Ein kleines Update zum Verkehrszeichen "Parken" (Zeichen 314):
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Parkstreifen und Parkbuchten neben der Fahrbahn außerhalb bebauter Gebiete, die mit einer Fahrbahnbegrenzung als Breitstrich mit einer Breite von 0,25 m markiert werden, müssen zusätzlich mit Verkehrszeichen "Parken" (Zeichen 314) gekennzeichnet werden (Kapitel 4.1.2 RMS Teil 2).
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