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Keine starren Hindernisse auf Kreismittelinseln

Aus gegebenem Anlass habe ich den Artikel "Kreisverkehre sicher bauen, beschildern und markieren" um die Erlasslage in Baden-Württemberg erweitert.

In Baden-Württemberg sind bei der Planung und dem Bau von neuen Kreisverkehrsplätzen an Bundesstraßen und Landesstraßen auf der freien Strecke auf der Kreismittelinsel grundsätzlich keine starren Hindernisse einzubauen.

Daneben ist für alle anderen Bundesländer in Deutschland der Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen:

Auf der Kreisinsel dürfen gegenüber den Kreisverkehrszufahrten keine starren Hindernisse aufgestellt werden (Kapitel 6.4.13 RAL; Kapitel 3.7 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).

Unter starre Hindernisse fallen Bäume, Mauern, steile Einfassungen, hohe Einfassungen, steile Aufschüttungen, hohe Aufschüttungen, Lichtmaste und Kunstobjekte (Kapitel 3.7 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren).