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Zeichen 314: Parken mit Zusatzzeichen erklärt

Zeichen 314: Parken mit Zusatzzeichen erklärt
Laut Urteil des VG Düsseldorf ist von einer "Funktionsbeeinträchtigung [...] beim Abstellen eines nicht berechtigten Fahrzeuges im Bereich eines Carsharing-Parkplatzes regelmäßig auszugehen, sodass es keiner Überprüfung bedarf, ob die Klägerin durch das verbotswidrige Abstellen konkret ein bevorrechtigtes Carsharing-Fahrzeug am Parken gehindert hat".

Daher können auf einer solchen Parkfläche abgestellte nicht berechtigte Fahrzeuge auch ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und ohne Wartezeit abgeschleppt werden.

Das oben genannte Urteil wurde zum oben genannten Artikel hinzugefügt. Weitere Informationen und Quellenangaben zum Thema Carsharingfahrzeuge erhältst du mit Klick auf den unteren Link.