Ausnahme vom Fahrverbot für Lkw an Samstagen in der Ferienreisezeit: Zuständigkeit, Voraussetzungen und Genehmigung
Das Samstagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit soll die Straßen in den Sommermonaten entlasten und den Reiseverkehr sicherer machen. Doch nicht jede Fahrt lässt sich einfach verschieben oder umgehen – in bestimmten Fällen können Ausnahmen beantragt und genehmigt werden. Entscheidend sind dabei die richtige Zuständigkeit der Behörde, die nachweisbaren Voraussetzungen für eine Befreiung sowie die konkrete Art der Genehmigung.