,55 m betragen (§ 32 Absatz 1 Nummer 1 StVZO).
Des Weiteren darf auch die Ladung auf dem Anhänger nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Absatz 2 StVO).
Das bedeutet, dass Boote auf Anhängern auch nicht breiter als 2,55 m sein dürfen.
Anhänger und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4,00 m sein (§ 22 Absatz 2 StVO).
Ein Boot auf einem Anhänger darf demnach ebenfalls nicht höher als 4,00 m sein.
Wenn deine Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, musst du sie kenntlich machen (§ 22 Absatz 4 StVO).
Kennzeichnen kannst du die nach hinten hinausragende Ladung mit einer hellroten Fahne. Diese darf muss mindestens eine Größe von 30 cm x 30 cm aufweisen. Sie wird durch eine Querstange auseinandergehalten (§ 22 Absatz 4 StVO).
Alternativ kannst du ein hellrotes Schild am Ende der Ladung anbringen. Das Schild muss quer zur Fahrtrichtung pendeln. Es ist ebenfalls mindestens 30 cm x 30 cm groß (§ 22 Absatz 4 StVO).
Anstatt der oben genannten Fahne oder des oben genannten Schildes kannst du auf deine überstehende Ladung aber auch mit einem hellroten Zylinder hinweisen. Dieser Zylinder hängt senkrecht. Er hat mindestens einen Durchmesser von 35 cm und eine Mindesthöhe von 30 cm (§ 22 Absatz 4 StVO).
Alle Fahrzeuge die von den oben genannten Normen abweichen, brauchen eine Genehmigung.
Lass uns Schritt für Schritt durchgehen, welche Art der Genehmigung du in welcher Fallkonstellation benötigst …
Ist dein Anhänger bereits zu lang oder zu breit gebaut?
Herzlich Glückwunsch! Du bist jetzt im Club der Großraum- und Schwertransporte. Dein Transport stellt eine übermäßige Straßennutzung dar.
Der Weg zur Erlaubnis ist ein wenig mühselig: Hier sind TÜV, höhere Verwaltungsbehörde und Straßenverkehrsbehörde eingebunden.
Du benötigst eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO. Das reicht aber noch nicht.
Um eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO von der Straßenverkehrsbehörde zu bekommen, musst du eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorlegen.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bekommst du von der höheren Verwaltungsbehörde.
Die höhere Verwaltungsbehörde wird wiederum ein Gutachten eines Sachverständigers von dir verlangen. Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bekommst du zum Beispiel vom TÜV.
Mit der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO kannst du dann deinen Anhänger sowie deine Kombination aus Pkw und Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden.
Ferner kannst du deine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO zu erhalten.
Der Weg geht also vom Sachverständiger, über die höhere Verwaltungsbehörde, zur Zulassungsstelle und anschließend zur Straßenverkehrsbehörde.
Transportierst du lediglich Ladung, durch die dein Anhänger oder die Kombination aus Pkw und Anhänger zu lang, zu breit oder zu hoch wird, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO.
Eine Ausnahmegenehmigung für überstehende Ladung erhältst du von der Straßenverkehrsbehörde.
Wenn die Ladefläche deines Anhängers einerseits bereits breiter als zulässig gebaut ist, andererseits die Ladung an sich zu lang ist, ist sowohl eine Erlaubnis, als auch Ausnahmegenehmigung erforderlich.
In so einem Fall werden Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung dann aber zum Glück in einem Verfahren zusammen abgewickelt.
Welche Stelle als höhere Verwaltungsbehörde zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zuständig ist, ist in jedem Bundesland anders. Wenn du die betreffende Stelle nicht über das Internet herausfindest, kannst du dich auch bei deiner örtlich zuständigen Zulassungsstelle melden. Die Kollegen und Kolleginnen wissen auf jeden Fall, wer ihre übergeordnete Behörde ist.
Welche Straßenverkehrsbehörde für dich zuständig ist, habe ich dir im Artikel Schwertransport beantragen: Wo geht das? zusammengestellt.
Deinen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO kannst du über VEMAGS® einstellen.
