Im obigen Artikel wurden bereits vor geraumer Zeit mögliche Beschilderungskombinationen von eingeschränkten Haltverboten mit Zusatzzeichen erläutert.
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Nunmehr wurden zu den entsprechenden Beschilderungskombinationen auch die Rechtsgrundlagen aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ergänzt.
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So lässt sich auch künftig problemlos nachvollziehen, auf welcher Grundlage eine bestimmte Beschilderungskombination angeordnet werden kann.
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