Markierung von Fußgängerfurten: Rechtsgrundlage, Einsatzbereiche und Grenzen
Fußgängerfurten sind ein wichtiges Element der Verkehrsführung, um Fußgängern das sichere Queren der Fahrbahn zu ermöglichen. Anders als beim Fußgängerüberweg nach Zeichen 293 handelt es sich dabei jedoch nicht um eine eigene Verkehrsregel mit Vorrangwirkung, sondern um eine unterstützende Markierung im Bereich von Lichtsignalanlagen oder besonderen Überwegen. Für Straßenverkehrsbehörden stellt sich daher regelmäßig die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage solche Markierungen angeordnet werden dürfen, in welchen Situationen ihr Einsatz sinnvoll ist und wo ihre Grenzen liegen.
