VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 7:
|
|
|
|
Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
|
|
|
Was folgt aus dieser Vorgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hinsichtlich der Verwendung von "Sharrows"?
|
|