Fahrverbot für Lkw an Samstagen in der Ferienreisezeit erklärt [+Änderung Ferienreiseverordnung 2025]
An den Sommerwochenenden rollt insbesondere der Urlaubsverkehr über deutsche Straßen. Damit die Straßen in der Hauptreisezeit entlastet werden, gilt seit Jahren ein Samstagsfahrverbot – zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Regeln hierfür stehen in der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (FerReiseV), die festlegt, an welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten, auf welchen Strecken bestimmte Fahrzeuge und bestimmte Fahrzeugkombinationen nicht fahren dürfen. 2025 wurde die Ferienreiseverordnung angepasst.