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Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 2,5 t
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Am 07.05.2026 wurde das Zusatzzeichen mit der Massenangabe “2,5 t” bekannt gegeben (VkBl 2026 Seite 481).
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Wo wird die Kombination aus Zeichen 277 und dem Zusatzzeichen “2,5 t” verwendet?
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Um Kraftfahrzeuge, die Güter befördern, kontrollieren zu können, müssen relevante Kraftfahrzeuge rechtzeitig vor der Kontrollstelle auf den rechten Fahrstreifen geleitet werden, um von dort ausgeleitet werden zu können (VkBl 2026 Seite 481).
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Zeichen 277 mit dem Zusatzzeichen “2,5 t” verbietet Zugmaschinen und Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
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