Erleichterte Anordnung von Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern & mehr: Alle Voraussetzungen im Überblick [+VwV-StVO 2025]
Unter welchen Voraussetzungen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Altenheimen, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern ausgewiesen?
