Eingeschränktes Haltverbot aufstellen: Voraussetzungen
Die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots muss begründet sein. Straßenverkehrsbehörden müssen vor dem Aufstellen des Verkehrszeichens “Eingeschränktes Haltverbot” (Zeichen 286) bestimmte rechtliche Voraussetzungen beachten. Welche Begründung ist erforderlich?