Aus gegebenem Anlass habe ich den Artikel "Kreisverkehre sicher bauen, beschildern und markieren" um die Erlasslage in Baden-Württemberg erweitert.
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In Baden-Württemberg sind bei der Planung und dem Bau von neuen Kreisverkehrsplätzen an Bundesstraßen und Landesstraßen auf der freien Strecke auf der Kreismittelinsel grundsätzlich keine starren Hindernisse einzubauen.
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Daneben ist für alle anderen Bundesländer in Deutschland der Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen:
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Auf der Kreisinsel dürfen gegenüber den Kreisverkehrszufahrten keine starren Hindernisse aufgestellt werden (Kapitel 6.4.13 RAL; Kapitel 3.7 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).
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Unter starre Hindernisse fallen Bäume, Mauern, steile Einfassungen, hohe Einfassungen, steile Aufschüttungen, hohe Aufschüttungen, Lichtmaste und Kunstobjekte (Kapitel 3.7 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).
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