Durch die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV Verkehrssicherheitsarbeit vom 17.05.2024 – IM3-1132-26/2, GABl. 2024, Seite 310) wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV IM – StVO – vom 11.06.1981 – III6-4101-4/1, GABl. 1981, Seite 729) zum 31.07.2025 außer Kraft gesetzt (Kapitel 10 VwV Verkehrssicherheitsarbeit).
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Damit sind mit der VwV IM – StVO – eingeführte Verkehrszeichen und Zusatzzeichen außer Kraft getreten.
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Welche spezielle Verkehrszeichen und Zusatzzeichen sind jetzt überhaupt noch in Baden-Württemberg zulässig?
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Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick über die in Baden-Württemberg eingeführten sowie außer Kraft getretenen Verkehrszeichen und Zusatzzeichen.
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Des Weiteren erläutert dieser Artikel, unter welchen Voraussetzungen diese speziellen Verkehrszeichen und Zusatzzeichen in Baden-Württemberg rechtmäßig eingesetzt werden dürfen.
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