Ein wenig versteckt, aber ungemein wichtig ...
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Die Verkehrsregeln bei der Kombination Geschwindigkeitsbegrenzung mit Gefahrzeichen.
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Ich habe den obigen Artikel entsprchend ergänzt.
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Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht (Anlage 2 laufende Nummer 55 StVO).
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