Lichtsignalanlage einrichten: Von B wie Begründung bis Z wie Zuständigkeit
Lichtsignalanlagen, auch als Lichtzeichenanlagen oder umgangssprachlich als Ampeln bekannt sind, ist weit mehr als nur ein leuchtendes Steuerungsinstrument für den Verkehr. Ihre Einrichtung erfordert ein strukturiertes Verfahren, das unter anderem rechtliche und verkehrsbezogene Aspekte berücksichtigt.