VEMAGS® ist das bundeseinheitliche eGovernment-Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.
Der gezogene Anhänger darf nicht länger als 12,00 m und breiter als 2,55 m sein. Ladung darf in Abhängigkeit der Wegstrecke und Länge der Kombination 1,50 m bis 3,00 m nach hinten überstehen. Die Kombination aus Pkw, Anhänger und Ladung darf maximal 20,75 m lang sein. Die maximale Höhe des Anhängers inklusive Ladung beträgt 4,00 m.
Bei Überlänge, Überbreite oder Überhöhe ist eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO notwendig.
Eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO kannst du bei der für dich örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Konntest du die zulässige Gesamtlänge deiner Fahrzeugkombination mit dieser Übersicht ermitteln?
Lass es mich in den Kommentaren wissen.
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Markus Herbst
Markus schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Über die Jahre hat Markus bereits mit der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, Hessischen Verwaltungsschulen und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet.
24 Kommentare
Danke für den sehr hilfreichen Artikel. Was ich noch suche, aber nicht finde, sind Mindeseinfahrtsbreiten für sehr lange Fahrzeuge beim Linksabbiegen bei Berücksichtigung der Breite der (geringen) Ausschermöglichkeit. Nach dem Einfahren muss sofort wieder schräg nach rechts abgebogen werden.
Haben Sie hierzu vielleicht schon einen Artikel verfasst?
Vielen herzlichen Dank für Hinweis und freundliche Grüße
Hi Schönleben,
meinst du das Thema Bemessung von Schleppkurven?
Hallo Markus!
Wenn man eine Genehmigung für ein Jahr erwirbt, muss man zum ziehen immer den gleichen PKW verwenden?
Danke!
Hi Rita,
schau mal in meinem Artikel zu VEMAGS® Dauergenehmigungen vorbei.
Dort findest du im Kapitel Fahrzeuge die Antwort.
Was definiert denn das Ende eines Anhängers? Ich möchte einen 7,5m langen Gegenstand auf einem 4,5m langen Anhänger transportieren. Weiter als 100km. Ich wäre also 1,5m zu lang. Wenn ich jetzt eine Beleuchtungseinrichtung an dem Anhänger montiere, die hinten 1,5 m über die Ladefläche hinaussteht, wäre mein Anhänger dann de facto 6m lang und ich dürfte dann 7,5m laden?
Hi Hugo,
§ 32 Absatz 6 StVZO
Hallo Markus,
Vielen Dank für deine tolle Seite!
Zu den Längen habe ich noch eine Frage, dazu folgende kurze Erklärung:
Ich möchte mein Boot transportieren auf einem Trailer und den Mast auf dem Autodach befestigen. Der Mast würde über das Autoheck 3,30 ragen. Allerdings wäre er ja über dem Trailer und Boot. Am ganzen Gespann würde also nichts rausgehen.
Nun die Frage: Darf bei dem Zugfahrzeug mein Mast soweit hinten rausragen, solange der Trailer dran ist?
Vielen Dank und schönen Wochenstart,
Robert
Hi Robert,
§ 22 Absatz 4 StVO
Hi Schnied,
mit grünen und schwarzen Kennzeichen habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Zu Kennzeichen wird es noch separate Artikel geben.
Hallo,
ich möchte auf einen Anhänger ein Dachzelt / Fahrräder befestigen.
Wieviel darf ein Fahrrad / Dachzelt an den Seiten über die Außenmaße des Anhängers hinausragen?
Hi Jörg,
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Absatz 2 StVO).
Hallo, gelten die 2,55m in der Breite auch für an der Seite eines Wohnwagen angebrachte Sandbleche? Der Wohnwagen ist 2,10m breit.
Hi Christian,
§ 32 Absatz 1 StVZO
Hallo Markus,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Mir stellt sich eine Frage:
Darf ich in einem 1,5 m langen Anhänger etwas transportieren, dass 3,5 m lang ist.
Der Überstand wäre in diesem Fall 2 m, was bei einer Strecke unter 100 km zulässig ist, jedoch ist der Überstand länger als die Ladefläche an sich. Spielt das eine Rolle?
