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UPDATE: Verkehrszeichen, die anstelle der außer Kraft getretenen speziellen Baden-Württembergischen Verkehrszeichen bundesweit eingesetzt werden können

Nach der Veröffentlichung ist vor der Veröffentlichung.

Nach dem letzten Update, indem ich über außer Kraft getretene Verkehrszeichen und Zusatzzeichen in Baden-Württemberg berichtet hattet, ist wieder einige Zeit ins Land gegangen.

Zur Erinnerung:

Durch die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV Verkehrssicherheitsarbeit vom 17.05.2024 - IM3-1132-26/2, GABl. 2024, Seite 310) wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV IM - StVO - vom 11.06.1981 - III6-4101-4/1, GABl. 1981, Seite 729) zum 31.07.2025 außer Kraft gesetzt (Kapitel 10 VwV Verkehrssicherheitsarbeit).

Im Nachgang zur Bekanntgabe der oben genannten Änderungen habe ich nunmehr dem Artikel "Spezielle Verkehrszeichen und Zusatzzeichen in Baden-Württemberg: Abweichungen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde" für die außer Kraft getretenen Verkehrszeichen alternative Beschilderungskombinationen, Verkehrszeichen und Zusatzzeichen hinzugefügt.

Die Besonderheit:

Diese alternative Beschilderungskombinationen, Verkehrszeichen und Zusatzzeichen sind aus dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat) entnommen. Sie sind also bundesweit einsetzbar.

Damit können auch Straßenverkehrsbehörden außerhalb Baden-Württembergs von den Informationen des Artikels profitieren.