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EILMELDUNG: Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Kraftstoffe vom Steuerlager zu Tankstellen am 01.05.2026
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Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise infolge des aktuellen Iran-Nahost-Konflikts hat der Bund beschlossen, die Energiesteuer für Diesel und Benzin ab dem 01.05.2026 für einen Zeitraum von zwei Monaten zu senken.
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Diese Steuersenkung gilt ausschließlich für Kraftstoffe, die ab dem 01.05.2026 aus den Steuerlagern ausgeliefert und zu den Tankstellen transportiert werden. Bereits vorhandene Bestände an den Tankstellen sind hiervon nicht erfasst.
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Das Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 StVO am 01.05.2026 würde jedoch den Transport dieser Kraftstoffe verhindern, sodass die steuerliche Entlastung nicht unmittelbar bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen kann.
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Der Bund hat die Länder daher darum gebeten, auch am 01.05.2026 den Transport von Kraftstoffen zu ermöglichen.
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Erste Länder haben bereits reagiert:
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Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat eine allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Tanklastwagen, die Kraftstoffe vom Steuerlager zu Tankstellen transportieren, am 01.05.2026 für Baden-Württemberg erlassen.
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Mehr hierzu kannst du im Artikel "Ausnahme vom Fahrverbot für Lkw an Sonntagen und Feiertagen: Zuständigkeit, Voraussetzungen und Genehmigung" unter "Transport von Kraftstoffen (2026)" nachlesen.
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