Großraum- und Schwertransporte Auflage 21: Wann ein Beifahrer vorgeschrieben wird
Großraum- und Schwertransporte stellen aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts und der damit verbundenen Gefährdungspotenziale besondere Anforderungen an Planung und Durchführung. Neben Streckenauflagen, Begleitfahrzeugen und zeitlichen Beschränkungen enthalten Genehmigungsbescheide regelmäßig spezifische Nebenbestimmungen zur personellen Besetzung des Fahrzeugs. Eine praxisrelevante Frage ist dabei, unter welchen Voraussetzungen ein Beifahrer zwingend mitzuführen ist und welche Funktion ihm im Transportablauf zukommt.