Freue mich auf deine Antwort
VG
Emanuel
Hi Emanuel,
§ 22 Absatz 1 StVO
§ 22 Absatz 5 StVO
Deine Bemessungstipps sind graphisch wirklich top dargestellt. Für mich ist es immer noch schwierig zu sehen, wie die Richtige Bemessung bei einem Industrieanhänger ist. Kommt es da auch immer auf das Zulassungsgewicht an?
Hallo Hendrik,
vielen Dank. Leider verstehe ich deine Frage nicht zu 100 %. Die zulässige Länge hat zunächst einmal nichts mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu tun. Die StVZO macht unter § 34 Absatz 5 allerdings auch Vorgaben zum zulässigen Gesamtgewicht von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Meintest du das?
Würdest du dir eine Übersicht der Vorgaben der StVZO in Punkto zulässige Gesamtgewichte wünschen?
Hallo Markus,
vorab ein Lob für die tolle Arbeit. Insbesondere die Ausarbeitung über die Autotransporter hat mir sehr imponiert.
Verbessern würde ich die Darstellung der gezeigten Anhänger. Die Abmessungen werden von dir immer ohne Zugdeichsel angegeben. Das kann zu Missverständnissen führen. Die 12 Meter sind meines Wissens immer incl. Zugeinrichtung ?
Im aktuellen Artikel bleibt die Frage offen, ob die Anhänger einen Ladungsüberhang nach vorne haben dürfen:
http://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=34698
http://www.kfznet.com/wissenswertes/ladungsuberstand-bei-einem-pkw-anhanger-das-ist-moglich
Extrem:
https://www.vwt3.at/uploads/monthly_2020_01/IMG-20200130-WA0006.thumb.jpg.a40bc46967f47efb2ce362bf8931d63a.jpg
von Website: https://www.vwt3.at/index.php?/topic/50030-ladung-sicherung-in-%C3%B6sterreich/
Das gleiche Beispiel mit dem Holzbalken läßt sich auch in folgender Variante durchspielen: die überlangen Holzbalken werden ausschließlich auf einen hohen Palettenstapel auf der Ladefläche eines normalen Lkw festgezurrt. Die festgezurrten Holzbalken auf dem Palettenstapel stehen zulässig 0,5 m nach vorn über das Fahrerhaus. Preisfrage: Wie lange dürfen die Holzbalken nach hinten sein, wenn der Lkw einen leeren Tiefbettanhänger mitführt und die Fahrzeugkombination eine Gesamtlänge von 18,75 m hat. Das Ladegut “schwebt” also nur über dem leeren Tiefbettanhänger.
a) Ist es richtig, dass der 22er die Variante Anhänger mit Landungsüberhang nach vorne (wie im Link) nicht regelt ?
b) Kann in der Variante Lkw mit Palettenstapel eine nach hinten frei schwebende Fahnenstange oder Firstbalken mit 20,75 Meter Gesamtlänge transportiert werden, wenn darunter ein leerer Anhänger (Zuglänge 18,75 m) läuft ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Hi Karl,
vielen Dank.
Bei der Messung der Länge oder Teillänge werden Verbindungseinrichtungen bei Kraftfahrzeugen nicht berücksichtigt (§ 32 Absatz 6 Nummer 13 StVZO). Dies gilt jedoch nur, wenn durch die genannte Einrichtung die Ladefläche weder direkt noch indirekt verlängert wird (§ 32 Absatz 6 StVZO). Ich habe eine schematische Darstellung genommen, um so viele Fälle wie möglich abzudecken. Eine Übersicht, welche anderen Teile des Fahrzeuges nicht berücksichtigt werden, habe ich hier zusammengestellt. Die Übersicht lässt sich für Lkw und Pkw gleichermaßen anwenden. In § 32 Absatz 6 StVZO ist von Kraftfahrzeugen die Rede.
Wie du bereits richtig erwähnt hast, regelt § 22 StVO den Ladungsüberhang nach vorne über Anhänger nicht.
