Qualifizierte Gefahrenlage bei Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs: Begründung
Im Straßenverkehr treffen täglich unterschiedliche Interessen, Verkehrsströme und Risikofaktoren aufeinander, oft in einer Dichte, die verantwortungsvolle Regelungen unverzichtbar macht. Straßenverkehrsbehörden müssen daher regelmäßig entscheiden, wann Eingriffe wie Beschränkungen oder Verbote notwendig sind, um Verkehrsteilnehmer und Rechtsgüter effektiv zu schützen. Doch nicht jede Gefährdungslage rechtfertigt ein behördliches Eingreifen. Entscheidend ist, ob die Situation über das übliche Verkehrsrisiko hinausgeht und damit die Schwelle zur qualifizierten Gefahrenlage überschreitet.
