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Zeichen 314 und Zeichen 286 mit mehreren Zusatzzeichen

Zeichen 314: Parken mit Zusatzzeichen erklärt
Eingeschränktes Haltverbot: Bedeutung von Zeichen 286 erklärt
Zusatzzeichen sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht (§ 39 Absatz 3 StVO).

Dies bestätigte auch das VG Hamburg, wonach sich Zusatzzeichen jeweils auf das sich darüber befindliche Zusatzzeichen bzw. Verkehrszeichen beziehen (VG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 25.05.2018 – 2 K 7467/17).

Vermeintlich können Zusatzzeichen auch untereinander logische Gruppen bilden. Sie würden sich dann als logische Kombination auf ein Hauptzeichen oder ein weiteres Zusatzzeichen beziehen.

Es gibt jedoch bislang keine Regelung kraft Verordnung und keine Rechtsprechung, die mehrere Zusatzzeichen als logische Gruppe vorsehen, die sich auf ein anderes Zusatzzeichen oder ein Hauptzeichen beziehen.

Schlussendlich könnte ebenfalls die Rechtsauffassung vertreten werden, dass sich mehrere Zusatzzeichen auch auf ein Hauptschild beziehen.

Für die Auslegung, dass sich mehrere Zusatzzeichen auf ein Hauptzeichen beziehen können, gibt es derzeit ebenfalls keine Hinweise in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder der Rechtsprechung.