Ansonsten muss man sagen, dass die maximal zulässige Gesamtlänge von 18,75 m bei der Kombination aus Zugmaschine und Anhängern aus § 32 Absatz 4 Nummer 3 b und die maximal zulässige Gesamtlänge aus Zug samt Ladung von 20,75 m (§ 22 Absatz 4 StVO) eingehalten wären.
Zudem gilt:
Beispiel aus dem Bereich Großraumverkehr: Stammholz wird häufig so geladen, dass es nach vorne und hinten gleichzeitig hinausragt. Dabei werden aber spezielle Befestigungen zum Niederzurren des Stammholzes verwendet. In Baden-Württemberg wird zudem Verkeilen vorgeschrieben. Wie andere Bundesländer das handhaben ist mir leider nicht bekannt.
Hallo Markus,
vielleicht hab ich mich zu unpräzise ausgedrückt:
Der von dir zitierte § 32 Absatz 6 StVZO hebt nur auf das Kraftfahrzeug ab:
D. h., dass Anhängerkupplungen der Kfz, in der Regel hinten, bei der Längenmessung unberücksichtigt bleiben, wenn diese nach hinten überstehen sollten.
Mir geht es aber um den Anhänger, nicht um das Kraftfahrzeug.
Wie du beim Abarbeiten des Themas Autotransporter erkannt haben wirst, ist die StVO und StVZO in Sachen Transparenz Kernschrott.
So ist lt. § 32 StVZO die Fahrzeughöhe, -breite und -länge nach der ISO-Norm 612-1978 zu ermitteln.
Wenn jemand sein Kraftfahrzeug auf die Einhaltung der gesetzlichen Maße hin prüfen will, dem ist der öffentliche Zugang zu diesen Informationen verwehrt. Die ISO-Norm – du wirst es wissen – gibt es nur gegen 93,50 EUR beim Beuth-Verlag. An den kostenlosen Normen-Info-Points kann man nur die DIN-Normen einsehen, ISO-Normen nicht. Das hatte ich mir in einer Industrie-Nation eigentlich anders vorgestellt. Dieser Hintergrund ist nicht unerheblich und führt in der Folge eben dazu, dass aller Orten Unklarheiten entstehen.
Ich selbst war der gleichen Meinung wie du, dass die Verbindungseinrichtungen bei Kraftfahrzeugen nicht berücksichtigt werden, bis ich auf die VO (EU) Nr. 1230/2012 gestoßen bin:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R1230
PDF-Seite 49 1.1.1. Länge a) Anhänger: 12,00 m einschließlich Zugeinrichtung
Wenn man „The big picture“ kennt: Kernschrott, dann wundert man sich auch nicht mehr darüber, dass beim Anhänger der Ladungsüberstand nach vorne nicht geregelt ist. Wer sich an der Formulierung stört, darf bitte vorher in den so betitelten Regelwerken nach den aus Sicherheitsgründen nötigen Mindestachslasten suchen -Stichwort Lastverteilung -, ohne die ein Fahrzeug gar nicht betriebssicher gelenkt / gefahren werden kann.
Warum hatten die alten Deutschen eigentlich anno Domini den nicht mehr mit Bußgeld belegten § 34 Absatz 8 in die StVZO eingefügt?
Komisch, im Winter kommen die Lkw trotz Winterreifenpflicht den Berg nicht hoch. Vielleicht sollten die Lkw allgemein ausreichende Last auf der Antriebsachse haben?
Deshalb finde ich eure Initiative toll, die Licht in das Dunkel bringen kann.
Licht ins Dunkel könnte auch die Klärung der Frage b) bringen. Ich wandel mal das Beispiel anschaulicher ab.
Es soll ein einteiliger Fahnenmast mit 19 m Länge transportiert werden. Beförderungsstrecke: 200 km.
Kommt ein Sattelzug in Frage?
Lt. http://rollerreiner.org/EU%20Sattel-%20und%20Gliederzug.htm , Abschnitt: ableitbare Maße, beim Sattelzug steht eine Ladeflächenlänge von etwa 13,60 m zur Verfügung. 19 m – 13,60 m = 5,4 m Überstand. Nach hinten 1,5 m zulässig, heißt es muss 3,9m nach vorne überstehen.
