Spezielle Verkehrszeichen und Zusatzzeichen in Sachsen: Abweichungen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verfolgt das Ziel, bundesweit einheitliche Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sicherzustellen. Dennoch gibt es Konstellationen, in denen besondere örtliche oder landesspezifische Anforderungen eine abweichende Beschilderung erforderlich machen. Welche abweichenden Verkehrszeichen und Zusatzzeichen dürfen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde in Sachsen eingesetzt werden?
