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EILMELDUNG: Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Kraftstoffe vom Steuerlager zu Tankstellen am 01.05.2026

Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise infolge des aktuellen Iran-Nahost-Konflikts hat der Bund beschlossen, die Energiesteuer für Diesel und Benzin ab dem 01.05.2026 für einen Zeitraum von zwei Monaten zu senken.

Diese Steuersenkung gilt ausschließlich für Kraftstoffe, die ab dem 01.05.2026 aus den Steuerlagern ausgeliefert und zu den Tankstellen transportiert werden. Bereits vorhandene Bestände an den Tankstellen sind hiervon nicht erfasst.

Das Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 StVO am 01.05.2026 würde jedoch den Transport dieser Kraftstoffe verhindern, sodass die steuerliche Entlastung nicht unmittelbar bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen kann.

Der Bund hat die Länder daher darum gebeten, auch am 01.05.2026 den Transport von Kraftstoffen zu ermöglichen.

Erste Länder haben bereits reagiert:

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat eine allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Tanklastwagen, die Kraftstoffe vom Steuerlager zu Tankstellen transportieren, am 01.05.2026 für Baden-Württemberg erlassen.

Mehr hierzu kannst du im Artikel "Ausnahme vom Fahrverbot für Lkw an Sonntagen und Feiertagen: Zuständigkeit, Voraussetzungen und Genehmigung" unter "Transport von Kraftstoffen (2026)" nachlesen.
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