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Erleichterte Anordnung von Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern & mehr: Alle Voraussetzungen im Überblick [+StVO 2024]

Erleichterte Anordnung von Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern & mehr: Alle Voraussetzungen im Überblick [+StVO 2024]
Mit den Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 2024 wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 innerorts auf Straßen des überörtlichen Verkehrs und auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen eingeführt.

Da die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) jedoch nicht geändert wurde, müssen nun für Tempo 30 innerorts vor Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig behinderte Menschen, Förderschulen für körperlich behinderte Menschen, Altenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern nach wie vor besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Artikel wurde komplett überarbeitet und führt jetzt zu jeder Einrichtung auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was die Rahmenbedingungen sind.

Damit ist der Beitrag jetzt sage und schreibe mehr als 50.000 Zeichen lang. Das entspricht ca. 6200 Wörtern und einer Leselänge ca. 33 Minuten.

Kein Mensch liest sich das von Anfang bis Ende durch ... ist mir auch klar.

Der Artikel dient aber mehr als Nachschlagewerk für den Fall, dass du einmal zu einer bestimmten Einrichtung wissen willst, wie das genau mit der Anordnung von Tempo 30 vor eben dieser Einrichtung geht.

Der Beitrag ist also in Form eines Prüfschemas aufgebaut.

Vielleicht hast du ja genau jetzt eine Frage zu einer bestimmten Einrichtung ... dann lies gerne mit Klick auf den unteren Button weiter.

Fußgängerüberweg einrichten: Voraussetzungen

Fußgängerüberweg einrichten: Voraussetzungen
Neues aus dem Land der Fußgängerüberwege:

Für die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist keine qualifizierte Gefahrenlage mehr nachzuweisen (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 10 StVO).

Geschwindigkeits­beschränkungen innerorts: Wann und wie wird Zeichen 274 aufgestellt?

Geschwindigkeits­beschränkungen innerorts: Wann und wie wird Zeichen 274 aufgestellt?
Das Kapitel "Vor Einrichtungen" wurde in "Erleichterte Anordnung von Tempo 30" umbenannt und an die neue Rechtslage angepasst. Hier wurde besonders darauf eingegangen, dass bei der erleichterten Anordnung von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften keine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden muss.