Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art: Alle Voraussetzungen des Zeichens 276 im Überblick
Die Anordnung des Verkehrszeichens “Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art” (Zeichen 276) erfolgt keineswegs willkürlich, sondern unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die darauf abzielen, gefährliche Überholmanöver zu unterbinden. Unter welchen Umständen darf Zeichen 276 aufgestellt werden?