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Zeichen 314 mit mehreren Zusatzzeichen

Zeichen 314: Parken mit Zusatzzeichen erklärt
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Zusatzzeichen unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht (§ 39 Absatz 3 StVO).

Dass sich Zusatzzeichen jeweils auf das sich darüber befindliche Zusatzzeichen bzw. Verkehrszeichen beziehen habe ich im Artikel "Zeichen 314: Parken mit Zusatzzeichen erklärt" bislang nur mit einem Gerichtsbescheid des VG Hamburg untermauert.

Neu hinzugekommen ist nunmehr ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen:

Auch nach Ansicht des OVG Münster bezieht sich ein Zusatzzeichen jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen, das seinerseits ebenfalls ein Zusatzzeichen sein kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2023 – 5 A 3180/21, Randnummern 17, 19).

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