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Erforderliche Fahrbahnbreite nach Verkehrsräumen [+Lichte Räume]

Lesezeit: 3 Minuten

Um Entwürfe für Straßenquerschnitte auf deren Eignung für das Begegnen, Nebeneinanderfahren und Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen zu prüfen, ist es wichtig, die erforderlichen Verkehrsräume und lichten Räume zu kennen. Die Summe aus den Breitenmaßen der Verkehrsräume wird in der Praxis häufig ebenfalls dazu verwendet, erforderliche Fahrbahnbreiten herzuleiten. Hinzu kommen die lichten Räume. Dabei ist zu berücksichtigen, dass lichte Räume nicht Teil der Fahrbahn sein müssen. Welche erforderlichen Fahrbahnbreiten ergeben sich aus der Summe der Breitenmaßen der Verkehrsräume?

Aus der Summe der Breitenmaße der Verkehrsräume ergibt sich je nach Kombination der Fahrzeuge beim Begegnen eine Fahrbahnbreite zwischen 4,00 m und 6,50 m, beim Nebeneinanderfahren eine Fahrbahnbreite zwischen 4,75 m und 6,55 m sowie beim Vorbeifahren eine Fahrbahnbreite zwischen 6,75 m und 7,55 m.

Ist bekannt, welche Fahrzeugarten eine Fahrbahn befahren, lässt sich aus der Summe der Breitenmaße der Verkehrsräume die erforderliche Fahrbahnbreite bestimmen. Dieser Artikel zeigt dir anhand von Bildern, wie sich die Fahrbahnbreite aus den Verkehrsräume verschiedener Kombinationen von Fahrzeugen zusammensetzt – darunter:

  • Begegnen von Lastkraftwagen und Lastkraftwagen
  • Begegnen von Lastkraftwagen und Personenkraftwagen
  • Begegnen von Personenkraftwagen und Personenkraftwagen
  • und viele mehr …

Los geht’s!

Innerorts

Fließender Verkehr

Begegnen

Kapitel 4.3 Bild 17 RASt
Kapitel 4.3 Bild 17 RASt
Kapitel 4.3 Bild 17 RASt
Kapitel 4.3 Bild 17 RASt
Kapitel 4.3 Bild 17 RASt
Kapitel 4.3 Bild 17 RASt

Nebeneinanderfahren

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Vorbeifahren

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Ruhender Verkehr

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Außerorts

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Fazit

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Autor

  • Markus Herbst

    Markus Herbst
    Mit über 8 Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft.
    Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts “Public Management”, schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er ist derzeit als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.