Überhang nach vorne beim Anhänger grundsätzlich ja nicht geregelt, aber in dem Fall nur 0,5 m über das ziehende Fahrzeug nach vorn.
Bei einer Szgm., die beim Abbiegen vom gezogenen Sattelanhänger nach links oder rechts abschwenkt vielleicht etwas tricky, wenn man sich das Fahrzeug Nr. 2 im Kreisverkehr mit solch einem Ladungsüberhang am Auflieger vorn vorstellt:
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn%3AANd9GcRJNaa0Qf0pWbaBUvfO_tNZG3-ipgxRiu5qTg&usqp=CAU
Bleibt nur ein teurer Sondertransport mit 70er Ausnahmegenehmigung? Die 46er wird mit 5,4 m Überstand nicht ausreichen (5m bis letzte Achse)
Oder gibt es eine preiswerte Schlaumeierlösung?
Abtransport mit einem Autotransporter?
Beim Lkw wird die Ladeplattform ganz hoch gefahren. Darauf werden die 19 m langen Fahnenmasten platziert und verkehrssicher verzurrt.
Als Einzelfahrzeug dürfte der maximal 12 m lange Lkw nicht fahren. 7 m Ladungsüberstand. (0,5 m nach vorne, 6,5 m nach hinten.
Hier kommt nun der leere Anhänger ins Spiel, der nur hinter dem Lkw hergezogen wird und keinen Kontakt zur Ladung hat.
Bei entsprechenden Einzelfahrzeugen: zul. Gesamtzuglänge 18,75 m + zul. Ladungsüberhang nach vorn: 0,5 m + zul. Ladungsüberhang nach hinten: 1,5 m = 20,75 m.
Der Lkw mit seinen geladenen Fahnenstangen ist nicht länger als 20,75 m.
Nach vorgenanntem Beispiel hat der Lkw einen hinteren Ladungsüberhang von 6,5 m. Da möchte ich nicht auf der Nebenspur stehen, wenn dem Fahrer einfällt, im engen Radius 90 Grad nach rechts oder links abzubiegen. Er kann halt nur geradeaus fahren.
Oder bezieht sich die Aussage:
auch auf das jeweilige Einzel-Fahrzeug? Also bei Zugbildung sowohl auf den ziehenden Lkw, als auch auf den Anhänger?
Im Grunde geht es ja wohl um ein gefährliches Ausschwenken von Ladung, wobei es für mich nicht unerheblich erscheint, ob ich damit rechnen muss, dass mich beim Abbiegen eines Lastzugs der ausscherende Überhang des Anhängers, als auch ein ungeregelt langer Ladungsüberhang am Lkw, mich auf der Nebenfahrbahn vom Moped kicken könnte.
Wenn also auch beim Lastzug der ausscherende Ladungsüberhang am Lkw limitiert ist, würde ich die StVO und StVZO in Hinblick auf praktischen Nutzen und Transparenz nicht mehr pauschal als Kernschrott bezeichnen und wieder Hoffnung schöpfen.
Hi Karl,
danke für deinen Hinweis. Ich habe bei den entsprechenden Bilder die Zugeinrichtungen ergänzt. Im Kapitel Zulässige Länge Anhänger in meinem Artikel Zulässige Länge von Lkw habe ich zudem erläutert, warum Zugeinrichtungen bei der Bemessung der Länge von Anhängern miteinberechnet werden.
Hallo, können Sie mir sagen was die Gesammtbreite genau sagt?
Ist das nur die Breite vom Anhänger oder die komplette Breite mit Seitenbegrenzungsleuchten?
Denn mein Anhänger ist von hause aus 2,48m breit. Mit den Begrenzungsleuchten komm ich auf gut 2,65m
Mfg 🙂
Hallo Löbel,
§ 32 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kennt die Antwort:
Hi Badbee,
bitte kläre das mit einem Sachverständiger – zum Beispiel dem TÜV.