Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 Absatz 2 StVO: Wann eine Erlaubnis und eine verkehrsrechtliche Anordnung tatsächlich erforderlich sind
Veranstaltungen wie Radrennen, Volksläufe, Radtouren, Umzüge oder motorsportliche Veranstaltungen können den öffentlichen Straßenverkehr erheblich beeinflussen. In der Praxis stellt sich deshalb häufig die Frage, ob für eine bestimmte Veranstaltung eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO erforderlich ist und welche rechtlichen Anforderungen dabei beachtet werden müssen. Doch wann liegt überhaupt eine erlaubnispflichtige Veranstaltung vor?
